- 20 Petitionen in drei Themenbereichen behandelt
- Überweisung von 17 Eingaben zu Sexualstraftaten ans Justizministerium empfohlen
- Petition zur Entlastung pflegender Eltern: Teilüberweisung und Teilabschluss empfohlen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet regelmäßig Bürgereingaben und fasst seine Entscheidungsempfehlungen in Sammelübersichten zusammen. Die vorliegende Sammelübersicht 361 (BT-Drs. 21/8961) wurde am 4. November 2026 verabschiedet und trägt das Protokoll Nr. 21/42. Sie umfasst Petitionen aus verschiedenen Teilen Deutschlands, darunter Städte wie Berlin, Aachen, Duisburg, Rostock und Ludwigsburg.
- 20 Petitionen — insgesamt in der Sammelübersicht 361 erfasst
- 17 Petitionen — zum Thema Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Überweisung ans Justizministerium empfohlen
- 2 Petitionen — zum Führerscheinwesen, Überweisung ans Verkehrsministerium empfohlen
- 1 Petition — zum Urlaub pflegender Arbeitnehmer, teilweise Überweisung und teilweiser Abschluss empfohlen
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8961, Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Bürgereingaben zu Sexualstraftaten, Führerscheinrecht und dem Urlaub pflegender Eltern stehen im Mittelpunkt der Sammelübersicht 361 des Petitionsausschusses. Die Drucksache 21/8961 vom 4. November 2026 enthält drei Beschlussempfehlungen zu insgesamt 20 Petitionen und empfiehlt dem Bundestag, die unterschiedlichen Überweisungsempfehlungen anzunehmen; bei einer Petition ist zusätzlich ein Teilabschluss vorgesehen.
Petitionen zum Sexualstrafrecht: Überweisung von 17 Eingaben empfohlen
Den größten Anteil bilden 17 Petitionen zum Thema Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Der Petitionsausschuss empfiehlt, diese sämtlich dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen. Die Einsender stammen aus verschiedenen Teilen Deutschlands — von Rostock über Aachen und Duisburg bis nach Ludwigsburg. Eine Materialüberweisung bedeutet, dass das Ministerium die Anliegen bei künftigen Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigen soll, ohne dass daraus unmittelbar eine Handlungspflicht entsteht. Welche konkreten Forderungen die einzelnen Petenten gestellt haben, geht aus der Sammelübersicht nicht im Detail hervor; die Sammelübersicht nennt nur das gemeinsame Themenfeld.
Führerscheinwesen: Zwei Petitionen ans Verkehrsministerium
Zwei weitere Petitionen aus Mainz und Stuttgart betreffen das Führerscheinwesen. Auch hier lautet die Empfehlung des Ausschusses, die Eingaben dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr als Material zu überweisen. Einzelheiten zu den konkreten Reformwünschen der Einsender nennt die Drucksache nicht.
Pflegende Eltern: Teilüberweisung und Teilabschluss
Eine Petition aus Bad Nauheim zum Thema Urlaub von Arbeitnehmern erhält eine zweigeteilte Behandlung. Soweit sie die zeitliche und finanzielle Entlastung pflegender Eltern betrifft, empfiehlt der Petitionsausschuss die Überweisung an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Im übrigen Teil soll das Petitionsverfahren abgeschlossen werden. Das Thema pflegender Angehöriger ist politisch aktuell, wie etwa die laufenden Debatten zur Pflegereform PNOG zeigen.
Was gilt aktuell?
Der Petitionsausschuss ist gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes verpflichtet, jede an den Bundestag gerichtete Petition zu prüfen. Beschlussempfehlungen des Ausschusses müssen anschließend durch das Plenum des Bundestages angenommen werden, bevor sie Rechtswirkung entfalten. Die vorliegende Sammelübersicht 361 ist als Vorabfassung veröffentlicht und wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Die amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Dr. Hülya Düber, hat die Sammelübersicht 361 am 4. November 2026 unterzeichnet. Der zugrundeliegende Ausschussbeschluss trägt die Protokollnummer 21/42.
Betroffen sind insgesamt 20 Petenten aus verschiedenen Bundesländern. 17 von ihnen haben Petitionen zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eingereicht, zwei weitere zum Führerscheinwesen. Eine Person aus Bad Nauheim hat sich mit einer Petition zum Urlaub von Arbeitnehmern — insbesondere im Kontext der Pflege — an den Bundestag gewandt.
Die Drucksache 21/8961 vom 4. November 2026 enthält eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Sie belegt keinen späteren Beschluss des Bundestagsplenums. Die hier beschriebenen Überweisungen und Abschlüsse sind deshalb Empfehlungen, keine aus dieser Quelle nachgewiesenen Vollzugsergebnisse.
- Petition
- Jede Person hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und gibt eine Beschlussempfehlung ab.
- Als Material überweisen
- Das zuständige Bundesministerium erhält die Petition zur Kenntnisnahme. Es muss das Anliegen bei zukünftigen Vorhaben berücksichtigen, ist aber nicht zu einer konkreten Maßnahme verpflichtet.
- Sammelübersicht
- Der Petitionsausschuss fasst mehrere Petitionen thematisch oder nach Zuständigkeit zusammen und legt sie dem Bundestag als Sammelübersicht zur gemeinsamen Abstimmung vor.
Korrektur vom 5. November 2026: 19 Eingaben sollen vollständig als Material überwiesen werden; für die 20. ist eine Materialüberweisung mit Teilabschluss vorgesehen. Ein Abschluss aller 20 oder eine inhaltliche Annahme ihrer Forderungen wird nicht empfohlen. „Pflegende Eltern“ sind nicht „Pflegeeltern“ (21/8961, S. 2–3).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8961 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































