- 20 Prozent der Schöffen wurden 2018 unfreiwillig verpflichtet
- 11 Schöffen in letzter Amtszeit wegen verfassungsfeindlicher Gesinnung abberufen
- Antrag will Muss-Regelung statt Soll-Regelung beim Verfassungsschutz
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6467 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Eine CORRECTIV.Lokal-Recherche aus dem Jahr 2024 löste eine breite Debatte über die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter aus. Demnach riefen rechtsextreme Gruppen wie die Partei Freie Sachsen, Die Heimat sowie Bundestagsabgeordnete der AfD ihre Anhänger dazu auf, sich gezielt als Schöffen aufstellen zu lassen, um Urteile zu beeinflussen. Bereits 2023 hatte der Gesetzgeber einen Gesetzentwurf zur Verankerung der Verfassungstreuepflicht im Deutschen Richtergesetz vorgelegt; dieser scheiterte jedoch. Der Bundesrat äußerte damals Bedenken, dass eine zwingende Ausschlussregelung die Arbeitsfähigkeit der Justiz gefährden könnte.
- 20 % — der Schöffenkandidatinnen und -kandidaten wurden bei der Wahl 2018 unfreiwillig verpflichtet (Quelle: Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.).
- 24 — Schöffinnen und Schöffen wurden in der letzten Amtszeit ihres Amtes enthoben, davon 11 wegen verfassungsfeindlicher Gesinnung.
- 85 % — der Mitarbeitenden in den untersuchten Top-Kanzleien stammen aus der Oberschicht (London School of Economics, 2025).
- 5 Jahre — beträgt die reguläre Amtszeit, die laut Antrag für Schöffen unter 35 Jahren auf 2,5 Jahre halbiert werden soll.
Im Detail
Ein starkes Gegensignal gegen rechtsextreme Bestrebungen zur Unterwanderung des ehrenamtlichen Richteramts ist notwendig.
— Begründung BT-Drs. 21/6467, Fraktion Die Linke
Das ehrenamtliche Richteramt steht in Deutschland unter Druck. Rechtsextreme Gruppen haben zuletzt systematisch versucht, Schöffinnen und Schöffen in die Gerichte zu schleusen — mit dem erklärten Ziel, Urteile zu beeinflussen. Eine CORRECTIV.Lokal-Recherche aus dem Jahr 2024 dokumentierte, dass in der vergangenen Amtszeit 24 ehrenamtliche Richterinnen und Richter ihres Amtes enthoben werden mussten, davon elf wegen verfassungsfeindlicher Gesinnung. Die Dunkelziffer, so heißt es in der Begründung zu BT-Drs. 21/6467, werde deutlich höher eingeschätzt.
Die Fraktion Die Linke hat am 11. Juni 2026 einen umfassenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der das Schöffenamt resilienter gegen Unterwanderung machen und gleichzeitig strukturelle Schutzlücken schließen soll. Der Antrag (BT-Drs. 21/6467) wurde von Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und der Fraktion unterzeichnet.
Schöffen-Reform: Was die Linke konkret fordert
Kernstück des Antrags ist die Forderung nach einer expliziten gesetzlichen Verankerung der Verfassungstreuepflicht für ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Bislang existiert zwar eine Soll-Regelung in § 44a DRiG, die die Berufung erkennbar verfassungsfeindlicher Personen ausschließt — eine zwingende Muss-Regelung fehlt jedoch. Die Linke will diese Lücke schließen: Bei Zweifeln an der Verfassungstreue soll der Ausschluss von der Berufung künftig zwingend gelten. Als Konsequenz entstünde bei fehlerhafter Besetzung in Strafverfahren ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nummer 1 StPO.
Dieser Ansatz war bereits 2023 Gegenstand eines Gesetzentwurfs im vorherigen Bundestag. Der Bundesrat äußerte damals Bedenken, eine solche Muss-Regelung könne die Arbeitsfähigkeit der Justiz gefährden. Die Linke hält die bestehenden Regelungen dennoch für unzureichend und betont: Nur durch einen zwingenden Revisionsgrund lasse sich der Einfluss rechtsextremer Gruppen auf die Rechtsprechung konsequent unterbinden.
Mutterschutz und Elternzeit: Eine offene Regelungslücke
Der Antrag adressiert zudem eine weitgehend unbekannte Schutzlücke: Schwangere Schöffinnen haben nach aktueller Rechtslage keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung. Der Bundesgerichtshof entschied zuletzt 2021 (BGH, Urt. v. 30.09.2021 — 5 StR 161/21), dass ein ärztliches Beschäftigungsverbot aufgrund einer Schwangerschaft nicht automatisch zu einem Mitwirkungsverbot führt. Das Mutterschutzgesetz greift für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht. Die Linke fordert daher einen Gesetzentwurf, der Mutterschutz und Elternzeit ausdrücklich auch für das Schöffenamt regelt.
Amtszeit, Schulungen und psychologische Betreuung
Weitere Forderungen des Antrags richten sich gegen die strukturelle Unattraktivität des Amtes. Die reguläre Amtszeit von fünf Jahren soll für Schöffinnen und Schöffen unter 35 Jahren auf 2,5 Jahre halbiert werden, um jungen Menschen die Vereinbarkeit mit der eigenen Lebensplanung zu erleichtern. Laut Angaben des Bundesverbands ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. mussten bei der Schöffenwahl 2018 rund 20 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten unfreiwillig verpflichtet werden — ein Zeichen für mangelndes freiwilliges Engagement.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, flächendeckende Schulungen zu Rechten, Pflichten und Verfahrensabläufen einzuführen sowie insbesondere bei Mord-, Totschlags- und Verfahren sexualisierter Gewalt psychologische Betreuung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter bereitzustellen. Die plötzliche Konfrontation mit Gewaltverbrechen führt nach Einschätzung der Antragsteller bei vielen Schöffinnen und Schöffen zu erheblichen psychischen Belastungen und Retraumatisierungen.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht sind Schöffinnen und Schöffen Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gemäß § 30 Abs. 1 und § 77 GVG formal gleichgestellt und wirken in der Hauptverhandlung mit gleichem Stimmrecht mit. Für die Berufung und den Verlust des Amtes gelten jedoch ausschließlich §§ 31 ff. GVG und §§ 44 ff. DRiG — nicht das allgemeine Beamten- oder Richterdienstrecht. Eine Entbindung vom Amt ist derzeit nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei Wohnsitzwechsel aus dem Amtsgerichtsbezirk oder grober Amtspflichtverletzung. Die Debatte um Verfassungstreue und soziale Zusammensetzung der Schöffenschaft ist im Kontext gesellschaftlicher Diskussionen über Gerechtigkeit im Strafrecht und die Legitimation der Justiz zu verorten.
Der Antrag greift auch die soziale Selektivität der Justiz auf: Laut einer Studie der London School of Economics aus dem Jahr 2025 stammen 85 Prozent der Mitarbeitenden in Top-Kanzleien aus der Oberschicht. Das Richteramt gilt in der Elitensoziologie als Kernelite. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter könnten laut Antrag ein Gegengewicht zu dieser Elitenbildung bilden — vorausgesetzt, das Amt wird gesellschaftlich breiter wahrgenommen. Die Linke fordert dazu bundesweite Werbekampagnen und ein transparenteres Bewerbungsverfahren, finanziert durch Bundesmittel. Zudem soll die jährliche Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKO) als Plattform genutzt werden, um Strategien zur Stärkung des Schöffenamts zu erarbeiten. Ob die Maßnahmen über den Pakt für den Rechtsstaat finanziert werden können, soll die Bundesregierung prüfen.
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Unmittelbar betroffen sind die rund 60.000 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Deutschland, insbesondere Schöffinnen, die mangels Mutterschutzregelung derzeit keine gesetzlich gesicherte Auszeit nehmen können. Mittelbar betroffen sind alle Angeklagten und Parteien in Strafverfahren, in denen Schöffen mit abstimmen — sowie die demokratische Öffentlichkeit, die auf eine unparteiische und verfassungstreue Justiz angewiesen ist.
Der Antrag (BT-Drs. 21/6467) wurde am 11. Juni 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Als nächste Schritte stehen die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Rechtsausschuss — sowie die erste Lesung im Plenum an. Anschließend berät der Ausschuss über den Antrag, bevor das Plenum abschließend abstimmt.
- Schöffe / Schöffin
- Ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter, der in der Hauptverhandlung mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter urteilt.
- Revisionsgrund (§ 338 Nr. 1 StPO)
- Absoluter Revisionsgrund bei fehlerhafter Gerichtsbesetzung — ein Urteil kann allein deshalb aufgehoben werden, unabhängig vom Einfluss des Fehlers auf das Urteil.
- DRiG (Deutsches Richtergesetz)
- Bundesgesetz, das die rechtlichen Grundlagen für das Richteramt regelt, einschließlich Voraussetzungen für die Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter.
Was sind Schöffen und welche Rechte haben sie?
Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die an Amts- und Landesgerichten mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter an Entscheidungen mitwirken (§ 30 Abs. 1, § 77 GVG).
Warum fehlt bisher ein Mutterschutz für Schöffinnen?
Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten. Eine Schwangerschaft führt laut BGH-Rechtsprechung nicht automatisch zu einem Mitwirkungsverbot. Diese Lücke soll durch den Antrag geschlossen werden.
Was soll die 'Muss-Regelung' beim Verfassungsschutz bewirken?
Statt der bestehenden Soll-Vorschrift würde ein zwingender Ausschlussgrund geschaffen. Bei fehlerhafter Besetzung entstände in Strafverfahren ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 1 StPO.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6467 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































