Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8432 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Drei Bürgerpetitionen sollen abgeschlossen werden
- Eine Datenschutz-Eingabe wurde teilweise erfüllt
- Zwei Eingaben zu Verkehrsteuern enden ohne Begründungsangabe
Hintergrund
Jeder Mensch kann sich mit einer Petition an den Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben und legt dem Plenum regelmäßig Sammelübersichten mit seinen Empfehlungen vor. Die Sammelübersicht 332 geht auf die Beschlüsse des Ausschusses vom 7. Oktober 2026 zurück (Protokoll Nr. 21/39).
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— Beschlussempfehlung, BT-Drs. 21/8432
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Drucksache 21/8432 vom 7. Oktober 2026 die Sammelübersicht 332 vorgelegt. Sie enthält die Beschlussempfehlungen zu drei Petitionen. Das Plenum soll die Empfehlungen des Ausschusses insgesamt annehmen. Unterzeichnet hat die Vorlage die amtierende Vorsitzende Dr. Hülya Düber.
Worum es in den Petitionen geht
Die erste Beschlussempfehlung betrifft eine Petition zum Thema Datenschutz. Sie trägt das Aktenzeichen Pet 1-21-06-298-008697, der Einsender wohnt in Würzburg. Der Ausschuss empfiehlt, das Verfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Welche Punkte erfüllt wurden, führt die Sammelübersicht nicht aus.
Die zweite Beschlussempfehlung umfasst zwei Eingaben zum Thema Verkehrsteuern. Die Petition Pet 3-21-08-612-008891 stammt aus Hartheim, die Petition Pet 3-21-08-612-010572 aus Frankfurt am Main. Auch hier empfiehlt der Ausschuss, die Verfahren abzuschließen. Eine Begründung nennt die Übersicht an dieser Stelle nicht.
Was die Sammelübersicht nicht enthält
Die Drucksache listet nur Aktenzeichen, Wohnorte der Einsender und das Stichwort des jeweiligen Anliegens auf. Die Begründungen der Beschlussempfehlungen und die konkreten Forderungen der Petenten stehen nicht in dem Dokument. Wer sich ein genaues Bild machen möchte, findet die Details daher nicht in dieser Sammelübersicht.
Wie das Verfahren weitergeht
Mit der Beschlussempfehlung hat der Petitionsausschuss seine Arbeit an den drei Eingaben beendet. Die abschließende Entscheidung trifft der Bundestag im Plenum. Folgt er der Empfehlung, sind die Petitionsverfahren abgeschlossen.
Weiterlesen:
Betroffen sind die drei Einsender aus Würzburg, Hartheim und Frankfurt am Main. Ihre Anliegen betreffen den Datenschutz und die Verkehrsteuern.
Die Ausschussarbeit ist mit der Beschlussempfehlung abgeschlossen. Als Nächstes steht die Abstimmung des Bundestages über die Sammelübersicht im Plenum an. Folgt das Plenum den Empfehlungen, sind die drei Verfahren beendet.
- Petitionsausschuss
- Der Ausschuss des Bundestages, der Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern prüft und dem Plenum Empfehlungen vorlegt.
- Sammelübersicht
- Eine Drucksache, in der mehrere Beschlussempfehlungen zu Petitionen gebündelt werden. Das Plenum stimmt darüber gemeinsam ab.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Sie bündelt die Beschlussempfehlungen des Ausschusses zu mehreren Petitionen in einer Drucksache. Der Bundestag stimmt darüber gesammelt ab.
Wie viele Petitionen enthält die Sammelübersicht 332?
Sie enthält drei Petitionen: eine zum Datenschutz und zwei zu Verkehrsteuern.
Was bedeutet 'teilweise entsprochen'?
Dem Anliegen der Datenschutz-Petition wurde nach Angabe des Ausschusses zumindest in Teilen Rechnung getragen. Das Verfahren wird deshalb abgeschlossen.




































































