- 64 Petitionen zu Elterngeld, KI und Arbeitsrecht bewertet
- Für mehrere Petitionen wird die Überweisung an Bundesministerien empfohlen
- Ausschussbeschlüsse vom 4. November 2026, Protokoll Nr. 21/42
Hintergrund
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und ermöglicht jeder Person, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und legt dem Bundestag regelmäßig Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen vor. Die Sammelübersicht 357 (BT-Drs. 21/8957) vom 4. November 2026 umfasst Beschlüsse aus der Sitzung des Ausschusses laut Protokoll Nr. 21/42 und behandelt 64 Petitionen aus verschiedenen Politikbereichen.
- 64 Petitionen — Gesamtzahl der in der Sammelübersicht 357 behandelten Eingaben.
- 7 Beschlussempfehlungen — Der Ausschuss fasst die Petitionen in sieben thematischen Gruppen mit unterschiedlichen Handlungsempfehlungen zusammen.
- 10 Petitionen zum Thema Arbeitszeit — Die größte Einzelgruppe innerhalb von Beschlussempfehlung 7 betrifft die Regelung der Arbeitszeit (Nrn. 48–57).
- 5 Petitionen zu KI — Für fünf Eingaben zum Thema Künstliche Intelligenz wird unter Beschlussempfehlung 7 der Abschluss empfohlen.
- 6 Petitionen zur Außenpolitik — Für sechs Eingaben zu außenpolitischen Themen (Nrn. 38–43) wird ebenfalls der Abschluss empfohlen.
Im Detail
Die Petitionen der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, soweit es darum geht, Schwarzarbeit effektiver zu bekämpfen und eine bessere Aufklärung der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte zu erreichen.
— BT-Drs. 21/8957, Beschlussempfehlung 2
Bürger aus ganz Deutschland, die Eingaben zu Themen wie Elterngeld, Schwarzarbeit, Verbraucherschutz oder Künstlicher Intelligenz eingereicht haben, erhalten mit der Sammelübersicht 357 eine Rückmeldung des Petitionsausschusses. Die Drucksache 21/8957 vom 4. November 2026 enthält die Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu insgesamt 64 Petitionen, die in sieben Gruppen zusammengefasst sind.
Petitionsausschuss: Welche Verfahren werden wohin überwiesen?
Die erste Beschlussempfehlung betrifft drei Petitionen zum Thema Elterngeld. Der Ausschuss empfiehlt, diese dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben. Drei weitere Petitionen zu Arbeitsschutz (Nrn. 4–6) sollen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zugeleitet werden, soweit es um die effektivere Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Aufklärung entsandter Arbeitnehmer über ihre Rechte geht; im Übrigen sollen diese Verfahren abgeschlossen werden.
Eine Petition zum Verbraucherschutz (Nr. 7, aus Wetter/Ruhr) soll dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz überwiesen werden, soweit sie den Digital Fairness Act der Europäischen Union betrifft. Eine weitere Petition aus Mettmann zum Thema Jugendschutz (Nr. 8) soll dem Familienministerium überwiesen werden, soweit es um die Verpflichtung gewerblicher und gemeinnütziger Anbieter zur Entwicklung von Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt geht.
Petitionsausschuss: Wann werden Verfahren abgeschlossen?
Die Beschlussempfehlung 5 empfiehlt den Abschluss mehrerer Verfahren, weil den Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Dazu gehören Petitionen zu Bürgergeld (SGB II), Tierschutz, Einkommens- und Vermögensberücksichtigung, Verkündungswesen sowie Arbeitsrecht. Beschlussempfehlung 6 betrifft eine einzelne Petition zur Tierhaltung aus Neusäß, bei der dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte.
Den breitesten Themenrahmen deckt Beschlussempfehlung 7 ab: Für 46 Petitionen, darunter zu Digitalen Grundrechten, Künstlicher Intelligenz, Außenpolitik, Urheberrecht, Arbeitszeit, Pflegeversicherung und Krankenhauswesen, empfiehlt der Ausschuss den Abschluss. Eine Einzelbegründung oder eine Aussage über Abhilfe enthält diese Gruppe nicht. Allein zum Thema Arbeitszeit liegen zehn Eingaben vor (Nrn. 48–57), zu KI fünf (Nrn. 33–37) und zur Außenpolitik sechs (Nrn. 38–43).
Was gilt aktuell beim Petitionsrecht?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person — auch ohne deutschen Pass — kann sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben, holt Stellungnahmen der zuständigen Ministerien ein und legt dem Bundestag regelmäßig Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen vor. Eine Verpflichtung der Ministerien zur Gesetzesänderung entsteht durch eine Überweisung als Material nicht; sie signalisiert jedoch politischen Handlungsbedarf.
Die vorliegende Drucksache ist eine Vorabfassung und wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Ausschussempfehlung ist von einer späteren Entscheidung des Plenums zu unterscheiden.
Betroffen sind Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet sowie ein Einsender aus der Republik Serbien, die zu unterschiedlichen Themen Eingaben eingereicht haben — darunter Familien mit Kindern (Elterngeld), Arbeitnehmer (Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Arbeitsrecht), Verbraucher (Verbraucherschutz, Digital Fairness Act), Pflegebedürftige und Angehörige (Pflegeversicherung) sowie Patienten und Krankenhäuser (Krankenhauswesen).
Die Drucksache 21/8957 vom 4. November 2026 enthält eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Sie belegt keinen späteren Beschluss des Bundestagsplenums. Die hier beschriebenen Überweisungen und Abschlüsse sind deshalb Empfehlungen, keine aus dieser Quelle nachgewiesenen Vollzugsergebnisse.
- Petition
- Schriftliche Bitte oder Beschwerde, die jede Person gemäß Artikel 17 Grundgesetz an den Deutschen Bundestag richten kann.
- Als Material überweisen
- Parlamentarische Formulierung: Die Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnisnahme und inhaltlichen Berücksichtigung zugeleitet, ohne dass eine gesetzliche Handlungspflicht entsteht.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsbeschlüsse des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gebündelt abstimmt.
Korrektur vom 5. November 2026: Der Titel meldete sämtliche 64 Petitionen bereits als abgeschlossen. Die Quelle enthält verschiedene Überweisungs- und Abschlussempfehlungen, keinen abschließenden Plenarbeschluss (21/8957, S. 1–8).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8957 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































