- EU plant digitalen Kreislaufpass für Fahrzeugüberwachung
- Zwangsabgabe bei staatlich definierten Verschrottungskriterien
- Trilog-Einigung im Februar 2026 erreicht
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6315 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Kommission arbeitet seit Juli 2023 an einer Verordnung für eine ‚kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen‘. Diese sieht vor, dass Fahrzeugbesitzer ihre Autos bei Erreichen bestimmter Kriterien zwangsweise abgeben müssen. Ein digitaler Kreislaufpass soll die Überwachung ermöglichen. Im Februar 2026 wurde eine vorläufige Trilog-Einigung zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament erzielt.
Im Detail
Um eine effektive Sammlung von Altfahrzeugen sicherzustellen, sollten den Fahrzeugeignern ausdrückliche Pflichten auferlegt werden. Am Ende der Lebensdauer sollten sie ihr Fahrzeug an Sammelstellen oder zugelassene Verwertungsanlagen übergeben
— EU-Kommission in Erwägungsgrund 49
Die EU entwickelt ein System zur staatlichen Überwachung von Kraftfahrzeugen, das Autobesitzer künftig zwingen könnte, ihre Fahrzeuge bei Erreichen bestimmter Kriterien abzugeben. Die geplante Altfahrzeugverordnung sieht einen digitalen ‚Kreislaufpass‘ vor, der den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs überwacht.
In ihrer Kleinen Anfrage 21/5862 stellte die AfD-Fraktion Fragen zu dem EU-Verordnungsentwurf. Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort auf laufende Trilog-Verhandlungen. Auch berief sie sich auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Eine vorläufige Einigung zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament wurde im Februar 2026 erzielt.
Was gilt aktuell?
Derzeit können Fahrzeughalter selbst entscheiden, wann sie ihr Auto verschrotten lassen. Staatlich vorgegebene Kriterien für eine Zwangsabgabe gibt es nicht. Oldtimer ab 30 Jahren können unbegrenzt genutzt werden, solange sie verkehrssicher sind.
Digitale Überwachung durch Kreislaufpass
Der geplante ‚Kreislaufpass‘ soll als digitales Instrument fungieren. Das System wird ‚an andere fahrzeugbezogene Umweltpässe nach Unionsrecht angepasst‘. Laut EU-Kommission ermöglicht er ‚eine bessere Information über das sichere Entfernen und Ersetzen von Fahrzeugteilen‘. Ob das System auch einen sogenannten ‚Kill-Switch‘ enthalten könnte, mit dem Fahrzeuge aus der Ferne stillgelegt werden könnten, bleibt unklar.
Die AfD-Fraktion führte in ihrer Anfrage an, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits 2023 erklärt habe, mit der Kreislaufwirtschaft das Wirtschaftswachstum beenden zu wollen. Frans van Houten, ehemaliger Philips-Chef und Mitentwickler des Konzepts, sieht darin auch eine Möglichkeit zur Gewinnmaximierung durch Reduzierung der Eigentumsrechte.
Zwangsabgabe bei staatlich definierten Kriterien
Nach Artikel 26 des ursprünglichen Entwurfs sollten Fahrzeugbesitzer ‚das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage oder an eine Sammelstelle übergeben‘, sobald bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies begründete die EU-Kommission damit, dass ‚den Fahrzeugeignern ausdrückliche Pflichten auferlegt werden‘ sollten. Die entsprechenden Regelungen wurden formal gestrichen. Laut AfD finden sie sich aber ‚wirkidentisch in Anlage I Teil A wieder‘.
Als relevant sehen die Fragesteller den Umgang mit Oldtimern, Youngtimern und sogenannten ‚Scheunenfunden‘ an. Das Tatbestandsmerkmal ‚Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs‘ könnte bedeuten, dass nur Fahrzeuge verschont blieben, die noch den Original-Motor und das Original-Getriebe haben.
Bundesregierung äußert sich nicht zu kritischen Punkten
Auf konkrete Nachfragen zu Eigentumsrechten, Entschädigungsregelungen und dem Schutz historischer Fahrzeuge gibt die Bundesregierung keine substantiellen Antworten. Sie verwies darauf, dass ‚dort wo es sich um ein laufendes Verfahren handelt, das dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegt, erfolgt aus vorgenannten Gründen im Rahmen des parlamentarischen Fragewesen derzeit insoweit keine nähere Substantiierung‘.
Die Bundesregierung bestätigte, dass sie der Allgemeinen Ausrichtung im EU-Umweltrat am 17. Juni 2025 zugestimmt hat. Am 25. Februar 2026 hat sie eine vorläufige Zustimmung zur Trilog-Einigung signalisiert. Zu Gutachten oder wissenschaftlichen Stellungnahmen zu kritischen Punkten der Verordnung wurden keine erstellt.
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
Die Bundesregierung verwies auf ihre Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Für die Abfallbewirtschaftung ergeben sich ‚Umfang und Pflichten grundsätzlich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz‘. Zu den in der Frageform vorgebrachten Annahmen nimmt sie ‚keine Stellung‘.
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Betroffen sind alle Fahrzeugbesitzer in der EU, insbesondere Halter älterer Fahrzeuge, Oldtimer-Sammler und Besitzer von ‚Resto-Mods‘. Die geplanten Regelungen könnten auch Auswirkungen auf die Automobilindustrie und Verwertungsbetriebe haben.
Die Bundesregierung verweicht systematisch bei konkreten Nachfragen und verweist auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie laufende Trilog-Verhandlungen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 05.06.2026)
- Trilog
- Informelle Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament zur Einigung bei Gesetzgebungsverfahren.
- Kreislaufpass
- Digitales Instrument zur Überwachung des Fahrzeug-Lebenszyklus mit Daten über Reparaturen und Verschrottung.
- Altfahrzeug
- Fahrzeug, das nach EU-Definition bestimmte Kriterien für Irreparabilität erfüllt und verschrottet werden muss.
Was ist ein digitaler Kreislaufpass?
Ein digitales Überwachungsinstrument für Fahrzeuge, das Daten über den Lebenszyklus sammelt und die Verschrottung überwacht.
Müssen Autobesitzer ihre Fahrzeuge abgeben?
Laut EU-Entwurf ja, wenn staatlich definierte Kriterien für 'Irreparabilität' erreicht sind.
Was passiert mit Oldtimern?
Die Bundesregierung gibt keine klaren Antworten zu Ausnahmeregelungen für historische Fahrzeuge.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6315 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































