- 44.883 Euro Bundesgeld flossen 2021 an die Columbia University
- Anfrage umfasst alle US-Uni-Zahlungen seit dem Jahr 2000
- Gegenfluss: Auch US-Zahlungen an deutsche Hochschulen werden abgefragt
Hintergrund
Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage ist die Schriftliche Frage 62 auf BT-Drs. 21/8047, in deren Beantwortung die Bundesregierung eine Zuwendung von 44.883,56 Euro an die Columbia University in New York für das Jahr 2021 bestätigte. Dieser Einzelfall veranlasst die AfD-Fraktion, einen vollständigen Überblick über finanzielle Leistungen an US-amerikanische Hochschulen seit dem Jahr 2000 einzufordern. Gleichzeitig wird die Gegenseitigkeit solcher Mittelflüsse thematisiert, indem nach vergleichbaren US-Zahlungen an deutsche Universitäten gefragt wird.
Im Detail
Wurde der Columbia University in New York im Jahr 2021 eine Zuwendung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 44 883,56 Euro bewilligt.
— Vorbemerkung, BT-Drs. 21/8707
Bundesgelder für US-Universitäten stehen im Fokus einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8707 vom 19. Oktober 2026). Ausgangspunkt ist eine konkrete Zahlung: Laut der bereits vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/8047 wurden der Columbia University in New York im Jahr 2021 aus dem Bundeshaushalt 44.883,56 Euro bewilligt. Dieser Einzelbefund veranlasst die Fraktion, einen umfassenden Überblick über alle derartigen Zahlungsströme seit dem Jahr 2000 einzufordern.
Bundesförderung für US-Universitäten: Was wird gefragt?
Die drei Fragen der Kleinen Anfrage zielen in unterschiedliche Richtungen. Frage 1 verlangt eine vollständige, jahresweise aufgeschlüsselte Auflistung aller direkten und indirekten Zahlungen, Zuwendungen, Fördermittel und sonstigen finanziellen Leistungen aus dem Bundeshaushalt an US-amerikanische Hochschulen zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 30. September 2026 – inklusive Angaben zu bewilligender Stelle, Empfängeruniversität, Zweck und tatsächlich geflossenen Beträgen. Frage 2 erkundigt sich nach den jeweiligen Rechtsgrundlagen sowie den Einzelplänen, Kapiteln und Titeln des Bundeshaushalts, aus denen die Mittel stammen. Frage 3 ergänzt die Perspektive um den Gegenfluss und fragt, ob der Bundesregierung bekannt ist, ob öffentliche US-Stellen ihrerseits Gelder an deutsche Universitäten geleistet haben.
Was gilt aktuell?
Im deutschen Haushaltsrecht können Zuwendungen an ausländische Empfänger auf Grundlage von §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gewährt werden. Sie setzen in der Regel einen erheblichen Bundesinteresse-Nachweis voraus. Vergleichbare Fälle betreffen häufig Forschungskooperationen, Stipendienprogramme oder institutionelle Partnerschaften, die über Bundesministerien, den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder andere Mittlerorganisationen abgewickelt werden. Eine systematische öffentliche Übersicht über alle Empfänger im Ausland existiert nicht; die Antwort der Bundesregierung auf diese Anfrage würde erstmals einen vollständigen Überblick für den Zeitraum ab 2000 ermöglichen.
Der Abgeordnete Stephan Brandner und die AfD-Fraktion, vertreten durch die Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla, unterzeichneten die Anfrage am 16. Oktober 2026. Ein besonderer Fokus liegt auf der Transparenz öffentlicher Ausgaben: Der Bundeshaushalt finanziert zahlreiche internationale Kooperationen, über deren genaue Empfänger und Volumina die parlamentarische Öffentlichkeit bislang nur punktuell informiert ist. Die bekannte Columbia-Zahlung zeigt exemplarisch, dass solche Leistungen durchaus stattfinden – über ihren Gesamtumfang über mehr als zwei Jahrzehnte ist bislang nichts Belastbares bekannt.
Politisch fügt sich die Anfrage in eine breitere Debatte über die Verwendung von Steuergeldern im Ausland ein. Ähnliche Fragestellungen hat die AfD-Fraktion bereits bei anderen internationalen Zahlungsempfängern gestellt, etwa im Bereich der GIZ-Beratung in Serbien oder der UNIDO-Förderung. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, für mehr als 26 Jahre lückenlos Auskunft zu geben – eine logistisch anspruchsvolle Aufgabe, die das Bundeskanzleramt ressortübergreifend koordinieren muss.
Betroffen sind unmittelbar der Bundeshaushalt und damit die Steuerzahler, die ein Interesse an Transparenz über die Verwendung öffentlicher Mittel im Ausland haben. Mittelbar betroffen sind deutsche und US-amerikanische Hochschulen, deren Förderbeziehungen zur jeweils anderen Seite offengelegt werden sollen.
Die Kleine Anfrage ist am 19. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Fragen noch nicht beantwortet. Gemäß § 104 GO-BT ist eine Antwort grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Zuwendung
- Freiwillige Geldleistung des Staates an Empfänger außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung eines öffentlichen Zwecks, geregelt in §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung.
- Jahresscheibe
- Parlamentarischer Begriff für die jahresbezogene Aufschlüsselung von Ausgaben oder Leistungen, um zeitliche Entwicklungen nachvollziehen zu können.
- Einzelplan
- Gliederungseinheit des Bundeshaushaltsplans, die jeweils einem Bundesministerium oder einem obersten Bundesorgan zugeordnet ist.
Welche Zahlung war der Ausgangspunkt dieser Anfrage?
Eine Zuwendung von 44.883,56 Euro an die Columbia University in New York, die laut BT-Drs. 21/8047 für das Jahr 2021 aus dem Bundeshaushalt bewilligt wurde.
Welchen Zeitraum umfasst die Anfrage?
Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30. September 2026 und fragt nach einer jahresweisen Aufschlüsselung.
Fragt die AfD auch nach Gegenleistungen der USA?
Ja, Frage 3 der Kleinen Anfrage erkundigt sich danach, ob öffentliche Stellen der USA im gleichen Zeitraum Gelder an deutsche Universitäten gezahlt haben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8707 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































