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- Bis zu 24.000 Bundesstellen sollen in dieser Legislatur abgebaut werden
- 452 BZSt-Stellen zur Steuerkriminalitätsbekämpfung ab 2027 ausgenommen
- Sondereinheit gegen Steuerbetrug zählt aktuell 504 Beschäftigte
Hintergrund
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat am 2. Juli 2026 das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel bekräftigt, den Personalbestand der Bundesverwaltung pauschal um 8 Prozent bzw. rund 24.000 Stellen innerhalb der Legislaturperiode abzubauen. Für 2025 war eine Einsparung von 0,5 Prozent, für 2026 von 2,2 Prozent festgelegt worden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zuständig für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen sowie den internationalen Steuerinformationsaustausch. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hatten am 16. Juli 2026 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt, der auf eine personelle Verstärkung relevanter Behörden zielt.
- 24.000 Stellen — Geplanter Gesamtabbau in der Bundesverwaltung bis zum Ende der Legislaturperiode (8 Prozent des Bestands).
- 452 Stellen (BZSt, ab 2027) — Maximal von der Einsparung ausgenommene BZSt-Stellen zur Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität laut Regierungsentwurf HG 2027.
- 504 Beschäftigte — Tatsächliche Belegschaft der Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung (454 Planstellen, davon 425 Stammbeschäftigte plus temporäre Kräfte).
- 153 Cum/Ex-Fälle — Noch laufende Besteuerungsverfahren beim BZSt zum Stichtag 31. August 2026; 143 Fälle bereits rechtskräftig abgeschlossen.
- 4,88 Mrd. Euro Mehrsteuern (2023) — Höchstes steuerliches Mehrergebnis der Bundesbetriebsprüfung im Betrachtungszeitraum 2020–2025.
Im Detail
Im Umfang der Einsparungen sind Neueinstellungen nicht möglich.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8226, Antwort zu Frage 2e
Rund 100 Milliarden Euro gehen dem deutschen Fiskus nach externen Schätzungen jährlich durch Steuerhinterziehung verloren – allein durch Cum-Cum-Gestaltungen beläuft sich der geschätzte Schaden auf 28,5 Milliarden Euro, durch Cum-Ex auf weitere 7,2 Milliarden Euro. Gleichzeitig plant die Koalition aus CDU, CSU und SPD, den Personalbestand der gesamten Bundesverwaltung um 8 Prozent – rund 24.000 Stellen – abzubauen. Ob und wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) davon betroffen ist, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Kleinen Anfrage untersucht. Die Bundesregierung hat am 25. September 2026 geantwortet (BT-Drs. 21/8226).
Stellenabbau im Bundeszentralamt für Steuern: Was gilt aktuell?
Für das Haushaltsjahr 2025 war eine Einsparquote von 0,5 Prozent der Planstellen festgesetzt worden; 120 Stellen des BZSt zur Sanktionsdurchsetzung blieben damals ausgenommen. Im Haushaltsjahr 2026 stieg die Einsparquote auf 2,2 Prozent, die Ausnahmeregelung wurde auf maximal 280 Stellen ausgeweitet. Für 2027 sieht der Regierungsentwurf eine Einsparung von 2 Prozent vor, die Ausnahme für Steuerkriminalitätsbekämpfung wächst auf bis zu 452 Stellen. Auf die konkrete Frage, welche Folgen der Abbau für die Einstellungsmöglichkeiten hat, antwortete die Bundesregierung knapp: „Im Umfang der Einsparungen sind Neueinstellungen nicht möglich.“
Eine Aufgabenkritik oder Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vor Festlegung der Sparquote hat die Bundesregierung nicht durchgeführt. Zur Begründung heißt es lediglich, die Stelleneinsparung sei gesetzlich im jeweiligen Haushaltsgesetz festgelegt. Berechnungen, wie viel Steuermehreinnahmen eine einzelne BZSt-Stelle im Durchschnitt einbringt, liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.
Sondereinheit: Wachstum trotz Spardruck
Die 2020 eingerichtete Sondereinheit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung beim BZSt hat sich trotz des allgemeinen Spardrucks deutlich vergrößert. Waren 2022 noch 328 Planstellen vorgesehen (300 besetzt), umfasst die Einheit heute 454 Planstellen. Davon sind 425 mit Stammbeschäftigten besetzt; inklusive temporärer Arbeitskräfte sind aktuell 504 Beschäftigte in der Sondereinheit tätig. Die ausgenommenen Stellen verteilen sich auf acht Referate, darunter das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ, Referat St I B 1), die Zentrale Bußgeld- und Strafsachenstelle (St I B 2) sowie die Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (St III 9).
Das IAZ selbst umfasst aktuell 17,5 Planstellen – ursprünglich waren es 15. Beim BZSt sind insgesamt 37 Personen (34,45 Vollzeitäquivalente) mit der konkreten Aufarbeitung und Rückforderung von Cum/Ex- und Cum/Cum-Sachverhalten befasst, verteilt auf die Referate St I B 1 und St I B 2.
Cum-Ex und Cum-Cum: Stand der Verfahren
Zum Stichtag 31. August 2026 befinden sich beim BZSt noch 153 Cum/Ex-Fälle im Besteuerungsverfahren. 143 Fälle wurden bisher rechtskräftig abgeschlossen, bei 140 weiteren hat sich der Verdacht nicht bestätigt. Im Bereich Cum/Cum bearbeitet das BZSt derzeit sechs Verfahren mit einer Rückforderungssumme von insgesamt rund 46 Millionen Euro; alle Verfahren befinden sich im Rechtsbehelfsverfahren.
Die Bundesbetriebsprüfung des BZSt erzielte in den Jahren 2020 bis 2025 steuerliche Mehrergebnisse zwischen 2,29 Milliarden Euro (2022) und 4,88 Milliarden Euro (2023). In 2025 wurden 1.061 Großunternehmen geprüft, das Mehrergebnis betrug rund 4,37 Milliarden Euro. Für internationale Steuerfälle und Cum-Ex-bezogene Anteile am Mehrergebnis existiert nach Regierungsangaben keine gesonderte Erfassung. Zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung koordinierte die KUSS (Zentrale Stelle zur Koordinierung) 2025 insgesamt 849 Fälle mit internationalem Bezug – den höchsten Wert seit 2020.
Aktionsplan: Umsetzungsdetails offen
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hatten am 16. Juli 2026 einen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt, der unter anderem ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll und eine spezialisierte Analyseeinheit für international organisierte Steuerhinterziehung vorsieht. Auf die Fragen, welche konkreten personellen Konsequenzen dieser Plan für das BZSt hat und ob zusätzliche Stellen geplant sind, antwortete die Bundesregierung ausweichend: Die erforderlichen Maßnahmen würden noch erarbeitet; konkrete Aussagen zu personellen Veränderungen seien erst nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten möglich. Damit bleibt das Spannungsverhältnis zwischen dem angekündigten Stellenabbau und dem gleichzeitig formulierten Anspruch einer schlagkräftigeren Steuerverfolgung vorerst unaufgelöst.
Zum Vergleich: Der Deutschlandfonds plant Investitionen von 600 Mrd. Euro in Stromnetze – die Frage nach ausreichend Kontrollkapazitäten in der Steuerverwaltung gewinnt damit an Bedeutung.
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Direkt betroffen sind die rund 2.050 Beschäftigten des BZSt, denen Neueinstellungen im Umfang der Sparquoten nicht möglich sind. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahler: Weniger Personal beim BZSt bedeutet potenziell geringere Kapazitäten zur Aufdeckung von Steuerbetrug, der laut Schätzungen jährlich rund 100 Milliarden Euro kostet. Unternehmen, insbesondere Großkonzerne aus dem Finanzsektor, stehen durch die Bundesbetriebsprüfung und die Sondereinheit unter besonderer Beobachtung.
Die Bundesregierung hat mehrere Detailfragen mit Querverweisen auf andere Fragen beantwortet, ohne eigenständige Begründungen zu liefern. Fragen zur Kosten-Nutzen-Betrachtung (Fragen 3–4) wurden mit dem Verweis beantwortet, es lägen keine eigenen Erkenntnisse vor. Fragen zu den personellen Konsequenzen des Aktionsplans (Fragen 27–31) wurden zusammengefasst mit dem Hinweis, die Maßnahmen würden noch erarbeitet – konkrete Zahlen nannte die Regierung nicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. BZSt-Stellenabbau: 24.000 Stellen vs. Steuerbetrug →
- Cum-Ex/Cum-Cum
- Steuervermeidungsmodelle rund um Dividendenzahlungen, bei denen Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wurde, obwohl sie nur einmal gezahlt worden war. Geschätzter Schaden: 7,2 Mrd. Euro (Cum-Ex) bzw. 28,5 Mrd. Euro (Cum-Cum).
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums; zuständig u. a. für Steuerkriminalitätsbekämpfung, internationalen Informationsaustausch und Bundesbetriebsprüfung.
- FASTER-Richtlinie
- EU-Richtlinie 2025/50 über schnellere und sicherere Verfahren zur Entlastung von überschüssigen Quellensteuern; soll Missbrauch bei der Kapitalertragsteuer eindämmen.
Wie viele Stellen sind beim BZSt aktuell besetzt?
Laut der Anlage zu BT-Drs. 21/8226 waren im BZSt zum 1. Januar 2026 insgesamt 2.049,7 Stellen besetzt, bei 2.210,5 veranschlagten Plan-/Stellen.
Was ist die Sondereinheit im BZSt?
Die 2020 eingerichtete Sondereinheit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung umfasst aktuell 454 Planstellen, von denen 425 besetzt sind. Inklusive temporärer Arbeitskräfte sind 504 Beschäftigte in der Einheit tätig.
Welche Stellen sind vom Stellenabbau ausgenommen?
Im Haushaltsjahr 2026 sind maximal 280 BZSt-Stellen zur Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität von der Einsparung ausgenommen. Für 2027 sind es laut Regierungsentwurf bis zu 452 Stellen.





































































