Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8409 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Neues Bundeswehrbaugesetz stellt Verteidigungsbauten ins überragende öffentliche Interesse
- Bis zu 210 Mio. Euro für Soldatenunterkünfte in fünf Jahren möglich
- Anhörungen der Länder werden auf drei Monate befristet, danach gilt Zustimmung
Hintergrund
Die Bundesregierung begründet den Entwurf mit der Bedrohung durch Russland und dem nötigen personellen und materiellen Aufwuchs der Bundeswehr. Deutschland sei wegen seiner Lage logistische Drehscheibe für NATO-Streitkräfte. Dafür brauche es deutlich mehr militärische Infrastruktur.
- bis zu 210 Mio. Euro — mögliche Mehrausgaben für Gemeinschaftsunterkünfte über fünf Jahre.
- ca. 25.000 Soldatinnen und Soldaten — nichtunterkunftspflichtiges Personal bis 2030, jährlich etwa 3.000 mehr.
- 206.690 Euro jährlich — zusätzliche Kosten beim Bundesverwaltungsgericht ab 2028.
- 31. Dezember 2035 — Befristung mehrerer Ausnahmen im Immissions- und Naturschutzrecht.
Im Detail
Bau und Betrieb von Anlagen für Zwecke der Bundeswehr oder der verbündeten Streitkräfte liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
— § 4 BwBauG, Artikel 1, BT-Drs. 21/8409
Die Bundesregierung will den Bau militärischer Infrastruktur deutlich beschleunigen. Der Gesetzentwurf in der Drucksache 21/8409 vom 7. Oktober 2026 enthält ein neues Bundeswehrbaugesetz (BwBauG) und ändert zehn weitere Gesetze, darunter Naturschutz-, Wasser-, Wald- und Immissionsschutzrecht. Hinter den Plänen steht der geplante Aufwuchs der Bundeswehr, der mehr Kasernen, Übungsflächen, Flugplätze und Lager erfordert.
Was gilt aktuell?
Bisher führen vor allem die Bauverwaltungen der Länder im Auftrag des Bundes die Bauaufgaben aus. Anhörungen der Länder bei Schutzbereichen und Landbeschaffung haben keine gesetzliche Frist und zogen sich nach der Gesetzesbegründung teils über Jahre hin. Außerdem gelten für Eingriffe in Natur und Wald die allgemeinen Ausgleichspflichten, ebenso Verbände- und Anwohnerrechte bei Genehmigungen.
Neue Baukompetenz für den Bund
Nach § 2 BwBauG kann der Bund Bauaufgaben auch selbst erledigen, etwa durch die Bundeswehrverwaltung, sofern kein Land sie übernimmt. Außerdem darf er Unternehmen in privater Rechtsform gründen oder sich daran beteiligen. Die Begründung nennt vor allem die Energieversorgung der Standorte. Der Bundesrat verlangt mehr Klarheit, welche Aufgaben der Bund künftig selbst übernimmt. Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf und verweist auf eine Absprache mit den Ländern vom 31. Januar 2025.
Überragendes öffentliches Interesse und Gerichtsverfahren
Bau und Betrieb von Anlagen für die Bundeswehr oder verbündete Streitkräfte sollen laut § 4 im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Rechtsbehelfe gegen Bauvorhaben haben keine aufschiebende Wirkung. Das Bundesverwaltungsgericht soll für Streitigkeiten um Schutzbereiche, bestimmte Leitungen, Flugplätze und Landbeschaffungs-Bezeichnungen erste und letzte Instanz sein. Die Bundesregierung rechnet mit rund neun neuen Verfahren pro Jahr ab 2028 und mit jährlichen Zusatzkosten von etwa 206.690 Euro.
Umwelt und Wald
Im Bundesnaturschutzgesetz sollen bis Ende 2035 Eingriffe auf rein verteidigungsbezogenen Flächen ohne Ausgleich vor Ort zulässig sein, wenn eine Ersatzzahlung erfolgt. Auf militärischen Flächen sollen zudem viele Schutzgebietsverbote nicht gelten. Beim Bundeswaldgesetz gelten bestimmte militärische Flächen nicht mehr als Wald. Für die Umweltverträglichkeitsprüfung kann das Verteidigungsministerium bei bestimmten Vorhaben auf die Prüfung verzichten. Der Bundesrat will die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes streichen und die Ersatzzahlungen bei den Ländern belassen. Die Bundesregierung lehnt beides ab.
Fristen für Länder
Länder sollen bei Schutzbereichen und Landbeschaffung binnen drei Monaten Stellung nehmen, einmal um weitere drei Monate verlängerbar. Danach wird vermutet, dass keine Einwände bestehen. Der Bundesrat will den Fristbeginn an vollständige Unterlagen koppeln. Die Bundesregierung stimmt dem überwiegend zu.
Unterkünfte für Soldaten
Nach dem Soldatengesetz kann der Dienstherr nichtunterkunftspflichtigen Soldaten eine amtliche Unterkunft bereitstellen, wenn sie keinen Anspruch auf Erstattung von Übernachtungskosten haben. Die Bereitstellung darf auf freie Kapazitäten begrenzt werden. Der Bund beziffert die möglichen Mehrausgaben auf bis zu rund 210 Millionen Euro in fünf Jahren.
Das Bundesleistungsgesetz wird unter anderem um Verträge über Nutzungsrechte an Informationen und Urheberrechten ergänzt. Ferner entfällt die Regelgrenze von 30 Tagen für Manöver und Übungen. Länder und Kommunen sollen bei Verkehrssperrungen im Benehmen beteiligt werden. Der Bundesrat verlangt Kostenerstattung, die Bundesregierung lehnt das ab.
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Betroffen sind Länder und Kommunen mit Bundeswehrstandorten, Grundstückseigentümer in künftigen Schutzbereichen, Waldbesitzer und Soldatinnen und Soldaten, die am Dienstort eine Unterkunft benötigen.
Bundesrat: Der Bundesrat nahm am 25. September 2026 mit 16 Punkten Stellung. Er fordert unter anderem die Streichung der Wasserhaushaltsgesetz-Änderung und Kostenerstattung für Verkehrssperrungen. Die Bundesregierung lehnt viele Vorschläge ab.
Der Gesetzentwurf wurde am 7. Oktober 2026 im Bundestag eingebracht. Als Nächstes folgen Beratung und Abstimmung im Bundestag. Der Entwurf geht davon aus, dass der Bundesrat zustimmen muss. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
- Schutzbereich
- Ein Gebiet um eine Verteidigungsanlage, in dem Grundstücke nur eingeschränkt genutzt werden dürfen. Bauvorhaben benötigen dort die Zustimmung der Schutzbereichbehörde.
- Organleihe
- Die Länder führen Bauaufgaben im Auftrag des Bundes aus. Neben diesem Modell soll der Bund Bauaufgaben künftig auch selbst übernehmen können.
- Ersatzzahlung
- Statt Naturschutzeingriffe vor Ort auszugleichen, zahlt der Bund Geld an eine bestimmte Stelle, die Ausgleichsmaßnahmen finanziert.
Worum geht es im Gesetzentwurf?
Der Entwurf soll Planung, Bau und Betrieb von Bundeswehr-Infrastruktur beschleunigen. Er ändert elf Artikel in mehreren Gesetzen und schafft ein neues Bundeswehrbaugesetz.
Was kostet die Unterkunftsregelung?
Laut Vorblatt können bis zu rund 210 Mio. Euro in fünf Jahren anfallen. Die Jahresraten steigen von 25 Mio. Euro (2027) auf 50 Mio. Euro (ab 2029).
Was fordert der Bundesrat?
Der Bundesrat verlangt Änderungen, etwa bei Schutzbereichen, der Anhörung der Länder und der Kompensation von Naturschutzeingriffen. Die Bundesregierung stimmt manchen Vorschlägen zu, vielen nicht.




































































