- Zwischenlagergenehmigungen laufen nach 40 Jahren bald ab
- BGE veröffentlichte am 27. Oktober 2026 stark eingeengte Suchflächen
- 24 Fragen zu Endlager, Transmutation und StandAG-Novelle bis 2050
Hintergrund
Das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland läuft seit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahr 2017. Nach der endgültigen Aufgabe des Standorts Gorleben ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit der bundesweiten Suche beauftragt. Am 27. Oktober 2026 veröffentlichte die BGE vorläufige Arbeitsstände, die die infrage kommenden Suchgebiete erheblich einengen. Umweltminister Carsten Schneider kündigte an, das StandAG zu novellieren und unter anderem auf untertägige Erkundungsbergwerke zu verzichten, um den Prozess zu beschleunigen und den Endlagerstandort bis 2050 festzulegen. Parallel dazu werden für bestehende Zwischenlager, deren 40-jährige Genehmigungen absehbar auslaufen, Laufzeitverlängerungen beantragt — für das Zwischenlager Gorleben wurde im Rahmen der BASE-Statuskonferenz vom 23. Juni 2026 eine Verlängerung um 20 Jahre bekannt gegeben.
- 40 Jahre — Ursprünglicher Genehmigungszeitraum der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle, der für viele Standorte bald ausläuft.
- 20 Jahre — Laufzeitverlängerung, die für das Zwischenlager Gorleben im Juni 2026 angekündigt wurde.
- 2050 — Frist, bis zu der laut Ankündigung von Umweltminister Schneider der Endlagerstandort festgelegt werden soll.
- 1 Million Jahre — Bewertungszeitraum für den Langzeitsicherheitsnachweis nach § 1 StandAG.
- 24 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8889 zur deutschen Entsorgungsstrategie für radioaktive Abfälle.
Im Detail
Da die ursprünglichen, rechtlich fixierten Genehmigungszeiträume von 40 Jahren für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in naher Zukunft ablaufen, zwingt das Fehlen eines betriebsbereiten Endlagers die Betreiber zur Beantragung historisch beispielloser Laufzeitverlängerungen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8889
Hochradioaktiver Atommüll lagert in Deutschland in Zwischenlagern, die ursprünglich für 40 Jahre genehmigt wurden. Da ein betriebsbereites Endlager fehlt, laufen die Betreiber auf Laufzeitverlängerungen zu, die nach Angaben der Fragesteller in der Drucksache als historisch beispiellos eingestuft werden. Für das Zwischenlager Gorleben wurde im Rahmen der BASE-Statuskonferenz vom 23. Juni 2026 bereits die Beantragung einer 20-jährigen Verlängerung bekannt gegeben. Vor diesem Hintergrund stellt die AfD-Fraktion mit BT-Drs. 21/8889 vom 3. November 2026 insgesamt 24 Fragen zur deutschen Entsorgungsstrategie für radioaktive Abfälle.
Entsorgungsstrategie: Endlagersuche bis 2050
Auslöser der Anfrage ist die Ankündigung von Bundesumweltminister Carsten Schneider, das Standortauswahlgesetz (StandAG) zu novellieren und den Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle bis spätestens 2050 festzulegen. Nach Medienberichten soll die Novelle untertägige Erkundungsbergwerke durch oberirdische Bohr- und Messtechniken ersetzen, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Fragesteller erkundigen sich nach der wissenschaftlichen Belastbarkeit dieser Methoden für einen Bewertungszeitraum von einer Million Jahren, wie ihn § 1 StandAG vorschreibt. Parallel dazu veröffentlichte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am 27. Oktober 2026 vorläufige Arbeitsstände, bei denen die potenziellen Suchflächen stark eingeengt wurden — mit direkten Folgen für betroffene Bundesländer und Landkreise.
Was gilt aktuell?
Deutschland verfolgt ausschließlich das Konzept der tiefengeologischen Direktendlagerung. Alternative Verfahren wie Wiederaufarbeitung, Partitionierung und Transmutation (P&T) sind im deutschen Entsorgungskonzept nicht vorgesehen. Der Standort Gorleben wurde endgültig aufgegeben. Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle steht der Schacht Konrad als Endlager bereit, dessen Betrieb durch wasserrechtliche Nebenbestimmungen geregelt wird. Für hochradioaktive Abfälle gibt es hingegen noch keinen festgelegten Standort.
Transmutation und internationale Entwicklungen
Ein zentrales Thema der Entsorgungsstrategie in der Anfrage ist die Frage, warum Deutschland im internationalen Vergleich auf Technologien zur Reduzierung von Atommüll verzichtet. Verfahren wie Partitionierung und Transmutation, beschleunigergetriebene Systeme (ADS) und schnelle Reaktoren der Generation IV werden laut Drucksache in anderen Staaten in fortgeschrittenen Stadien erforscht und teils industriell eingesetzt. Die Fragesteller wollen wissen, welches technische und wirtschaftliche Potenzial die Bundesregierung diesen Verfahren beimisst und unter welchen Voraussetzungen eine Einbeziehung in die deutsche Entsorgungsstrategie denkbar wäre. Dabei verlangen sie ausdrücklich eine inhaltliche Begründung — keinen bloßen Verweis auf den Atomausstiegsbeschluss. Ergänzend fragen sie nach internationalen Vergleichen, etwa mit Finnland, Schweden, Frankreich, Kanada und der Schweiz, die teils schon weiter fortgeschrittene Endlagerprojekte verfolgen. Ähnliche Fragen zur Transparenz staatlicher Entscheidungen stellt auch der eGovernment MONITOR 2026, der nur 32 Prozent Vertrauen in staatliche Institutionen misst.
Zwischenlagerung und CASTOR-Behälter
Die bevorstehende Langzeitzwischenlagerung wirft laut Anfrage Fragen zur Langzeitintegrität der eingesetzten Transport- und Lagerbehälter auf, insbesondere der CASTOR- und TN24E-Behälter. Die Anfrage erkundigt sich, auf welchen wissenschaftlichen Nachweisen die Annahme beruht, dass die Zwischenlager über ihre bisherigen Genehmigungszeiträume hinaus sicher betrieben werden können, und welche regulatorischen Anpassungen hierfür notwendig sind. Auch der Flächenbedarf eines künftigen Endlagers im Vergleich zu Zwischenlagern sowie der Kapazitätsbedarf aus dem Rückbau der deutschen Kernkraftwerke — bei dem laut BT-Drs. 21/7609 rund 97 Prozent der Abbaumasse freigegeben werden können — sind Gegenstand der Anfrage. Die Frage nach langfristigen Entsorgungsstrategien berührt auch verwandte Themen wie den Umgang mit Langzeitfolgen staatlicher Infrastrukturentscheidungen.
Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Das 5. Forum Endlagersuche fand laut Drucksache im November 2026 in Erfurt statt und bildete einen weiteren Anlass für die parlamentarische Kontrolle der deutschen Entsorgungsstrategie.
Betroffen sind Kommunen und Bundesländer in den vom BGE ausgewiesenen Suchregionen, die mit einer möglichen Endlageransiedlung konfrontiert werden. Darüber hinaus sind Anwohner in der Nähe bestehender Zwischenlager betroffen, da diese Standorte bei ausbleibender Endlagerlösung noch jahrzehntelang in Betrieb bleiben müssten. Langfristig betrifft die Frage der Entsorgungsstrategie die gesamte Gesellschaft, da die Kosten und Risiken der Lagerung hochradioaktiver Abfälle generationsübergreifend sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8889) ist am 3. November 2026 beim Bundestag eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus; nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- StandAG
- Das Standortauswahlgesetz regelt in Deutschland das wissenschaftsbasierte Verfahren zur Suche und Auswahl eines Endlagerstandorts für hochradioaktive Abfälle mit einem Bewertungszeitraum von bis zu einer Million Jahren.
- Partitionierung und Transmutation (P&T)
- Verfahren zur Abtrennung (Partitionierung) und anschließenden Umwandlung (Transmutation) langlebiger radioaktiver Nuklide in kurzlebigere Stoffe, um Volumen und Langzeitgefährdung von Atommüll zu reduzieren.
- CASTOR-Behälter
- Speziell entwickelte Transport- und Lagerbehälter für hochradioaktive Abfälle, insbesondere abgebrannte Brennelemente, die in deutschen Zwischenlagern eingesetzt werden.
Wann läuft die Genehmigung der Zwischenlager ab?
Die ursprünglichen Genehmigungen für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle sind auf 40 Jahre befristet und laufen laut Drucksache in naher Zukunft aus. Für das Zwischenlager Gorleben wurde im Juni 2026 eine 20-jährige Verlängerung angekündigt.
Was ist das Standortauswahlgesetz (StandAG)?
Das StandAG regelt das Verfahren zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland. Umweltminister Schneider hat angekündigt, es zu novellieren, um den Standort bis spätestens 2050 festzulegen.
Was ist Partitionierung und Transmutation?
Partitionierung und Transmutation (P&T) sind Verfahren, bei denen langlebige radioaktive Bestandteile aus hochradioaktivem Abfall abgetrennt und durch Bestrahlung in kurzlebigere Stoffe umgewandelt werden. Die Anfrage fragt, warum Deutschland diese Technologie nicht in seine Entsorgungsstrategie einbezieht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8889 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































