- 216 GBA-Ermittlungsverfahren im ersten Halbjahr 2026 eingeleitet
- 137 Verfahren an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben
- Aufschlüsselung nach Tatvorwürfen wegen Unzumutbarkeit verweigert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7481 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ist die zentrale Bundesbehörde für die Verfolgung schwerer Staatsschutzdelikte, insbesondere Terrorismus, Spionage, Hoch- und Landesverrat. Die AfD-Fraktion erhebt seit mehreren Wahlperioden regelmäßig Daten über die Verfahrenstätigkeit des GBA. Die vorliegende Anfrage (BT-Drs. 21/7270) schließt an BT-Drs. 21/57 an, die Verfahrenszahlen von Januar 2013 bis März 2025 abgefragt hatte. Die Antwort der Bundesregierung vom 5. August 2026 stützt sich auf elektronisch geführte Verfahrensregister des GBA; verdeckt geführte Ermittlungsverfahren sind darin nicht enthalten.
- 216 — Gesamtzahl der vom GBA eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Zeitraum Januar bis Juni 2026.
- 137 — Verfahren, die der GBA im selben Zeitraum an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben hat.
- 4 Kategorien — Islamistischer Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus; Detailzahlen hierzu verweist die Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7311.
Im Detail
Der GBA hat im fragegegenständlichen Zeitraum insgesamt 216 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7481, S. 2
Im ersten Halbjahr 2026 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) insgesamt 216 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die als BT-Drs. 21/7481 am 5. August 2026 veröffentlicht wurde. Von diesen 216 Verfahren gab der GBA 137 an die Staatsanwaltschaften der Länder ab — das entspricht rund 63 Prozent aller eingeleiteten Verfahren.
Generalbundesanwalt: Zuständigkeit und Verfahrenstypen
Der Generalbundesanwalt ist die oberste Staatsanwaltschaft des Bundes und verfolgt ausschließlich schwere Staatsschutzdelikte: Terrorismus, Spionage, Hoch- und Landesverrat sowie bestimmte Formen des Extremismus. Verfahren, die nicht in die Bundeszuständigkeit fallen, werden an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben. Über den weiteren Ausgang dieser abgegebenen Verfahren erteilt die Bundesregierung keine Auskunft, da die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes dies der Länderebene zuweist.
Was gilt aktuell?
Die Datengrundlage für die Antwort bilden die elektronisch geführten Verfahrensregister des GBA. Verdeckt geführte Ermittlungsverfahren sind darin ausdrücklich nicht erfasst, und die Bundesregierung erteilt darüber auch keine Auskunft — auch nicht in eingestufter Form. Sie begründet dies damit, dass das parlamentarische Informationsrecht durch das verfassungsrechtlich gleichrangige Interesse an einer effektiven Strafverfolgung begrenzt wird. Eine weitergehende Auskunft würde laufende Ermittlungsmaßnahmen gefährden.
Aufschlüsselung nach Tatvorwürfen verweigert
Die AfD-Fraktion hatte in allen vier Fragen eine Aufschlüsselung nach der Anzahl der Tatvorwürfe erbeten. Diese lehnte die Bundesregierung vollständig ab: In den Registern des GBA wird die Anzahl der Tatvorwürfe nicht elektronisch erfasst. Eine händische Auswertung des umfangreichen Aktenbestandes wäre erforderlich, würde die Ressourcen des GBA für einen nicht absehbaren Zeitraum erheblich binden und die Ermittlungsarbeit nahezu vollständig zum Erliegen bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11).
Extremismuskategorien: Verweis auf andere Drucksachen
Zu Frage 2 — wie viele Verfahren mit Bezug zu islamistischem Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus eingeleitet wurden — verweist die Bundesregierung auf die bereits veröffentlichte Antwort zur Schriftlichen Frage des Abgeordneten Martin Hess (BT-Drs. 21/7311, Frage 53). Bei Frage 3, die sonstige extremistische Verfahren außerhalb dieser vier Kategorien betrifft, verweist die Regierung auf die Antwort zu BT-Drs. 20/2994 vom 29. Juli 2022. Eigene neue Angaben zu diesen Kategorien macht die Bundesregierung in der vorliegenden Drucksache nicht.
Die Anfrage steht in einer längeren parlamentarischen Tradition: Bereits mit BT-Drs. 21/57 hatte die AfD-Fraktion Verfahrenszahlen des GBA für den Zeitraum Januar 2013 bis März 2025 abgefragt. Die nun vorliegende Anfrage setzt diese Datenerhebung mit dem ersten Halbjahr 2026 fort und dient der laufenden parlamentarischen Kontrolle der Bundesstaatsanwaltschaft. Ähnliche Kontrollinstrumente nutzt die Fraktion auch in anderen Bereichen der inneren Sicherheit, wie zuletzt bei Strafanzeigen von Bundesministern oder der Stasi-Überprüfung in Bundesbehörden.
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Unmittelbar betroffen sind Beschuldigte in Staatsschutzverfahren auf Bundesebene. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, da der GBA für die Verfolgung der schwersten Angriffe auf die innere Sicherheit Deutschlands zuständig ist, darunter terroristische Netzwerke und Spionageaktivitäten.
Die Bundesregierung hat die Kernfrage nach der Gesamtzahl der Verfahren vollständig beantwortet. Bei der Aufschlüsselung nach Extremismuskategorien verweist sie auf BT-Drs. 21/7311; bei Frage 3 auf BT-Drs. 20/2994. Die erbetene Aufschlüsselung nach Tatvorwürfen lehnt sie unter Berufung auf Unzumutbarkeit und BVerfG-Rechtsprechung ab.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Generalbundesanwalt 2026: Ermittlungen zu Islamismus und Extremismus →
- Generalbundesanwalt (GBA)
- Oberste Staatsanwaltschaft des Bundes, zuständig für Verfahren wegen Staatsschutzdelikten wie Terrorismus, Spionage und Hochverrat; angesiedelt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
- Ermittlungsverfahren
- Formales Strafverfolgungsverfahren, das eingeleitet wird, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Es kann eingestellt, an andere Behörden abgegeben oder mit Anklage abgeschlossen werden.
- Zumutbarkeitsvorbehalt
- Vom Bundesverfassungsgericht anerkannter Grundsatz, wonach die Bundesregierung parlamentarische Anfragen nur beantworten muss, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Was macht der Generalbundesanwalt?
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist die oberste Bundesstaatsanwaltschaft und zuständig für Verfahren wegen Staatsschutzdelikten wie Terrorismus, Spionage und Landesverrat.
Warum gibt es keine Aufschlüsselung nach Tatvorwürfen?
Laut Bundesregierung sind Tatvorwürfe nicht elektronisch erfasst; eine händische Auswertung würde die Ermittlungsarbeit des GBA nahezu vollständig zum Erliegen bringen und ist daher unzumutbar.
Was passiert mit Verfahren, die an Länder abgegeben werden?
137 der 216 Verfahren wurden an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben. Zum weiteren Verfahrensabschluss erteilt die Bundesregierung keine Auskünfte, da diese Verfahren in die Zuständigkeit der Länder fallen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7481 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































