Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8141 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Kriegswaffenausfuhren an USA März–Juni 2026 als Verschlusssache eingestuft
- Nach Israel: keine Kriegswaffenlieferungen in diesem Zeitraum erfasst
- Bundesregierung verweist auf Einzelfallprüfung statt konkreter Antworten
Hintergrund
Am 28. Februar 2026 begannen US-amerikanische und israelische Luftangriffe auf den Iran, woraufhin dieser mit Gegenangriffen und der Blockade der Straße von Hormus reagierte. Laut Angaben der WHO kamen bis Mitte März 2026 mehr als 2.300 Zivilisten ums Leben. Die Fraktion Die Linke befragte die Bundesregierung bereits im Mai 2026 mit einer ersten Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5966) zu deutschen Waffenlieferungen in diesem Kontext; die vorliegende Drucksache 21/8141 ist die Antwort auf eine Folgeanfrage (BT-Drs. 21/7736). Grundlage der deutschen Rüstungsexportpolitik sind das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie der Gemeinsame Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008 in der Fassung von 2025.
- 0 Kriegswaffenlieferungen — Im Zeitraum 1. März bis 30. Juni 2026 wurden keine Kriegswaffenausfuhren nach Israel erfasst.
- VS-NfD eingestuft — Alle Angaben zu Kriegswaffenausfuhren an die USA für März bis Juni 2026 sind als Verschlusssache klassifiziert.
- 21 Fragen — Die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke umfasste 21 Einzelfragen zu Exporten, Völkerrecht und KI-Waffensystemen.
- 2.300+ Todesopfer — Laut WHO kamen bis Mitte März 2026 mehr als 2.300 Zivilisten in Iran, Libanon und Israel ums Leben.
Im Detail
Die Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass der Wert der tatsächlichen Ausfuhren für den Zeitraum 1. März 2026 bis 30. Juni 2026 zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geheimhaltungsbedürftig ist.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8141, Antwort zu Frage 1
Seit dem 28. Februar 2026 führen die USA und Israel militärische Angriffe auf den Iran durch. Im Zuge dieser Auseinandersetzung stellte die Fraktion Die Linke der Bundesregierung 21 Fragen zu deutschen Rüstungsexporten an beide Kriegsparteien. Die Antwort liegt nun mit BT-Drs. 21/8141 vor — und sie fällt in zentralen Punkten knapp aus.
Rüstungsexporte an die USA: Daten geheim
Die wichtigste Frage — was Deutschland seit Kriegsbeginn an Kriegswaffen an die USA geliefert hat — beantwortet die Bundesregierung nicht öffentlich. Sie stuft die entsprechenden Daten des Statistischen Bundesamts für den Zeitraum 1. März bis 30. Juni 2026 als VS-Nur für den Dienstgebrauch ein. Begründung: Aus den Einzelangaben könnten die betroffenen Unternehmen re-identifiziert werden, was Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verletze. Die klassifizierten Informationen sind im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und dort nur von berechtigten Abgeordneten einsehbar.
Darüber hinaus erhebt das Statistische Bundesamt laut Bundesregierung generell keine Angaben zu den Spezifika gemeldeter Kriegswaffenausfuhren, die eine Zuordnung zu einzelnen Positionen der Kriegswaffenliste ermöglichen würden. Daten zu sonstigen Rüstungsgütern sowie zu Dual-Use-Gütern — Waren mit zivilem und militärischem Verwendungszweck — lägen der Bundesregierung ebenfalls nicht vor.
Rüstungsexporte nach Israel: keine Kriegswaffen erfasst
Für Israel ist die Antwort klarer: Im Zeitraum 1. März bis 30. Juni 2026 wurden laut Außenhandelsstatistik keine Kriegswaffenausfuhren nach Israel erfasst. Angaben zu sonstigen Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern macht die Bundesregierung auch hier nicht.
Vereinbarkeit mit Völkerrecht: Verweis auf Einzelfallprüfung
Die Fragen zur völkerrechtlichen Vereinbarkeit der Rüstungsexporte mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Außenwirtschaftsgesetz, dem UN Arms Trade Treaty (ATT) und dem EU-Verhaltenskodex beantwortet die Bundesregierung mit dem Hinweis, sie entscheide über Genehmigungen „im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung“. Ob gelieferte Waffen im Iran-Krieg eingesetzt wurden oder werden, lässt sie unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) offen: Die Bundesregierung unterrichtet demnach über positive Genehmigungsentscheidungen, sieht aber von weitergehenden Angaben ab.
KI-gestützte Waffensysteme: bestehendes Recht gilt
Die Anfrage thematisierte auch den Export von KI-gestützten Waffen- und Rüstungssystemen. Die Bundesregierung erklärt, die bestehenden Exportkontrollregeln gälten unabhängig von einer etwaigen KI-Unterstützung der kontrollierten Rüstungsgüter. Spezielle Leitlinien für KI-Waffen plant sie nicht. Das neu im Aufbau befindliche KI-Sicherheitsinstitut — zunächst als Verbund aus BSI und Bundesnetzagentur — soll sich laut Bundesregierung derzeit nicht mit Leitlinien für KI-gestützte Waffensysteme befassen. Nicht militärische KI-Software mit doppeltem Verwendungszweck unterliegt bereits der exportkontrollrechtlichen Prüfung anhand der EU-Verordnung 2021/821.
Rolle US-amerikanischer Stützpunkte in Deutschland
Auf Fragen zur Rolle der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte und ihrer Stützpunkte bei den Angriffen auf den Iran verweist die Bundesregierung ausschließlich auf frühere Antworten zu Schriftlichen Fragen (BT-Drs. 21/4848 und 21/5159). Inhaltliche Aussagen dazu enthält die vorliegende Drucksache nicht.
Der Umgang mit deutschen Rüstungsexporten im Kontext aktiver Kriege ist auch in anderen Bereichen ein wiederkehrendes parlamentarisches Thema. Einen Überblick über die Haushaltsmittel und Kontrollmechanismen bei staatlichen Ausgaben bietet der Beitrag zur Ukraine-Hilfe der Bundesregierung.
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Betroffen sind in erster Linie die Bevölkerungen in Iran, Israel und Libanon, über die im Kontext des Krieges berichtet wird. Für Deutschland berührt das Thema die rüstungsexportierenden Unternehmen, deren Daten die Bundesregierung unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse schützt, sowie den Bundestag als Kontrollorgan, dem bestimmte Informationen nur eingeschränkt zugänglich sind.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren zentralen Fragen aus: Angaben zu Kriegswaffenausfuhren an die USA werden unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als VS-NfD eingestuft. Fragen zur völkerrechtlichen Bewertung des Krieges sowie zu einem möglichen Exportstopp beantwortet sie lediglich mit Verweisen auf frühere Drucksachen und das Prinzip der sorgfältigen Einzelfallprüfung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Rüstungsexporte im Irankrieg: 21 Fragen an die Bundesregierung →
- VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)
- Niedrigste Geheimhaltungsstufe in Deutschland; Dokumente dürfen nur von Berechtigten eingesehen werden und sind nicht öffentlich zugänglich.
- Dual-Use-Güter
- Waren, Software oder Technologien mit sowohl zivilem als auch militärischem Verwendungszweck, die einer besonderen Exportkontrolle unterliegen.
- Arms Trade Treaty (ATT)
- Internationaler Vertrag über den Waffenhandel, der Exportstaaten verpflichtet zu prüfen, ob Waffen für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden könnten.
Wurden deutsche Waffen an Israel geliefert?
Laut Außenhandelsstatistik wurden im Zeitraum 1. März bis 30. Juni 2026 keine Kriegswaffen nach Israel ausgeführt.
Warum sind die Daten zu US-Lieferungen geheim?
Die Bundesregierung begründet die Geheimhaltung mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; eine Re-Identifizierung betroffener Unternehmen könne nicht ausgeschlossen werden.
Was ist ein Dual-Use-Gut?
Als Dual-Use-Güter gelten Waren und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und daher einer besonderen Exportkontrolle unterliegen.


































































