Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8332 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 40 Fragen zur FKS-Arbeit für den Zeitraum 2015 bis 2026
- Personalengpässe können Tausende Arbeitgeberprüfungen verhindern
- Mindestlohnumgehung durch Ehrenamtspauschalen im Fokus
Hintergrund
Ende Mai 2026 legte die Bundesregierung den 15. Bericht zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BT-Drs. 21/6100) vor, der gemäß Bundestagsbeschluss alle vier Jahre erscheint. Der Bericht hätte bereits 2025 folgen sollen, da der Vorgänger im Juni 2021 veröffentlicht wurde. Er deckt den Zeitraum 2021 bis 2024 ab und wird gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verantwortet. Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8332 vom 5. Oktober 2026 greift konkrete Datenlücken und offene Fragen auf, die der Bericht nach Ansicht der Fragesteller nicht ausreichend beantwortet.
Im Detail
„Die Entwicklung im gesamten Bereich der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung einschließlich der Nichteinhaltung von Mindestlohnverpflichtungen“ abzubilden
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8332, Zitat aus dem 15. Bericht der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6100)
Wie effektiv bekämpft Deutschland Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung — und wo liegen strukturelle Schwächen der zuständigen Zollbehörde? Diese Fragen stellt die Fraktion Die Linke in ihrer Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8332 vom 5. Oktober 2026. Mit 40 Einzelfragen richtet sie sich an die Bundesregierung und fordert detaillierte Daten zur Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für den Zeitraum 2015 bis 2026.
Personalengpässe und unerledigte Verfahren
Ein zentrales Thema der Anfrage sind Kapazitätsengpässe bei der FKS. Die Fragesteller erkundigen sich, wie viele Arbeitgeberprüfungen die Behörde hätte zusätzlich durchführen können, wenn alle Planstellen vollständig besetzt gewesen wären. Zugleich fragen sie nach der durchschnittlichen Prüfungsquote je Beschäftigten sowie nach der Entwicklung des Verhältnisses zwischen eingeleiteten und erledigten Ermittlungsverfahren — differenziert nach Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Besonderes Interesse gilt Verfahren, die vor ihrem Abschluss verjährt sind: Die Anfrage fragt nach dem Anteil solcher Fälle an allen abgeschlossenen Verfahren und nach den durchschnittlichen Schadenssummen im Vergleich zu erfolgreich abgeschlossenen Verfahren.
Organisierte Kriminalität und Risikokriterien
Die Anfrage thematisiert auch die Entwicklung von Verfahrenskomplexen im Bereich der schweren strukturellen und organisierten Kriminalität. Die Fragesteller wollen wissen, welche Risikokriterien die FKS bei der Auswahl zu prüfender Sachverhalte anwendet, welche Datensätze dabei ausgewertet werden und welche davon nur anlassbezogen — etwa bei Anfangsverdacht — genutzt werden dürfen. Auch die Wirksamkeit externer Hinweise steht im Fokus: Aus der Bevölkerung und von Behörden eingegangene Meldungen sowie das Meldeportal Mindestlohnbetrug.de sollen quantitativ bewertet werden.
Mindestlohnumgehung durch Ehrenamtspauschalen
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns durch die missbräuchliche Nutzung der Ehrenamtspauschale. Arbeitgeber können Beschäftigte fälschlich als ehrenamtlich Tätige deklarieren, um die Mindestlohnpflicht zu umgehen. Die Fragesteller fragen nach der Entwicklung solcher Verstöße seit 2015 und ob die Bundesregierung Maßnahmen plant, diese Praxis zu erschweren. Daneben erkundigt sich die Anfrage nach der Entwicklung von Verstößen beim Kurzarbeitergeld — auch mit Blick auf die COVID-Pandemie — sowie nach geplanten Mindestlohn-Sonderprüfungen in den Jahren 2026 bis 2028.
Behördenkooperation und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Kleine Anfrage beleuchtet ausführlich die Zusammenarbeit der FKS mit anderen Behörden: mit Jobcentern als zugelassenen kommunalen Trägern (zkT), mit der Bundesagentur für Arbeit im SGB-III-Rechtskreis sowie mit der Familienkasse. Laut dem 15. Bericht der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6100) sieht die Familienkasse Direktion „aktuell noch kein flächendeckendes Verständnis für den Mehrwert der Zusammenarbeit auf der Ortsebene“. Die Anfrage hinterfragt, wie diese Lücken geschlossen werden können. Für grenzüberschreitende Fälle fragen die Abgeordneten, wie viele Verfahren Staatsanwaltschaften eingestellt haben, weil eine EU-weite Vollstreckung nicht möglich war — und welche bilateralen Vereinbarungen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit bestehen oder geplant sind.
Branchen ohne Schutzbündnisse
Besonderes Augenmerk gilt auch Branchen, in denen bislang keine Bündnisse zwischen FKS, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften existieren. Die Anfrage nennt konkret das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Personenbeförderungsgewerbe, das Schaustellergewerbe, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie den Messe- und Ausstellungsbereich. Für jede dieser Branchen wird gefragt, warum ein solches Bündnis fehlt und ob eines geplant ist. Abschließend erkundigt sich die Anfrage nach dem Stand der im Sommer 2025 eingesetzten Unterarbeitsgruppe zur Entwicklung eines Nationalen Verweisungsmechanismus (NWR) für Menschenhandelsfälle.
Die Anfrage wurde am 30. September 2026 von den Abgeordneten Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und der Fraktion Die Linke eingereicht und am 5. Oktober 2026 als Drucksache 21/8332 veröffentlicht. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
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Betroffen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Schwarzarbeit oder Mindestlohnbetrug betroffen sein können, sowie Unternehmen, die regelkonform wirtschaften und durch unlauteren Wettbewerb benachteiligt werden. Darüber hinaus berührt die Anfrage die Arbeitsfähigkeit der FKS selbst sowie die Kooperationspraxis mit Jobcentern, der Bundesagentur für Arbeit und ausländischen Behörden.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8332 ist am 5. Oktober 2026 eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
- Behörde des Zolls, zuständig für die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Mindestlohnverstößen in Deutschland.
- Nationaler Verweisungsmechanismus (NWR)
- Ein noch nicht vollständig eingerichteter Rahmen für die behördliche und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit bei Fällen von Menschenhandel.
- Zugelassene kommunale Träger (zkT)
- Jobcenter, die nicht als gemeinsame Einrichtung von Bund und Kommune, sondern eigenständig von Kommunen betrieben werden und daher eigene Datenzugangsregeln haben.
Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?
Die FKS ist eine Behörde des Zolls, die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung kontrolliert sowie Mindestlohnverstöße verfolgt.
Was ist der 15. Bericht zur illegalen Beschäftigung?
Es handelt sich um den alle vier Jahre erscheinenden Bericht der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6100), der die Entwicklung der Schwarzarbeit von 2021 bis 2024 darstellt und im Mai 2026 veröffentlicht wurde.
Was versteht man unter der Ehrenamtspauschale als Mindestlohnumgehung?
Dabei werden Arbeitnehmer fälschlich als ehrenamtlich Tätige deklariert, um die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns zu umgehen.





































































