Streetart an Fassaden in Wohnungseigentümergemeinschaften: BGH verhandelt Gestaltungsrecht
Der Bundesgerichtshof befasst sich am 10. Juli 2026 mit einer Frage, die Millionen von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern betreffen kann: Wer entscheidet über die künstlerische Gestaltung von Hausfassaden in einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern? Das Verfahren V ZR 165/25 behandelt konkret die rechtliche Zulässigkeit eines Streetart-Fassadengemäldes.
Rechtlicher Hintergrund und Kernfrage
Der Streit berührt mehrere grundlegende Rechtsgebiete: das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das Sachenrecht des BGB sowie Fragen der künstlerischen Freiheit und des Eigentumsschutzes. Zentral ist die Abwägung zwischen dem Gestaltungsrecht der Gemeinschaft einerseits und den Eigentumsrechten einzelner Wohnungseigentümer andererseits. Eine Hausfassade ist gemeinschaftliches Eigentum, dessen Veränderung nach dem WEG grundsätzlich einer Beschlussfassung bedarf. Gleichzeitig können künstlerische Eingriffe in den optischen Gesamteindruck des Gebäudes erhebliche Wertauswirkungen haben.
Anwendbare Gesetze und Regelungen
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), zuletzt reformiert durch das Gesetz zur Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts, regelt in seinen Bestimmungen zur Verwaltung und Beschlussfassung, welche Maßnahmen an gemeinschaftlichen Teilen einer Einteilung bedürfen. Die Beschlussfassung in Wohnungseigentümerversammlungen folgt dabei präzisen Quoren und Verfahrensregeln. Zusätzlich spielen allgemeine Zivilrechtsprinzipien eine Rolle: das Recht am eigenen Bild, der Schutz vor Beeinträchtigungen sowie das Recht auf künstlerische Betätigung nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Praktische Bedeutung für Eigentümer
Das Urteil wird Klarheit bringen, unter welchen Voraussetzungen Kunstprojekte an Hausfassaden zulässig sind. Dies hat unmittelbare Konsequenzen: Für Künstler und Kulturprojekte bedeutet es, ob und wie sie mit Wohnungseigentümergemeinschaften kooperieren können. Für Eigentümer betrifft es den Schutz ihrer Wertinteressen und ihr Mitspracherecht bei der Gestaltung ihres Hauses. Auch für städtische Kulturförderung und Stadtentwicklung ist relevant, wie die Rechtsprechung zu Street Art und Fassadenkunst steht.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Sollte sich zeigen, dass das WEG in dieser Frage Regelungslücken aufweist, könnte eine Präzisierung durch den Gesetzgeber erforderlich werden. Insbesondere die Balance zwischen künstlerischer Freiheit und Eigentumsschutz in der Gesellschaft könnte neue gesetzliche Standards rechtfertigen.

































































