Vom Bundestag angenommen
- 53 Bürgereingaben vom Petitionsausschuss bearbeitet
- 7 Petitionen an Ministerien weitergeleitet
- 46 Verfahren werden abgeschlossen
Petitionsausschuss beendet 53 Bürgereingaben zu verschiedenen Themen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss bearbeitet regelmäßig Bürgereingaben in Sammelübersichten. Die Sammelübersicht 265 behandelt Petitionen zu verschiedenen Themenbereichen wie Außenpolitik, Arbeitsrecht, Gesundheit und Staatsangehörigkeit. Dr. Hülya Düber fungiert als amtierende Vorsitzende des Ausschusses.
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/6065
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat in der Sammelübersicht 265 insgesamt 53 Bürgereingaben behandelt. Die entsprechenden Beschlussempfehlungen wurden vorgelegt. Die Drucksache 21/6065 vom 20. Mai 2026 zeigt das breite Spektrum der Bürgeranliegen.
Sieben der 53 behandelten Petitionen leitet der Ausschuss an Bundesministerien weiter. Dies ist bemerkenswert, da die meisten Eingaben üblicherweise als abgeschlossen gelten. Eine Petition zur Förderung der Demokratiebewegung in Georgien geht als Material an das Auswärtige Amt. Weitere sechs Eingaben zur EU-Entgelttransparenz-Richtlinie werden dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend übermittelt.
Verschiedene Themenbereiche betroffen
Hintergrund ist die große thematische Bandbreite der eingegangenen Petitionen. Die behandelten Eingaben umfassten Bereiche wie Außenpolitik und Arbeitsrecht. Auch Gesundheitsfachberufe waren Gegenstand. Die gesetzliche Krankenversicherung, Staatsangehörigkeit und Feiertage bildeten weitere Schwerpunkte. Die Petenten stammten aus verschiedenen deutschen Städten von Berlin bis München.
Der Petitionsausschuss prüft Bürgereingaben und entscheidet, ob sie an Ministerien weitergeleitet oder abgeschlossen werden.
Zu den Aufgaben des Petitionsausschusses gehört die regelmäßige Bearbeitung von Bürgereingaben. Dr. Hülya Düber als amtierende Vorsitzende zeichnet für die Empfehlungen verantwortlich.
Vom Bundestag muss die Beschlussempfehlung noch angenommen werden. Erst dann können die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden.
Weiterlesen
Betroffen sind die Petenten aus verschiedenen deutschen Städten, deren Anliegen behandelt wurden. Besonders relevant sind die Weitergeleiteten für Georgien-Politik und EU-Entgelttransparenz-Richtlinie.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsentscheidungen des Ausschusses in einem Dokument
- Materialweiterleitung
- Übermittlung der Petition als Informationsmaterial an das zuständige Ministerium ohne Handlungsauftrag
Was passiert mit den weitergeleiteten Petitionen?
Sie werden als Material an die zuständigen Ministerien übermittelt und dort geprüft.
Warum werden so viele Petitionen abgeschlossen?
Die meisten erfüllten nicht die Voraussetzungen für eine Weiterleitung oder weitere Behandlung.























































