- 84 828 E-Auto-Förderanträge gestellt, 20 015 bewilligt bis 16. Juli 2026
- 87,7 Mio. Euro von 550 Mio. Euro E-Auto-Budget bereits gebunden (16 Prozent)
- THG-Wirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes noch nicht quantifiziert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7485 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Expertenrat für Klimafragen (ERK), das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung, legte am 18. Mai 2026 einen Prüfbericht vor, der eine Verfehlung der deutschen Klimaziele für 2030, 2040 und 2045 prognostiziert. Die Bundesregierung beschloss am 25. März 2026 das Klimaschutzprogramm 2026 (KSP 2026). Bereits in der Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/5747) hatte die Regierung erklärt, die Lücke von 25 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent bis 2030 damit schließen zu können. Der Deutsche Bundestag beschloss am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz, das die 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Pflicht beim Heizungseinbau aufhebt.
- 84 828 — Förderanträge für E-Autos seit Programmstart bis 16. Juli 2026 gestellt.
- 20 015 — Bewilligte E-Auto-Anträge; davon 18 559 für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und 1 456 für Plug-in-Hybride (PHEV).
- 87,7 Mio. Euro — Bereits gebundene Fördermittel von 550 Mio. Euro Jahresbudget (16 Prozent).
- 25 Mio. Tonnen CO₂-Äq. — Lücke gegenüber dem Klimaziel 2030 laut Projektionsdaten 2025, die das Klimaschutzprogramm 2026 schließen soll.
- 330 Mio. Euro — Erwartete jährliche Steuermindereinnahmen durch die Senkung der Luftverkehrsteuer.
Im Detail
Die Bundesregierung bekennt sich gemäß Koalitionsvertrag zu den im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Klimazielen.
— BT-Drs. 21/7485, Antwort zu Fragen 1–3
Deutschland verfehlt laut dem unabhängigen Expertenrat für Klimafragen (ERK) voraussichtlich seine Klimaziele für 2030, 2040 und 2045. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Bundesregierung dazu 60 Fragen gestellt — zur Klimawirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, zur E-Auto-Förderung, zum Tankrabatt und zu neuen fossilen Gasbohrungen. Die Antwort des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 5. August 2026 (BT-Drs. 21/7485) füllt 20 Druckseiten, lässt aber an zentralen Stellen konkrete Zahlen vermissen.
Klimaziele 2030: Regierung verweist auf Klimaschutzprogramm
Die Bundesregierung bekennt sich zu den im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Klimazielen. Das am 25. März 2026 beschlossene Klimaschutzprogramm 2026 soll eine Lücke von 25 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent schließen, die zu Beginn der Legislaturperiode gegenüber dem Zielpfad für 2030 bestand. Der ERK hatte in seinem Prüfbericht vom 18. Mai 2026 die Maßnahmen als unzureichend bewertet und methodische Mängel bei der Berechnung der Treibhausgasminderungswirkung gerügt — insbesondere im Sektor Landnutzung (LULUCF), wo für knapp die Hälfte der Maßnahmen die Zusätzlichkeit gegenüber dem Referenzpfad unklar sei. Die Bundesregierung erklärt, die ERK-Ergebnisse zu prüfen, und kündigt keine weiteren unabhängigen Gutachten an. Eine Einschätzung der Wirkung des Klimaschutzprogramms werde mit den Projektionsdaten im März 2027 vorliegen.
Gebäudemodernisierungsgesetz: THG-Wirkung offen
Das energie- und klimapolitisch umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen. Es streicht die bisherige Pflicht, beim Heizungseinbau mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. An ihre Stelle tritt eine schrittweise Bio-Beimischungsquote: 10 Prozent ab Januar 2029, 15 Prozent ab Januar 2030, 30 Prozent ab Januar 2035 und 60 Prozent ab Januar 2040. Die Bundesregierung erklärt, eine robuste Abschätzung der Klimawirkung sei erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens möglich gewesen. Eine Evaluierung ist für das Jahr 2030 angekündigt; innerhalb von sechs Monaten danach soll ein Vorschlag zur Weiterentwicklung der Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor vorgelegt werden. Zur Frage, ob das GModG mit dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes (Art. 20a GG) vereinbar ist, verweist die Regierung auf ihre interne Ressortabstimmung und erklärt das Gesetz für verfassungskonform.
E-Auto-Förderung: 84 828 Anträge, 16 Prozent des Budgets abgerufen
Seit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie bis zum Stichtag 16. Juli 2026 wurden 84 828 Förderanträge gestellt, 20 015 bewilligt und 291 abgelehnt. Das Gesamtfördervolumen der Bewilligungen beläuft sich auf rund 87,7 Millionen Euro — das entspricht 16 Prozent des für das laufende Haushaltsjahr verfügbaren Budgets von 550 Millionen Euro. Rund 93 Prozent der bewilligten Fahrzeuge sind rein batterieelektrisch (BEV), etwa 7 Prozent sind Plug-in-Hybride (PHEV) oder Fahrzeuge mit Range-Extender. Die Förderung ist nach Haushaltseinkommen gestaffelt: Die meisten Bewilligungen (9 632) entfallen auf Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 45 000 Euro. Nordrhein-Westfalen (4 980), Bayern (3 834) sowie Baden-Württemberg und Niedersachsen (je 2 327) führen die Länderliste an. Zur Frage, ob Mitnahmeeffekte durch reduzierte Händlerrabatte die Klimawirkung schmälern, erklärt die Regierung, die Preis- und Rabattpolitik der Hersteller lasse keinen ursächlichen Zusammenhang mit der Förderung ableiten. Die Einbeziehung von PHEV in die Förderung gilt vorerst nur für Fahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2027 erstmals zugelassen werden; ab dem 1. Juli 2027 prüft die Regierung eine stärkere Orientierung am realen CO₂-Ausstoß.
Tankrabatt und Luftverkehrsteuer: Kritik teilweise zur Kenntnis genommen
Die Senkung der Energiesteuer um rund 17 Cent brutto pro Liter (Tankrabatt) lief vom 12. April bis 30. Juni 2026. Die Bundesregierung erklärt, die Steuersenkung sei zu einem großen Teil an die Endkunden weitergegeben worden, und verweist auf Daten der Monopolkommission sowie des ifo-Instituts. Konkrete Kosten pro Tonne zusätzlich emittiertem CO₂ im Verkehrssektor nennt sie nicht. Zur Senkung der Luftverkehrsteuer ab 1. Juli 2026 gibt die Regierung an, damit wettbewerbsfähige Standortkosten zu sichern. Die erwarteten Steuermindereinnahmen belaufen sich auf rund 330 Millionen Euro pro Jahr. Quantitative Modellierungen zur Emissionswirkung liegen laut Drucksache nicht vor.
Fossile Gasbohrungen: Inländische Förderung deckt 5 Prozent des Bedarfs
Die deutschen Erdgasvorkommen betragen laut früheren Angaben der Bundesregierung rund 314,5 Terawattstunden — bei einem Jahresverbrauch von 844 Terawattstunden (2024) weniger als 40 Prozent eines Jahresbedarfs. Die inländische Gasförderung deckt derzeit rund 5 Prozent des inländischen Verbrauchs. Die Bundesregierung sieht keinen Verstoß gegen Klimaziele, da der Gasmarkt global ist und nicht alle benötigten Mengen bereits kontrahiert sind. Zum IGH-Gutachten vom 23. Juli 2025 zu staatlichen Klimaschutzpflichten erklärt die Regierung, es sei rechtlich unverbindlich und löse keinen Handlungsbedarf auf nationaler oder europäischer Ebene aus.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Hausbesitzer und Mieter durch die neuen Heizungsregeln des Gebäudemodernisierungsgesetzes sowie Privathaushalte mit Einkommensanspruch auf die E-Auto-Förderung. Alle Steuerzahler sind indirekt betroffen, weil bei einer EU-Zielverfehlung Kosten für den Zukauf von Emissionszuweisungen entstehen könnten.
Die Bundesregierung hat einen erheblichen Teil der Fragen mit Verweisen auf andere Fragen oder laufende Prüfungen beantwortet, ohne konkrete Zahlen zu nennen — etwa zur THG-Wirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, zu fiskalischen Rückstellungen für EU-Emissionszuweisungen und zu den Kosten des Tankrabatts pro Tonne CO₂.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Klimaziele 2030: Grüne stellen 60 Fragen zu Gebäude- und Verkehrspolitik →
- Expertenrat für Klimafragen (ERK)
- Unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung, das jährlich die deutschen Treibhausgasemissionen und Projektionsdaten prüft.
- EU-Lastenteilungsverordnung
- EU-Regelwerk, das Mitgliedstaaten verbindliche Emissionsminderungsziele für Sektoren außerhalb des Emissionshandels (z. B. Gebäude, Verkehr) vorschreibt. Bei Zielverfehlung müssen Staaten Emissionszuweisungen zukaufen.
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
- Am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das die bisherige 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Pflicht beim Heizungseinbau durch eine schrittweise Bio-Beimischungsquote ersetzt.
Wie viele E-Auto-Förderanträge wurden bewilligt?
Bis zum Stichtag 16. Juli 2026 wurden 84 828 Anträge gestellt, 20 015 bewilligt und 291 abgelehnt. Das Gesamtfördervolumen der Bewilligungen beläuft sich auf rund 87,7 Mio. Euro.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es streicht die 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Pflicht beim Heizungseinbau und ersetzt sie durch eine schrittweise Bio-Beimischungsquote bis 2040.
Werden die deutschen Klimaziele 2030 erreicht?
Die Bundesregierung bekennt sich zu den Zielen und verweist auf das Klimaschutzprogramm 2026. Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) prognostiziert laut den Fragestellern jedoch eine Zielverfehlung; die Regierung prüft dessen Ergebnisse.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7485 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































