Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8186 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 9.663 Abschiebungen vollzogen, 15.850 Versuche gescheitert
- 258.845 vollziehbar Ausreisepflichtige in Deutschland zum 30. Juni 2026
- Griechenland stimmte nur 28 von 2.085 Übernahmesuchen zu
Hintergrund
Die Drucksache 21/8186 ist die Antwort des Bundesministeriums des Innern vom 23. September 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7371). Sie setzt eine Reihe halbjährlicher Abfragerunden zur Abschiebungsstatistik fort, deren letzte verfügbare Vergleichsantwort unter BT-Drs. 21/4403 vorliegt. Hintergrund ist die seit Jahren anhaltende Diskrepanz zwischen der Zahl vollziehbar Ausreisepflichtiger und den tatsächlich vollzogenen Rückführungen. Das am 12. Juni 2026 in Anwendung getretene Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) verändert die Rechtsgrundlage für Dublin-Überstellungen; belastbare Auswirkungen lassen sich laut Bundesregierung aufgrund der kurzen Laufzeit noch nicht beurteilen.
- 9.663 — vollzogene Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 (Januar: 1.433, März: 1.771 als Monatshöchstwert)
- 15.850 — gescheiterte Abschiebungsversuche im selben Zeitraum; häufigster Grund: nicht erfolgte Zuführung (8.822 Fälle)
- 258.845 — vollziehbar ausreisepflichtige Personen laut AZR zum 30. Juni 2026, davon 199.271 geduldet
- 17.892 — Personen, die im ersten Halbjahr 2026 freiwillig mit Grenzübertrittsbescheinigung ausreisten
- 2.085 Ersuchen / 28 Zustimmungen — Dublin-Übernahmeersuchen an Griechenland und tatsächliche Zustimmungen im ersten Halbjahr 2026
Im Detail
Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit der Rückführung von Personen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt auf Anforderung der Länder lediglich operativ durch die Bundespolizei. Der Bundesregierung liegen deshalb keine eigenen und validen Erkenntnisse zu den Gründen des Rückgangs vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8186, zu Frage 22
9.663 vollzogene Abschiebungen stehen im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 15.850 gescheiterten Abschiebungsversuchen gegenüber. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8186) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die das Bundesministerium des Innern am 23. September 2026 übermittelte. Auf jede vollzogene Abschiebung kamen damit rechnerisch mehr als 1,6 Fehlversuche — ein Verhältnis, das die strukturellen Schwierigkeiten beim Vollzug der Ausreisepflicht in Deutschland illustriert.
Abschiebungen 2026: Zahlen und Verteilung
Monatlich schwankten die vollzogenen Abschiebungen zwischen 1.433 (Januar) und 1.771 (März). Von den 9.663 Abschiebungen entfielen 7.142 auf Rückführungen ins Heimatland und 1.546 auf Rücküberstellungen gemäß Dublin-Regelung. Nordrhein-Westfalen war mit 1.931 Fällen das vollzugsstärkste Bundesland, gefolgt von Bayern (1.513) und Baden-Württemberg (1.405). 80 Chartermaßnahmen transportierten 2.619 Personen; Georgien (14 Charter), Moldau (11) und Serbien (10) waren die häufigsten Zielstaaten. Pro Afghanistandflug können laut Bundesregierung bis zu 40 Personen zurückgeführt werden. Abgeschobene hielten sich im Durchschnitt rund zwei Jahre und elf Monate in Deutschland auf, bevor die Maßnahme vollzogen wurde.
Gescheiterte Abschiebungen: Gründe und Länderverteilung
Beim Blick auf die 15.850 gescheiterten Versuche fällt Berlin mit 4.538 Fällen deutlich heraus — obwohl das Bundesland bei vollzogenen Abschiebungen nur Rang vier belegt. Bundesweit war die nicht erfolgte Zuführung einschließlich kurzfristiger Absagen am Maßnahmetag mit 8.822 Fällen der häufigste Grund. Hinzu kamen 5.196 Stornierungen bis spätestens am Vortag sowie 280 Beförderungsverweigerungen durch Luftfahrtunternehmen. Aktiver Widerstand (35 Fälle) und Selbstverletzung (3 Fälle) spielten statistisch eine untergeordnete Rolle. Rund 62 Prozent der negativ beschiedenen Asylerstantragsteller ab 18 Jahren verfügten über keine Identitätspapiere — ein zentrales Hindernis bei der Passersatzbeschaffung.
258.845 vollziehbar Ausreisepflichtige zum Stichtag
Zum 30. Juni 2026 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 258.845 vollziehbar ausreisepflichtige Personen erfasst — ein Anstieg gegenüber den 232.067 zum Jahresende 2025. 199.271 von ihnen besaßen eine Duldung, bei 180.265 war im AZR ein abgelehnter Asylantrag gespeichert. Die größte Gruppe stellen türkische Staatsangehörige mit 30.374 Personen (11,73 Prozent), gefolgt von Irakern (22.021) und Afghanen (15.343). Von den 258.845 Personen halten sich 78.778 bereits seit sechs Jahren oder länger in Deutschland auf. Zum Stichtag waren zudem 110.298 Personen zur Aufenthaltsermittlung und 46.595 zur Festnahme ausgeschrieben.
Dublin-System: Griechenland verweigert Übernahmen
Ein strukturelles Problem bei Abschiebungen bleibt die Kooperation innerhalb des europäischen Dublin-Systems. Deutschland stellte im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 11.745 Übernahmeersuchen an EU-Mitgliedstaaten; 7.591 Zustimmungen erfolgten. Das Missverhältnis bei einzelnen Ländern ist gravierend: An Griechenland richtete Deutschland 2.085 Ersuchen — Griechenland stimmte lediglich 28 davon zu. An Italien wurden 1.757 Ersuchen gestellt, dort erfolgten 1.753 Zustimmungen. Seit Inkrafttreten der GEAS-Reform am 12. Juni 2026 stellte Deutschland bis Monatsende 143 Ersuchen an Griechenland; nur fünf Zustimmungen folgten. Die Bundesregierung beantwortet die direkte Frage, ob Italien und Griechenland ihre Zusagen einhalten, lediglich mit dem Hinweis auf eine „enge und vertrauensvolle“ Zusammenarbeit. Zugleich ist die Zuständigkeit für 10.718 Asylverfahren wegen abgelaufener Überstellungsfristen auf Deutschland übergegangen.
Freiwillige Ausreise und Rückkehrförderung
Parallel zu den Abschiebungen reisten im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 17.892 Personen freiwillig mit Grenzübertrittsbescheinigung aus. Die häufigsten Herkunftsländer waren die Türkei (4.572) und Syrien (2.776). Über das Förderprogramm Starthilfe Plus wurden 4.678 Personen unterstützt, das European Reintegration Programme (EURP) bewilligte 4.578 Anträge. Die Bearbeitungsdauer eines REAG/GARP-Antrags blieb trotz höheren Antragsaufkommens bei rund 50 Kalendertagen stabil. Einen direkten Kostenvergleich zwischen Charter-Abschiebung und geförderter freiwilliger Ausreise kann die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht liefern; grundsätzlich übersteigen die Kosten einer Abschiebung die einer REAG/GARP-Förderung deutlich.
Dass 2.990 Personen trotz geltender Wiedereinreisesperre erneut nach Deutschland einreisten und 747 davon einen neuen Asylantrag stellten, zeigt eine weitere Vollzugslücke. Beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) wurden 640 Anfragen für Abschiebehaftplätze gestellt; nur 153 konnten vermittelt werden. Bundesweit stehen laut Bundesregierung 758 Haftplätze zur Verfügung, über die Hälfte davon in Bayern (260) und Nordrhein-Westfalen (175).
Einen strukturellen Ausblick bietet die ab 1. Januar 2027 geltende überarbeitete APS-Verordnung der EU, die begünstigten Ländern Rückübernahmepflichten auferlegt und bei Nichterfüllung den Entzug von Zollpräferenzen vorsieht. Rückkehrgebäude an den Flughäfen Frankfurt (ab Mitte 2027), München (ab Ende 2028) und Berlin Brandenburg (ab Ende 2029) sollen die Rückführungskapazitäten erhöhen.
Weitere Zahlen zur Migrationspolitik und Entwicklungszusammenarbeit finden sich in den Beiträgen zu GIZ-Mitteln im Jemen und Madagaskar und zur Lage in Bosnien und Herzegowina.
Weiterlesen:
- Corona-Impfschäden: Bundesregierung zur Entschädigung befragt
- Rentenversicherung: Aufsichtsprüfung seit 18 Monaten offen
Unmittelbar betroffen sind die 258.845 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in Deutschland, von denen 199.271 eine Duldung besitzen. Mittelbar berührt das Thema alle Steuerzahler, da Abschiebungen, gescheiterte Versuche, Rückkehrförderprogramme und der Betrieb von Abschiebehafteinrichtungen öffentlich finanziert werden. Bundesländer mit hohen Ausreisepflichtigenzahlen — allen voran Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg — tragen den größten Vollzugsaufwand.
Bei der Frage nach den Gründen für den Abschiebungsrückgang im ersten Quartal 2026 verweist die Bundesregierung auf die Länderzuständigkeit und erklärt, keine eigenen validen Erkenntnisse zu besitzen. Zur Kooperationslage mit Italien und Griechenland beschränkt sich die Antwort auf den lapidaren Satz, Deutschland arbeite 'eng und vertrauensvoll' zusammen, ohne die Datenlage (28 Zustimmungen Griechenlands bei 2.085 Ersuchen) zu kommentieren.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Abschiebungen 2026: Abschiebequote bei 10 Prozent – 56 Fragen →
- Dublin-III-Verordnung / AMM-VO
- EU-Regelwerk zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für Asylverfahren. Seit 12. Juni 2026 gilt die Nachfolgeverordnung AMM-VO (Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung).
- Duldung
- Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bei bestehender Ausreisepflicht, etwa wegen fehlender Reisedokumente oder medizinischer Gründe.
- GEAS
- Gemeinsames Europäisches Asylsystem — Paket von EU-Verordnungen, das seit dem 12. Juni 2026 verbindlich gilt und u. a. Zuständigkeiten, Aufnahmebedingungen und Grenzverfahren neu regelt.
Wie viele Abschiebungen wurden im ersten Halbjahr 2026 vollzogen?
Laut Bundesregierung wurden von Januar bis Juni 2026 insgesamt 9.663 Abschiebungen vollzogen, davon 7.142 ins Heimatland und 1.546 als Dublin-Rücküberstellungen.
Wie viele Abschiebungsversuche scheiterten?
Im gleichen Zeitraum scheiterten 15.850 Abschiebungsversuche — der häufigste Grund war die nicht erfolgte Zuführung mit 8.822 Fällen.
Wie viele ausreisepflichtige Personen leben in Deutschland?
Zum 30. Juni 2026 waren im Ausländerzentralregister 258.845 vollziehbar ausreisepflichtige Personen erfasst, davon 199.271 geduldet.
































































