- 81 Petitionen in 5 Beschlussempfehlungen zusammengefasst
- 20 Unterhaltsrechts-Petitionen ans Bundesjustizministerium überwiesen
- 4 Petitionen zu Kindererziehungszeiten in der Rente vollständig entsprochen
Hintergrund
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und ermöglicht es jeder Person, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft die eingegangenen Anliegen und spricht Beschlussempfehlungen aus, über die das Plenum des Bundestages abstimmt. Die Sammelübersicht 354 (BT-Drs. 21/8954) vom 4. November 2026 fasst 81 abschließend beratene Petitionen aus der 21. Wahlperiode zusammen.
- 81 Petitionen — Gesamtzahl der in Sammelübersicht 354 behandelten Bürgeranliegen
- 20 Petitionen — zum Unterhaltsrecht (Kinder), ans Bundesjustizministerium als Material überwiesen
- 4 Petitionen — zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung, vollständig entsprochen
- 5 Beschlussempfehlungen — mit unterschiedlichen Ergebnissen von Überweisung bis Abschluss
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8954, Petitionsausschuss, 4. November 2026
Bürgeranliegen zu Unterhaltsrecht, Rentenversicherung und Bürgergeld stehen im Mittelpunkt der Sammelübersicht 354 des Petitionsausschusses (BT-Drs. 21/8954 vom 4. November 2026). Der Ausschuss hat 81 Petitionen aus der 21. Wahlperiode abschließend beraten und dem Bundestag fünf Beschlussempfehlungen vorgelegt.
Unterhaltsrecht: 20 Petitionen ans Justizministerium
Den größten Einzelblock bilden 20 Petitionen zum Unterhaltsrecht für Kinder, konkret zur Verteilung von Unterhaltslasten bei mitbetreuenden Elternteilen. Der Petitionsausschuss empfiehlt, diese dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben. Eine solche Überweisung als Material bedeutet, dass das Ministerium die Anliegen bei seiner laufenden Arbeit berücksichtigen soll, ohne dass eine bindende Handlungsaufforderung ergeht. Das verbreitete Thema zeigt, wie viele Eltern die aktuelle Rechtslage beim Wechselmodell und der Unterhaltspflicht als unbefriedigend empfinden.
Kindererziehungszeiten in der Rente: Vollständig entsprochen
Vier Petitionen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bewertet der Ausschuss als vollständig erledigt (Beschlussempfehlung 3). Einsenderinnen und Einsender aus Roth, Mendig, Betzdorf und Magdeburg hatten sich mit diesem Anliegen an den Bundestag gewandt. Ebenfalls als vollständig entsprochen gilt eine Petition aus Dietenheim zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Bürgergeld, GKV-Beiträge und weitere Themen
Die mit Abstand umfangreichste Kategorie ist Beschlussempfehlung 5, die den Abschluss von insgesamt mehr als 40 Petitionsverfahren empfiehlt — ohne gesonderte Begründung über den regulären Verfahrensabschluss hinaus. Darunter finden sich Anliegen zu Bürgergeld (SGB II), GKV-Beiträgen, Patientenrechten, ÖPNV-Streckenführung, Datenschutz im Internet, Führerscheinwesen und Lärmschutz. Zwei Petitionen zur Streckenführung von vier Einsendern aus der Region Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (Hespe, Bielefeld, Obernkirchen, Bad Salzuflen) wurden ebenfalls in diesem Block zusammengefasst.
Teilweise und überwiegend nicht entsprochen
Beschlussempfehlung 2 sieht den Abschluss zweier Verfahren vor, denen teilweise entsprochen wurde — eines zur Krankheitsbekämpfung (Mittelstetten) und eines zu Richtern (Rostock). Beschlussempfehlung 4 betrifft eine Petition aus Oberhausen zu Sanktion und Rückforderung im Sozialrecht, bei der dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte.
Das Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes steht allen Menschen offen. Der Petitionsausschuss ist verpflichtet, jede eingegangene Petition zu prüfen. Die vorliegende Sammelübersicht dokumentiert, wie breit das Spektrum der Bürgeranliegen ist — von familien- und sozialrechtlichen Fragen über Verkehr bis hin zu Fragen der Verfassungsgerichtsbarkeit. Weitere Informationen zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben im Bereich Pflegereform finden sich unter Pflegereform PNOG: Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch sichern.
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet, die Petitionen zu einem breiten Themenspektrum eingereicht haben — darunter getrennt lebende Elternteile mit Fragen zum Kindesunterhalt, Rentnerinnen und Rentner mit Anliegen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten sowie Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld (SGB II). Auch Petitionen zu GKV-Beiträgen, ÖPNV-Streckenführung und Patientenrechten sind enthalten.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen am 4. November 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung über die Sammelübersicht 354 im Plenum des Deutschen Bundestages steht noch aus. Nach einem positiven Bundestagsbeschluss werden die jeweiligen Verfahren entsprechend den Empfehlungen abgeschlossen oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer abschließend beratener Petitionen durch den Petitionsausschuss, über die der Bundestag gemeinsam beschließt.
- Als Material überweisen
- Das zuständige Bundesministerium erhält die Petition als sachlichen Hinweis für seine Arbeit, ohne dass eine bindende Vorgabe ergeht.
- Petitionsverfahren abschließen
- Das Verfahren zu einer Petition wird beendet, weil dem Anliegen entsprochen wurde, keine weitere Abhilfe möglich ist oder das Anliegen anderweitig erledigt ist.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst mehrere abschließend beratene Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und empfiehlt dem Bundestag einen einheitlichen Beschluss dazu.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Ministerium als Hinweis für seine laufende Arbeit zugeleitet, ohne dass eine gesetzliche Änderung angeordnet wird.
Was passiert, wenn dem Anliegen 'entsprochen' wurde?
Das Anliegen des Petenten wurde vollständig oder teilweise erfüllt, und das Verfahren wird abgeschlossen, da kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8954 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































