Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8433 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Elf Petitionsverfahren sollen abgeschlossen werden
- Drei Energiesteuer-Petitionen teilweise erfolgreich
- Weitere Eingaben betreffen Staatsangehörigkeit, Sicherheit und Beamtenversorgung
Hintergrund
Jede Person kann sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben und legt dem Bundestag in Sammelübersichten Beschlussempfehlungen vor. Die Übersicht 333 stammt aus der Sitzung vom 7. Oktober 2026 (Protokoll Nr. 21/39).
Im Detail
die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— Beschlussempfehlung, BT-Drs. 21/8433
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung vom 7. Oktober 2026 elf Petitionen behandelt und empfiehlt, die jeweiligen Verfahren abzuschließen. Die Sammelübersicht 333 liegt als Drucksache 21/8433 vom 7. Oktober 2026 vor. Bei drei Eingaben zur Energiesteuer wurde den Anliegen laut Drucksache teilweise entsprochen.
Energiesteuer: Anliegen teilweise berücksichtigt
Unter Beschlussempfehlung 1 stehen drei Petitionen zur Energiesteuer aus Langgöns, Bereborn und Ludwigshafen am Rhein. Der Ausschuss empfiehlt, die Verfahren abzuschließen, weil den Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Die Drucksache nennt keine Details dazu, welche Forderungen berücksichtigt wurden. Die Begründungen stehen in den einzelnen Beschlüssen des Ausschusses, nicht in der Sammelübersicht.
Acht weitere Verfahren ohne Begründung in der Übersicht
Unter Beschlussempfehlung 2 sind acht weitere Petitionen aufgeführt, deren Verfahren ebenfalls abgeschlossen werden sollen. Die Übersicht nennt dafür keine Begründung. Die Themen der Eingaben lauten:
- Staatsangehörigkeit (Konstanz)
- Deutscher Bundestag, Mitglieder des Deutschen Bundestages und Ausschüsse des Deutschen Bundestages (jeweils Karlsruhe)
- Öffentliche Sicherheit (Karlsruhe)
- Energie und Energieversorgung (jeweils Balingen)
- Versorgung der Beamten (Balingen)
Drei Petitionen stammen aus Karlsruhe, drei weitere aus Balingen. Die Drucksache enthält ausschließlich Aktenzeichen, Wohnorte und Themenbezeichnungen, keine Namen der Einsender.
Was die Sammelübersicht regelt
Der Bundestag soll beschließen, die in der Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen anzunehmen. Mit der Annahme sind die Verfahren abgeschlossen. Unterzeichnet hat die Beschlussempfehlung die amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Dr. Hülya Düber. Die Drucksache liegt zunächst als Vorabfassung vor und wird durch eine lektorierte Version ersetzt.
Weiterlesen:
Betroffen sind die Einsender der elf Petitionen aus Langgöns, Bereborn, Ludwigshafen am Rhein, Konstanz, Karlsruhe und Balingen. Ihre Verfahren enden mit dem Beschluss des Bundestages.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen vorgelegt. Als Nächstes stimmt der Bundestag im Plenum darüber ab, ob er den Beschlussempfehlungen folgt und die Verfahren abschließt.
- Petition
- Eine schriftliche Bitte oder Beschwerde an den Bundestag, die jede Person einreichen kann.
- Sammelübersicht
- Eine Drucksache, die viele Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses gebündelt zur Abstimmung vorlegt.
Was bedeutet Sammelübersicht 333?
Der Petitionsausschuss fasst in einer Drucksache mehrere Beschlussempfehlungen zu Petitionen zusammen, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
Was heißt "teilweise entsprochen"?
Das Anliegen der Petenten wurde nach Angabe des Ausschusses zumindest in Teilen berücksichtigt. Welche Teile das sind, nennt die Sammelübersicht nicht.
Wie viele Petitionen enthält die Übersicht?
Die Sammelübersicht enthält elf Petitionen, drei davon unter Beschlussempfehlung 1 und acht unter Beschlussempfehlung 2.




































































