- Schweizer Militäranalyst Jacques Baud EU-weit sanktioniert
- Vermögen eingefroren wegen Desinformationsvorwürfen
- Deutschland stimmte Sanktionen im Dezember 2025 zu
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6322 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Oktober 2024 schuf die EU ein neues Sanktionsregime gegen hybride Bedrohungen und destabilisierende russische Aktivitäten. Dazu gehören die Untergrabung demokratischer Institutionen, Sabotage kritischer Infrastrukturen und koordinierte Desinformation. Jacques Baud wurde am 15. Dezember 2025 unter diesem Regime gelistet. Das Schweizer Radio und Fernsehen berichtete, dass Baud als Sprachrohr Russlands blockiert wurde.
Im Detail
Die EU ist beim Erlass restriktiver Maßnahmen dem europäischen Grundrechtsschutz verpflichtet. Personen und Entitäten werden über die Gründe der Listung in Kenntnis gesetzt.
— Vorbemerkung der Bundesregierung BT-Drs. 21/6322
Die Bundesregierung hat der EU-Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud zugestimmt. Sie rechtfertigt diese Entscheidung mit dem Vorwurf der systematischen Desinformation. Aus der am 8. Juni 2026 veröffentlichten Antwort auf eine AfD-Anfrage (BT-Drs. 21/6322) geht hervor, dass Deutschland am 15. Dezember 2025 im EU-Rat der Aufnahme Bauds in die Sanktionsliste zugestimmt hat.
Vermögen eingefroren und Einreiseverbot verhängt
Die gegen Baud verhängten Sanktionen haben weitreichende Folgen. Sein Vermögen wurde eingefroren. EU-Bürgern ist es untersagt, ihm finanzielle Mittel oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, zudem gilt für den Schweizer ein Einreiseverbot in die Europäische Union. Die Sanktionen basieren auf dem im Oktober 2024 geschaffenen EU-Regime gegen hybride Bedrohungen und destabilisierende russische Aktivitäten.
Grundlage für die Listung ist der Vorwurf der „Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland“ (FIMI) gewesen. Laut der öffentlich einsehbaren Begründung fungiert Baud als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“. Er ist „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ und verbreitet Verschwörungstheorien. Diese achtzeilige Begründung fasst nach Angaben der Bundesregierung die Bewertung umfangreicherer, nicht öffentlicher Beweispakete zusammen.
Rechtslage bei EU-Sanktionen
Das EU-Sanktionsrecht ermöglicht seit Oktober 2024 Maßnahmen gegen Personen, die sich an der Untergrabung demokratischer Institutionen, Sabotage kritischer Infrastrukturen oder koordinierter Desinformation beteiligen. Bei einer erstmaligen Listung ist die EU nicht verpflichtet, die betreffende Person vorab über die Vorwürfe zu informieren. Betroffene können jedoch nach der Listung Einsicht in die Beweise nehmen. Auch eine Stellungnahme ist möglich. Der Rechtsweg vor dem Gerichtshof der EU steht offen.
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass die EU beim Erlass restriktiver Maßnahmen dem europäischen Grundrechtsschutz verpflichtet ist. Gleichzeitig verweigert sie detaillierte Auskünfte über mögliche deutsche oder europäische Strafverfahren gegen Baud. Auch über konkrete Beweise, die zur Sanktionsentscheidung geführt haben, schweigt sie.
Entscheidungsprozess
Auf die AfD-Fragen nach den Erwägungen für Deutschlands Zustimmung antwortet die Bundesregierung zurückhaltend. Auch nach konkreten Beweisen gefragt, hält sie sich bedeckt. Die Beratungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu Sanktionen sind „besonders schutzwürdig“, weshalb sich die Regierung zu einzelnen Sanktionsvorschlägen nicht äußert. Der Juristische Dienst des EU-Rates prüft zunächst die vorgelegten Beweispakete, deren Bewertung dann in vertraulichen Ratsarbeitsgruppen besprochen wird.
Bei der Frage nach möglichen Strafverfahren gegen Baud in Deutschland begründet die Bundesregierung ihre Auskunftsverweigerung mit dem Schutz von Ermittlungsmaßnahmen. Eine Antwort könnte „weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln“. Das gilt unabhängig davon, ob tatsächlich Verfahren anhängig sind.
Grundrechtsabwägung und Existenzsicherung
Auf die Frage, ob eine Abwägung mit der Meinungsfreiheit stattgefunden hat, verweist die Bundesregierung auf die allgemeinen EU-Verfahren. Auch der europäische Grundrechtsschutz wird erwähnt. Kritik an EU-Außenpolitik und deren Menschenrechtsaspekte steht auch bei anderen aktuellen Themen im Fokus.
Das EU-Sanktionsrecht sieht genehmigungspflichtige Ausnahmen vor. Diese sollen eine völlige wirtschaftliche Existenzvernichtung verhindern. Eingefrorene Vermögenswerte können zur Befriedigung von Grundbedürfnissen wie Nahrung, Miete, Medikamenten und Steuerzahlungen freigegeben werden. Jacques Baud kann gegen die Sanktionen vor dem Gerichtshof der EU klagen. Alternativ ist es möglich, neue Beweise vorzulegen, die zu einer Überprüfung der Listungsentscheidung führen können.
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Betroffen sind EU-Bürger, die Jacques Baud keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stellen dürfen, sowie Baud selbst, dessen Vermögen eingefroren ist und der nicht mehr in die EU einreisen kann. Das Sanktionsregime kann grundsätzlich auch gegen deutsche Staatsbürger angewandt werden.
Die Bundesregierung verweigert Auskünfte zu möglichen Strafverfahren und Details zu Beweismaterial. Bei Fragen zu deutschen oder europäischen Anschuldigungen verweist sie auf Vertraulichkeit der EU-Beratungen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 08.06.2026) AfD attackiert Bundesregierung wegen Sanktionen gegen Schweizer Analyst →
- FIMI
- Foreign Information Manipulation and Interference – Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, ein Kriterium für EU-Sanktionen.
- EU-Sanktionsregime
- Rechtlicher Rahmen der EU für restriktive Maßnahmen wie Vermögenssperren und Reiseverbote gegen Personen oder Organisationen.
Was sind die konkreten Vorwürfe gegen Jacques Baud?
Er soll als Sprachrohr für prorussische Propaganda fungieren und regelmäßig in prorussischen Medien auftreten sowie Verschwörungstheorien verbreiten.
Welche Sanktionen gelten für Baud?
Sein Vermögen wurde eingefroren, EU-Bürgern ist es verboten, ihm finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, zudem gilt ein EU-Einreiseverbot.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6322 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






































































