- Förderdaten 2020–2024 für alle 23 Thüringer Kreise und Städte veröffentlicht
- Einzelne Projekte erhalten bis zu 76.000 Euro aus 'Demokratie leben!'
- Vollständige Letztempfänger-Listen für zweite Förderperiode noch nicht abgeschlossen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7168 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit 2015 lokale und überregionale Projekte zur Stärkung von Demokratie, Toleranz und Vielfalt. Es wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwaltet und in sogenannten ‚Partnerschaften für Demokratie‘ auf Landkreisebene umgesetzt. Die zweite Förderperiode lief von 2020 bis 2024. In Thüringen sind nahezu alle 23 Landkreise und kreisfreien Städte mit eigenen Partnerschaften vertreten. Bereits in einem früheren Antwortschreiben (BT-Drs. 21/6260) hatte die Bundesregierung Empfängerlisten vorgelegt, jedoch ohne die konkreten Fördersummen – was die Nachfrage der AfD-Fraktion auslöste.
- 2020–2024 — Förderzeitraum der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘, für den die Daten vorgelegt werden.
- 23 Gebietseinheiten — Alle thüringischen Landkreise und kreisfreien Städte sind in der Anlage erfasst, von Sömmerda bis Gera.
- bis zu 76.054 € — Einzelne Koordinierungsstellen, etwa das Freie Radio Erfurt für die Landeshauptstadt Erfurt 2024, erhalten jährlich Summen in dieser Größenordnung.
- 0 € — Für einzelne Förderjahre und Landkreise (z.B. Saalfeld-Rudolstadt 2020, Eichsfeld 2020) sind keine Letztempfänger eingetragen.
- 237.008 € — Ein einzelner Eintrag für 2022 im Landkreis Nordhausen (Frohe Zukunft Nordhausen gGmbH, Graffiti Street Art Projekt) weist diesen ungewöhnlich hohen Betrag aus, der einer Prüfung bedarf.
Im Detail
Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sog. 'Nichtregierungsorganisation' erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7168, S. 5
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fließt seit Jahren in Hunderte lokale Projekte in ganz Thüringen — doch wie viel Geld genau an welchen Verein geht, blieb bislang ohne Antwort. Mit der Drucksache 21/7168 vom 14. Juli 2026 hat die Bundesregierung nun auf Nachfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6547) erstmals detaillierte Förderlisten für alle 23 Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaats vorgelegt — inklusive konkreter Beträge für die Jahre 2020 bis 2024.
Was enthält die Demokratie leben! Förderübersicht?
Die Anlage zur Antwort listet für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt die jeweiligen Erstempfänger, die externen Koordinierungs- und Fachstellen sowie die einzelnen Letztempfänger mit Projekttiteln und Fördersummen auf. Dabei zeigt sich: Die Bandbreite ist enorm. Kleine Dorfvereine erhalten Beträge von unter 100 Euro für ein Gemeinschaftsfest; Koordinierungsstellen wie das Freie Radio Erfurt (Landeshauptstadt Erfurt, 2024) verbuchen dagegen 76.054 Euro allein für Personal- und Sachkosten. In Jena überweist der Demokratische Jugendring 2024 insgesamt 73.000 Euro an seine eigene Koordinierungsstelle. Für den Saale-Holzland-Kreis erhält das Bildungswerk BLITZ e.V. im selben Jahr knapp 54.000 Euro für die Fachstellentätigkeit.
Das Programm ‚Demokratie leben!‘ ist politisch umstritten: Während die Bundesregierung die Zivilgesellschaft damit stärken will, kritisiert die SPD eine geplante Neuausrichtung durch Bildungsministerin Karin Prien, die Mittel von etablierten zivilgesellschaftlichen Trägern weg auf eine ’stille Mitte‘ umlenken wolle. Die AfD-Fraktion wiederum befragt die Bundesregierung seit Monaten systematisch nach den Geldflüssen, um Transparenz über die geförderten Organisationen herzustellen.
Demokratie leben! Förderdaten: Was die Listen zeigen
Die vorgelegten Demokratie leben! Förderdaten offenbaren eine kleinteilige Förderstruktur: Pro Partnerschaft vergeben die Koordinierungsstellen meist Dutzende Einzelzuwendungen, die von wenigen hundert Euro (Jugendclub-Ausstattung, Dorffeste) bis zu mehreren Zehntausend Euro (theaterpädagogische Programme, Gedenkstättenarbeit, Jugendforen) reichen. Für die Stadt Jena etwa findet sich allein für das Förderjahr 2023 eine Liste mit 36 Letztempfängern, darunter das Frauenzentrum TOWANDA (mehrfach), die Refugee Law Clinic Jena und der Demokratische Jugendring als Koordinierungsstelle. Im Landkreis Greiz vergab die externe Koordinierungsstelle (Ev.-luth. Kirchenkreis Greiz, ‚Vielfalt Leben!‘) 2023 an 44 verschiedene Letztempfänger Gelder — von der Astronomischen Gesellschaft (1.000 Euro für ein Kinderfest) bis zur Löwenspinne e.V. (50.000 Euro für Kommunales Konfliktmanagement).
Auffällig ist, dass für einzelne Förderjahre und Landkreise keine Letztempfänger eingetragen sind. Für Saalfeld-Rudolstadt (2020) und den Landkreis Eichsfeld (2020) etwa enthält die Anlage nur leere Einträge. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass die Erfassung der Letztempfänger für die zweite Förderperiode noch nicht vollständig abgeschlossen sei und sich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung noch ändern könne.
Warum fehlt die NGO-Filterung?
Ursprünglich hatten die Fragesteller explizit nach Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gefragt. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, eine solche Filterung sei nicht möglich: Der Begriff ‚NGO‘ sei rechtlich nicht eindeutig definiert und daher kein amtliches Suchkriterium. Stattdessen werden alle einschlägigen Träger aus dem Bundesprogramm für den abgefragten Zeitraum aufgeführt — unabhängig davon, ob es sich um eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, kirchliche Einrichtungen oder Kommunen handelt. Auf die Vorgängerantwort (BT-Drs. 21/5880) wird ergänzend verwiesen.
Offen bleibt, welche Fördersummen für das laufende Jahr 2026 vergeben werden. Laut Vorbemerkung der Fragesteller erhält allein der ‚Muslimisches Bildungswerk für Demokratie und Bildung e.V.‘ in der neuen Förderperiode rund 250.000 Euro für ein thüringenweites Projekt gegen Antimuslimischen Rassismus und Antisemitismus — diese Daten sind nicht Gegenstand der aktuellen Antwort. Mehr zur politischen Debatte über die Neuausrichtung des Programms findet sich im Bericht zum Zukunftszentrum Halle, das ebenfalls aus dem Bundesetat für ostdeutsche Zivilgesellschaft finanziert wird.
Die vollständige Anlage ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages zur Drucksache 21/7168 abrufbar. Eine Drucklegung der Anlage erfolgte laut Drucksache nicht.
Weiterlesen:
- Zivilgesellschaft stärken: SPD kritisiert Neuausrichtung von Demokratie leben!
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Betroffen sind Hunderte lokale Vereine, Bildungseinrichtungen, kirchliche Träger, Jugendringe und kommunale Stellen in ganz Thüringen, die als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Bundesmittel erhalten haben. Zudem sind Steuerzahler als Mittelgeber indirekt betroffen.
Die Bundesregierung hat die Kernfrage nach Fördersummen teilweise beantwortet und eine umfangreiche Anlage für die Jahre 2020–2024 vorgelegt. Für 2025 und 2026 wurden keine Daten geliefert; bei einzelnen Förderjahren und Landkreisen fehlen Letztempfänger-Angaben mit dem Hinweis auf laufende Verwendungsnachweisprüfungen. Die Frage nach einer Filterung nach NGOs wurde mit dem Verweis auf fehlende Rechtsdefinition abgewiesen.
SPD: Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich zur Zukunft des Programms ‚Demokratie leben!‘ positioniert. Sprecherin Jasmina Hostert erklärte zur inhaltlichen Neuausrichtung durch Bundesbildungsministerin Karin Prien: Wer Fördergelder in erheblichem Umfang von der engagierten Zivilgesellschaft auf die vermeintlich ’stille Mitte‘ umlenken wolle, riskiere das Engagement, das Demokratie brauche. Pressemitteilung lesen →
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: NGO-Förderung in Thüringen ohne Betragsangaben →
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokale Förderkonstruktion im Rahmen von 'Demokratie leben!', bei der ein kommunaler Erstempfänger Mittel an lokale Träger und Projekte weiterleitet.
- Letztempfänger
- Verein oder Organisation, die das Fördergeld tatsächlich für ein konkretes Projekt verwendet, im Unterschied zum Erst- oder Zwischenempfänger, der es weiterleitet.
- Verwendungsnachweisprüfung
- Behördliche Kontrolle, ob Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt wurden; kann zur nachträglichen Änderung von Empfängerlisten führen.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das lokale Projekte zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz finanziell unterstützt.
Warum wurden die Fördersummen erst jetzt genannt?
Die Vorgängeranfrage (BT-Drs. 21/6260) listete nur Empfänger ohne Beträge. Die AfD-Fraktion hat mit dieser Nachfrage explizit die Fördersummen angefordert.
Sind alle Letztempfänger vollständig aufgeführt?
Nein. Laut Bundesregierung werden Erst- und Letztempfänger für die zweite Förderperiode (2020–2024) noch geprüft; Angaben können sich im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung noch ändern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7168 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































