- 3 Petitionen zu Wohnungseigentum, Abgabenordnung und Verfassungsschutz
- Petitionsausschuss empfiehlt Abschluss aller drei Verfahren
- Bundestag muss der Empfehlung noch zustimmen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist das zentrale Gremium zur Bearbeitung von Bürgereingaben. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit einem Anliegen direkt an den Bundestag wenden. Der Ausschuss prüft die Eingaben und empfiehlt in Sammelübersichten, wie mit den einzelnen Petitionen verfahren werden soll. Die Sammelübersicht 360 (BT-Drs. 21/8960) fasst drei Petitionen zusammen, über die der Ausschuss am 4. November 2026 beraten hat.
Im Detail
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. November 2026 drei Petitionsverfahren abschließend beraten und dem Bundestag deren Abschluss empfohlen. Die Beschlussempfehlung ist in der Sammelübersicht 360 (BT-Drs. 21/8960) dokumentiert und von der amtierenden Ausschussvorsitzenden Dr. Hülya Düber unterzeichnet.
Drei Petitionen aus unterschiedlichen Themenfeldern
Die drei Eingaben stammen von Bürgerinnen und Bürgern aus Nürnberg, Berlin und Aschersleben. Die erste Petition (Pet 4-20-07-4822-034714) aus Nürnberg betrifft das Thema Wohnungseigentum, die zweite Petition (Pet 3-21-08-6102-003610) aus Berlin die Abgabenordnung und die dritte Petition (Pet 1-21-06-12-004469) aus Aschersleben den Verfassungsschutz. Die Drucksache enthält keine näheren Angaben zum konkreten Inhalt der einzelnen Eingaben, da aus Datenschutzgründen nur die Themenbereiche ausgewiesen werden.
Petitionsrecht: Was gilt aktuell?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und gewährt jeder Person das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft jede Eingabe und entscheidet, ob dem Anliegen entsprochen, eine Stellungnahme eingeholt oder das Verfahren ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen werden soll. Jährlich gehen beim Bundestag mehrere tausend Petitionen ein, die in Sammelübersichten zusammengefasst und dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Zuletzt behandelte der Ausschuss in diesem Rahmen regelmäßig auch Themen wie Entsorgungsfragen oder Fragen des Grundrechtsschutzes.
Die Empfehlung, ein Petitionsverfahren abzuschließen, bedeutet nicht zwingend, dass dem Anliegen nicht stattgegeben wurde. Sie kann auch bedeuten, dass die zuständige Behörde oder das zuständige Ressort bereits tätig geworden ist, die Rechtslage eine andere Entscheidung nicht zulässt oder das Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde.
Nächster Schritt: Abstimmung im Bundestag
Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ist noch kein abschließender Bundestagsbeschluss. Der Bundestag muss der Empfehlung im Plenum noch zustimmen, bevor die drei Verfahren formell beendet sind. Dieser Schritt erfolgt üblicherweise in einer der nächsten Plenarsitzungen, bei denen mehrere Sammelübersichten gemeinsam auf der Tagesordnung stehen.
Betroffen sind die drei Petentinnen und Petenten aus Nürnberg, Berlin und Aschersleben, die Eingaben zu Wohnungseigentum, Abgabenordnung und Verfassungsschutz eingereicht haben. Darüber hinaus können die behandelten Themen weitere Bürgerinnen und Bürger in vergleichbaren Situationen betreffen.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung zum Abschluss der drei Verfahren am 4. November 2026 vorgelegt (Protokoll Nr. 21/42). Die abschließende Abstimmung im Bundestag steht noch aus. Erst mit dem Bundestagsbeschluss sind die Petitionsverfahren formell beendet.
- Petition
- Ein Petition ist eine schriftliche Eingabe an den Deutschen Bundestag, mit der Bürgerinnen und Bürger um Abhilfe, Prüfung oder Änderung einer Regelung bitten können.
- Sammelübersicht
- Der Petitionsausschuss fasst mehrere abschließend beratene Petitionen regelmäßig in einer Sammelübersicht zusammen, über die der Bundestag dann gemeinsam abstimmt.
- Abgabenordnung
- Die Abgabenordnung (AO) ist das zentrale Steuerverfahrensgesetz in Deutschland und regelt unter anderem Steuerpflichten, Festsetzungen und Rechtsbehelfe.
Was bedeutet der Abschluss eines Petitionsverfahrens?
Der Ausschuss hat die Eingabe geprüft und empfiehlt dem Bundestag, das Verfahren zu beenden. Dies kann bedeuten, dass dem Anliegen entsprochen wurde, keine gesetzgeberische Maßnahme erforderlich ist oder das Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde.
Welche Themen umfasst die Sammelübersicht 360?
Die drei Petitionen betreffen Wohnungseigentum (Nürnberg), die Abgabenordnung (Berlin) und den Verfassungsschutz (Aschersleben).
Wer hat die Beschlussempfehlung unterzeichnet?
Die amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Dr. Hülya Düber, hat die Beschlussempfehlung vom 4. November 2026 unterzeichnet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8960 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































