- Führerschein Klasse B kostet im Schnitt 2.000 bis 4.000 Euro
- Theoriebestehensquote sank von 73 auf 55 Prozent zwischen 2018 und 2023
- Grüne fordern Rücknahme der vollständigen Digitalisierung des Theorieunterrichts
Hintergrund
Die Bundesregierung hat mit BT-Drs. 21/7404 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Fahrschulausbildung vorgelegt, der sich am 4. November 2026 in dritter Lesung befindet. Zentrales Ziel des Regierungsentwurfs ist die Kostensenkung beim Führerscheinerwerb, unter anderem durch vollständige Digitalisierung des Theorieunterrichts, Zulassung von Plattformanbietern und Einführung einer Laienausbildung. Laut Drucksache sind die Theoriebestehensquoten zwischen 2018 und 2023 von rund 73 auf 55 Prozent gefallen, während die Personalkosten in Fahrschulen in einem Jahrzehnt um über 50 Prozent gestiegen sind.
- 2.000–4.000 Euro — Preiskorridor für die Führerscheinausbildung Klasse B (89 % der Fälle)
- 37 Übungsstunden — durchschnittlich notwendig bis zum Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung (inkl. Sonderfahrten)
- 55 % Bestehensquote — in der Theorieprüfung 2023, gesunken von 73 % im Jahr 2018
- über 50 % — Anstieg der Personalkosten in Fahrschulen innerhalb von knapp zehn Jahren
- über 50 % — Anteil der Menschen mit sehr niedrigem ökonomischem Status ohne eigenes Auto laut Sozialbericht 2024
Im Detail
Die Deregulierung der Theorieausbildung und mögliche komplette Verschiebung in den digitalen Raum ist dafür ein Beispiel. Dabei werden in der theoretischen Fahrschulausbildung neben reiner Wissensaneignung auch wichtige Verhaltensregeln und weitere soziale Kompetenzen gelehrt, für die ein Unterricht in Präsenz unerlässlich ist.
— Begründung BT-Drs. 21/8980, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Führerschein wird teurer – das ist keine neue Nachricht. Doch wie die Politik darauf reagiert, ist politisch umstritten. Die Bundesregierung will mit einer Reform des Fahrlehrergesetzes die Kosten für die Fahrerlaubnis der Klasse B senken. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht in dem Vorhaben eine Gefahr für die Verkehrssicherheit und hat am 4. November 2026 zur dritten Lesung einen Entschließungsantrag eingebracht (BT-Drs. 21/8980).
Führerschein-Reform: Was plant die Bundesregierung?
Kern des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 21/7404) ist die Modernisierung der Fahrschulausbildung. Dazu gehören die vollständige Digitalisierung des Theorieunterrichts, die Öffnung des Markts für Plattformanbieter und die Einführung einer sogenannten Laienausbildung – also begleitetes Fahren unter Aufsicht von Privatpersonen ohne Fahrlehrerlizenz, das bereits nach sechs Fahrstunden in der Fahrschule möglich sein soll. Der erklärte Zweck: niedrigere Führerscheinkosten für Verbraucher.
Der Hintergrund ist real. Laut Drucksache liegt der Preiskorridor für die Führerscheinausbildung Klasse B in 89 Prozent der Fälle zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Die Personalkosten in Fahrschulen sind in den letzten knapp zehn Jahren um über 50 Prozent gestiegen – bedingt durch Fachkräftemangel, Inflation sowie steigende Energie- und Fahrzeugkosten. Gleichzeitig sind die Bestehensquoten in der Theorieprüfung zwischen 2018 und 2023 von rund 73 auf 55 Prozent gefallen, was zu mehr Wiederholungsprüfungen und höheren Gesamtkosten führt.
Was gilt aktuell bei der Führerschein-Reform?
Derzeit gilt das Fahrlehrergesetz in seiner bestehenden Fassung. Die Fahrschulausbildung umfasst verpflichtende Sonderfahrten (Autobahn, Nacht, Landstraße), einen strukturierten Theorieunterricht mit Präsenzpflicht sowie klare Zulassungsvoraussetzungen für Fahrschulen und Prüfer. Eine vollständige asynchrone Digitalisierung des Theorieunterrichts oder eine Laienausbildung in der vorgeschlagenen Form sind bislang nicht vorgesehen.
Führerschein-Reform: Kritik der Grünen im Detail
Die Grünen richten zehn konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Erstens soll sich die Regierung zur Vision Zero – null Verkehrstote bis 2050 – bekennen und die Ausbildungsinhalte an aktuellen Unfallschwerpunkten ausrichten. Zweitens soll die vollständige Deregulierung des Theorieunterrichts zurückgenommen werden. Nach Angaben der Fraktion zeigen Studien, dass analoger Theorieunterricht die Wahrscheinlichkeit, die praktische Fahrprüfung zu bestehen, um das Dreifache erhöht und die Fahrsicherheit in den ersten Monaten verbessert. Zudem gehen viele Fahrlehrerverbände davon aus, dass rein digitaler Theorieunterricht durchschnittlich bis zu acht zusätzliche praktische Übungseinheiten erfordert – was die Kosten eher steigen als sinken ließe.
Die geplante Laienausbildung sehen die Grünen als verkehrssicherheitlich bedenklich an. In Frankreich etwa sind 20 Pflichtstunden in der Fahrschule vor Beginn der begleiteten Ausbildung vorgeschrieben – der Regierungsentwurf sieht laut Drucksache nur sechs vor. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte der Menschen mit sehr niedrigem Einkommen besitzt kein eigenes Auto, sodass die Laienausbildung diese Gruppe strukturell ausschließt. Auch der Marktzugang für Plattformanbieter wird kritisch gesehen, weil er besonders Fahrschulen im ländlichen Raum gefährden könnte, die dort eine Versorgungsfunktion erfüllen.
Als sozialpolitische Ergänzung schlagen die Grünen ein Mobilitätsbudget für Auszubildende vor: ein hälftig von Staat und Arbeitgebern finanziertes Budget, das für ein Jobticket, ein Dienstrad oder den Führerscheinerwerb genutzt werden kann. Damit soll die Mobilität junger Menschen unabhängig vom Einkommen gestärkt werden. Weitere Forderungen betreffen den Ausbau von Verkehrsübungsplätzen, klare Qualitätsstandards für den Simulatoreinsatz und die Beibehaltung der bisherigen Sonderfahrten als Prüfungsvoraussetzung.
Für Fahranfänger und alle, die den Führerschein anstreben, ist die Führerschein-Reform damit ein unmittelbar relevantes Thema – sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der Sicherheit auf der Straße. Wie sich der Bundestag nach der dritten Lesung entscheidet, wird zeigen, ob Kostensenkung oder Qualitätssicherung bei dieser Reform das Übergewicht bekommt.
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Betroffen sind vor allem junge Menschen und Fahranfänger, die einen Führerschein anstreben. Besonders belastet sind Haushalte mit niedrigem Einkommen, für die die Kosten von bis zu 4.000 Euro eine erhebliche Hürde darstellen. Fahrschulen und Fahrlehrer sind durch die geplante Marktöffnung für Plattformanbieter betroffen, insbesondere kleinere Betriebe und Filialen im ländlichen Raum.
Belegter Dokumentstand: 21/7404 ist eine parlamentarische Vorlage der einreichenden Fraktion. Die Drucksache dokumentiert deren Fragen beziehungsweise Forderungen; sie belegt keinen späteren Plenar- oder Ausschussbeschluss. Ein weiterer Verfahrensstand wird hier nicht ohne gesonderten Beleg behauptet.
- Vision Zero
- Politisches Ziel, die Zahl der Verkehrstoten langfristig auf null zu senken. Im deutschen Koalitionsvertrag ist das Jahr 2050 als Zieljahr genannt.
- OFSA II
- Ein von Fachleuten geleiteter Reformprozess zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, der nach Angaben der Grünen von der Bundesregierung nicht weitergeführt wurde.
- Laienausbildung
- Modell, bei dem Fahrschüler nach einer Mindestanzahl von Fahrstunden in der Fahrschule das Fahren unter Aufsicht einer Privatperson ohne Fahrlehrerlizenz üben können.
Was kostet ein Führerschein der Klasse B aktuell?
Laut Drucksache liegt der Preiskorridor in 89 Prozent der Fälle zwischen etwa 2.000 und 4.000 Euro. Durchschnittlich sind 37 Übungsstunden samt Sonderfahrten und Prüfungsfahrt notwendig.
Warum sind die Führerscheinkosten gestiegen?
Laut Drucksache sind die Personalkosten in Fahrschulen in den letzten knapp zehn Jahren um über 50 Prozent gestiegen. Hinzu kommen Inflation, gestiegene Energie- und Fahrzeugpreise sowie höhere Gewerbemieten.
Was ist die Laienausbildung, die die Grünen ablehnen?
Die Laienausbildung erlaubt es Fahrschülern, nach nur sechs Fahrstunden in Begleitung einer Privatperson auf öffentlichen Straßen zu üben – ähnlich dem begleiteten Fahren ab 17, aber mit weniger Voraberfahrung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8980 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































