- 4,47 Mio. Euro für IoBNT-Kommunikationsprojekt an sieben Universitäten
- Brain-Computer-Interface-Förderung seit 2018: über 20 Projekte aufgelistet
- BMVg förderte keine Sensortechnologie-Projekte im gefragten Bereich
Hintergrund
Mikroelektromechanische Systeme (MEMS) und Brain-Computer-Interfaces (BCI) sind Technologiefelder mit wachsender wirtschaftlicher und medizinischer Bedeutung. Deutschland fördert entsprechende Forschung seit Jahren über das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Gleichzeitig debattiert die internationale Gemeinschaft über ethische Fragen, Datenschutz und den sogenannten Dual-Use-Charakter dieser Technologien — also die Möglichkeit, sie sowohl zivil als auch militärisch einzusetzen. Die OECD und UNESCO befassen sich laut Bundesregierung mit der Regulierung von Neurotechnologien.
- 4.466.136 Euro — Fördersumme für das IoBNT-Konsortium (7 Universitäten, Laufzeit 2024–2026), das Kommunikationssysteme im menschlichen Körper erforscht.
- 3.608.719 Euro — Fördersumme für Projekt AI.D der TU München zur Entwicklung von Gehirn-Maschine-Schnittstellen für neurologisch geschädigte Patienten (2022–2026).
- 2.050.011 Euro — Fördersumme für SmartSense4Life, eine konfigurierbare Elektronikplattform zur Rehabilitation nach Schlaganfall (2020–2023).
- 1.910.619 Euro — Fördersumme für VirtualNoPain, ein VR-BCI-System zur Therapie chronischer Schmerzen (2020–2023).
- 500.000 Euro Mindestgrenze — Ab dieser Projektgröße wurden Einzelvorhaben in der Antwort der Bundesregierung vollständig aufgelistet (Anlage 1).
Im Detail
Eine übergreifende Strategie der Bundesregierung für den Einsatz dieser Technologien in der inneren Sicherheit oder der Verteidigung besteht derzeit nicht.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8529
Neurotechnologien wie Brain-Computer-Interfaces (BCI), implantierbare Sensorsysteme und miniaturisierte Drahtlosnetzwerke stehen im Mittelpunkt eines wachsenden Förderportfolios des Bundes. Seit 2018 hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) eine Vielzahl von Projekten auf diesem Gebiet finanziert — mit Gesamtfördersummen im zweistelligen Millionenbereich. Die Drucksache 21/8529 vom 13. Oktober 2026 dokumentiert erstmals umfassend, welche Einrichtungen wie viel Geld für welche Ziele erhalten haben.
Brain-Computer-Interface-Förderung: Medizin im Vordergrund
Das größte Einzelprojekt in der Antwort ist das IoBNT-Konsortium (Internet of Bio-Nano-Things) mit einer Fördersumme von 4.466.136 Euro. Sieben Universitäten — darunter die TU Berlin, TU München und TU Dresden — erforschen bis Ende 2026 Kommunikationssysteme im menschlichen Körper, sogenannte Bio-Cyber-Interfaces. Ähnlich voluminös ist das Projekt AI.D der Technischen Universität München mit rund 3,6 Millionen Euro: Es entwickelt KI-basierte Brain-Machine-Interfaces, die neurologisch geschädigten Patienten alltägliche Bewegungen zurückgeben sollen — etwa durch teilautonome Neuroprothesen oder hirngesteuerte Roboterarme. Das Klinikum der TU München ist mit weiteren Teilprojekten beteiligt. Auch das DFKI-Projekt NEARBY (rund 1,53 Mio. Euro, 2023–2027) zielt auf zuverlässige BCI-Systeme für den Alltag ab, die trotz Störsignalen funktionieren.
Im Bereich chronischer Schmerzen förderte der Bund das Projekt VirtualNoPain mit rund 1,9 Millionen Euro: Ein kompaktes VR-System mit integriertem EEG-BCI soll Patienten ermöglichen, Schmerzen durch gezieltes Neurofeedback eigenverantwortlich zu lindern. Für Parkinson-Patienten entwickelte das Verbundprojekt PD-interaktiv adaptive Hirnstimulationstherapien mittels Neuroimplantaten (rund 1,9 Mio. Euro, 2018–2022). Ähnlich: das Projekt MindMove (knapp 960.000 Euro, 2025–2027) zur BCI-gestützten Greifrehabilitation. Alle diese Projekte verfolgen ausschließlich medizinische Ziele.
Was gilt aktuell? Rechtsrahmen und Strategie
Die Bundesregierung betont, dass für die Brain-Computer-Interface-Förderung keine übergreifende Sicherheits- oder Verteidigungsstrategie existiert. Das Bundesministerium der Verteidigung hat laut Antwort keine entsprechenden Forschungsvorhaben im Bereich hochminiaturisierter Sensoren gefördert. Neuronale Daten sind nach geltendem Recht als personenbezogene Daten eingestuft; wenn sie Auskunft über neuronale Abläufe im Gehirn geben, fallen sie zusätzlich unter den besonderen Schutz für Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Neue Gesetze zum Schutz neuronaler Daten plant die Bundesregierung derzeit nicht.
Für den Schutz geistiger Eigentumsrechte gilt: Zuwendungsempfänger dürfen Projektergebnisse außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Zuwendungsgebers verwerten. Auch die Veräußerung von Patenten gilt als Verwertung und ist damit genehmigungspflichtig. Ergänzend greifen die EU-Dual-Use-Verordnung und das deutsche Außenwirtschaftsgesetz. Allerdings liegt die Verantwortung für die Einhaltung des Exportkontrollrechts bei den Ausführern selbst — geförderte Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen.
Patente und Ausgründungen
Anlage 3 der Drucksache listet bereits entstandene Patentanmeldungen auf. CorTec GmbH meldete ein Patent zu implantierbaren Elektroden-Arrays an (EP 4 076 172 A1). Aus dem IoBNT-Verbundprojekt entstanden mehrere Anmeldungen, darunter Verfahren zur kryptografischen Schlüsselerzeugung aus Körpersignalen sowie zur Steuerung autonomer Mikro-Flugmaschinen und Tauchroboter. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) ist laut Bundesregierung an Recht und Gesetz gebunden und muss dabei auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahren. Über Kooperationen deutscher Forschungseinrichtungen mit der US-Militärforschungsbehörde DARPA im Bereich Neurotechnologie liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine Kenntnisse vor.
Die Drucksache thematisiert auch die Frage der sogenannten Zivilklauseln an Hochschulen, die eine Verknüpfung von Forschung und militärischen Interessen historisch ausschlossen. Die Bundesregierung verweist auf die durch Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit, die auch Dual-Use-Forschung und zivil-militärische Fragestellungen umfasst. Für die parlamentarische Kontrolle setzt die Bundesregierung auf bestehende Instrumente wie das Fragerecht — einen jährlichen Bericht über Dual-Use-Forschung plant sie nicht. Verwandte Aspekte der Forschungsförderung und Sicherheitsfragen werden auch in der CISPA-Affäre beleuchtet, bei der 57 Fragen zur Forschungssicherheit gestellt wurden.
Weiterlesen:
Betroffen sind in erster Linie Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson oder Querschnittslähmung, für die geförderte BCI-Systeme therapeutischen Nutzen bringen sollen. Darüber hinaus betrifft die Dual-Use-Frage alle Bürgerinnen und Bürger, da Neurotechnologien künftig Fragen des Datenschutzes und der kognitiven Selbstbestimmung aufwerfen.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen inhaltlich beantwortet und ausführliche Anlagen beigefügt. Zu den Fragen nach sicherheitsrelevanten Verwundbarkeiten in geförderten Projekten (Frage 13), Kooperationen mit DARPA (Frage 9) und Patentabflüssen ins Ausland (Frage 14) verweist sie jeweils auf fehlende eigene Erkenntnisse. Fragen 18 und 19 wurden zusammengefasst und mit einem pauschalen Verweis auf die Vorbemerkung beantwortet, ohne konkrete Maßnahmen zu nennen.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8075 ist mit dem Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 12. Oktober 2026 vollständig beantwortet worden. Das parlamentarische Verfahren zu dieser Anfrage ist damit abgeschlossen.
- MEMS
- Mikroelektromechanische Systeme — miniaturisierte Bauteile, die mechanische und elektronische Funktionen vereinen, z. B. in Airbag-Sensoren oder Smartphones.
- Brain-Computer-Interface (BCI)
- Technische Schnittstelle zwischen menschlichem Gehirn und Computer, die es ermöglicht, Maschinen durch Gedanken oder Hirnsignale zu steuern oder Signale aus dem Gehirn auszulesen.
- Dual-Use
- Technologien oder Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können und daher besonderen Exportkontrollregeln unterliegen.
Fördert Deutschland Brain-Computer-Interface-Forschung?
Ja, seit 2018 werden zahlreiche BCI-Projekte durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert, vor allem für medizinische Anwendungen wie Rehabilitation nach Schlaganfall oder Parkinson-Therapie.
Werden diese Technologien auch militärisch eingesetzt?
Laut Bundesregierung besteht keine übergreifende Strategie für den Einsatz dieser Technologien in innerer Sicherheit oder Verteidigung. Das BMVg hat keine entsprechenden Forschungsvorhaben im Bereich hochminiaturisierter Sensoren gefördert.
Sind neuronale Daten rechtlich geschützt?
Neuronale Daten gelten laut Bundesregierung als personenbezogene Daten nach DSGVO; sofern sie Auskunft über Hirnabläufe geben, fallen sie zusätzlich unter den besonderen Schutz für Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Neue Gesetze plant die Bundesregierung derzeit nicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8529 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































