- Mindestens 4 Bundestagsreden sollen laut Medienbericht KI-generiert sein
- Keine Offenlegung gegenüber Redaktionen — FAZ entfernte Gastbeitrag
- Linke fragt nach KI-Regeln und Datenschutz in allen Bundesministerien
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7187 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Zeitung ‚Die Zeit‘ berichtete am 13. Juni 2026, dass Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger mindestens eine Rede vor dem Deutschen Bundestag vollständig per generativer KI erstellt haben soll. Bei vier weiteren Bundestagsreden sollen zumindest Passagen KI-generiert sein. Ein Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wurde nach Veröffentlichung des Berichts von der FAZ-Website entfernt, da die Redaktion grundsätzlich keine KI-generierten Originalbeiträge veröffentlicht. Ein Handelsblatt-Gastbeitrag vom 4. April 2026 wurde depubliziert und auf KI-Nutzung überprüft. Das Bundesinnenministerium hatte 2025 Leitlinien herausgegeben, die einen transparenten Umgang mit KI-Nutzung in der Kommunikation nach außen empfehlen — eine verbindliche Kennzeichnungspflicht existiert nicht.
Im Detail
„Ein transparenter Umgang mit der KI-Nutzung kann wesentlich dazu beitragen, das Vertrauen der Bevölkerung in den KI-Einsatz durch den Staat zu stärken – dies gilt insbesondere in der Kommunikation nach außen.“
— BMI-Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung (2025), zitiert in BT-Drs. 21/7187
Mindestens eine Rede vor dem Deutschen Bundestag soll vollständig per generativer KI erstellt worden sein — verfasst nicht von einem Redenschreiber, sondern von einem Sprachmodell. Das berichtete die Zeitung ‚Die Zeit‘ am 13. Juni 2026 über Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger. Bei vier weiteren Bundestagsreden stehen zumindest einzelne Passagen im Verdacht, maschinell generiert zu sein. Die Fraktion Die Linke hat daraufhin am 1. Juli 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7187 eingereicht — mit 11 Hauptfragen und zahlreichen Unterfragen zur KI-Nutzung in der gesamten Bundesverwaltung.
KI-Nutzung ohne Offenlegung — Medien reagieren
Laut der Vorbemerkung der Fragesteller teilte ein Sprecher des Ministeriums der ‚Zeit‘ mit, die KI-Nutzung sei Redaktionen nicht gesondert offengelegt worden. Das hatte konkrete Folgen: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) entfernte einen Gastbeitrag Wildbergers von ihrer Website, nachdem der Bericht erschienen war. Zu den redaktionellen Grundsätzen der FAZ gehört es, keine Originalbeiträge mit KI-generiertem Text zu veröffentlichen. Ein weiterer Gastbeitrag im Handelsblatt vom 4. April 2026 wurde zunächst depubliziert und auf KI-Nutzung überprüft. Bemerkenswert ist zudem eine Widersprüchlichkeit: Im Dezember 2025 gab Wildberger in einem ‚Zeit‘-Interview an, er nutze KI-Chatbots privat ein bis zwei Stunden täglich. Auf eine IFG-Anfrage antwortete das Ministerium jedoch, der Minister habe in seiner Funktion als Bundesminister bisher keine KI-Chatbots genutzt.
Was gilt aktuell?
Das Bundesinnenministerium hat 2025 ‚Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung‘ veröffentlicht. Diese empfehlen ausdrücklich einen transparenten Umgang mit der KI-Nutzung — insbesondere in der externen Kommunikation. Eine gesetzliche oder dienstliche Pflicht zur Kennzeichnung KI-generierter Texte in Reden oder Gastbeiträgen existiert nach aktuellem Stand nicht. Die Leitlinien haben empfehlenden Charakter; verbindliche ministeriumsspezifische Regeln sind die Ausnahme, nicht die Regel.
KI-Nutzung in Bundesministerien: Die 11 Fragen im Überblick
Die Anfrage richtet sich nicht nur an das Digitalministerium. Die Fraktion Die Linke will wissen, ob auch in anderen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden Reden oder Artikel von Ministern, Staatssekretären und Staatssekretärinnen ganz oder teilweise per generativer KI entstanden sind — und welche KI-Modelle welcher Anbieter dabei zum Einsatz kamen. Besonders brisant ist Frage 7: Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass interne und eingestufte Dokumente durch extern gehostete KI-Software ausgewertet wurden. Das betrifft Fragen der Geheimhaltung und Datensicherheit im Staatsbetrieb. Frage 6 geht in dieselbe Richtung: Werden Texte, Bilder oder andere Daten an externe KI-Anbieter übermittelt — und wenn ja, welche und an wen?
Frage 11 zielt auf den Alltag in der Verwaltung: In welchen Ministerien werden interne Dokumente wie Vermerke, Vorlagen oder E-Mails bereits ganz oder teilweise mit generativer KI erstellt? Und werden Mitarbeitende dazu angewiesen — oder steht es ihnen frei? Wird die KI-Nutzung in den Akten kenntlich gemacht? Diese Fragen berühren grundlegende Prinzipien der Verwaltungsführung und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns.
Politischer Kontext: Digitalminister unter Druck
Der Vorfall trifft Wildberger zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Als zuständiger Bundesminister für Digitalisierung steht er für eine glaubwürdige, transparente Nutzung digitaler Technologien. Der Widerspruch zwischen dem eigenen Anspruch auf KI-Kompetenz und der fehlenden Offenlegung gegenüber Medienpartnern hat die politische Debatte über verbindliche Kennzeichnungsregeln neu entfacht. Das Thema Führerscheinreform 2026 zeigt, wie technische Neuerungen und Transparenzforderungen gleichzeitig auf die politische Agenda drängen — ähnlich verhält es sich hier mit dem Einsatz von KI im Staatsapparat. Auch die ausstehende Entgelttransparenzrichtlinie verdeutlicht, dass Transparenzversprechen der Bundesregierung häufig hinter dem Zeitplan zurückbleiben.
Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7187 wird bis zum 7. August 2026 erwartet. Sie wird zeigen, ob die Regierung den Umfang der KI-Nutzung in der Verwaltung umfassend dokumentiert hat — oder ob die Aktenlage zu den einzelnen Reden und Gastbeiträgen lückenhaft ist.
Weiterlesen:
- Entgelttransparenzrichtlinie: Gesetzentwurf noch nicht vorgelegt
- Führerscheinreform 2026: Verkehrssicherheit contra Kostensenkung
- Konversionskasse: Bundesbeauftragte ohne Planstellen und Kosten
Unmittelbar betroffen sind Abgeordnete des Deutschen Bundestages, denen gegenüber möglicherweise KI-generierte Ministerreden gehalten wurden, sowie Redaktionen, die Gastbeiträge ohne Kenntnis der KI-Nutzung veröffentlicht haben. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, die staatlicher Kommunikation vertrauen — und alle Beschäftigten der Bundesverwaltung, für die KI-Nutzungsregeln gelten oder künftig gelten sollen.
Die Kleine Anfrage wurde am 17. Juli 2026 als BT-Drs. 21/7187 eingereicht. Die Bundesregierung hat ab Einreichungsdatum 21 Tage Zeit zu antworten — die Antwortfrist läuft bis zum 7. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als neue Drucksache veröffentlicht.
- Generative KI
- KI-Systeme, die auf Basis von Textanfragen (Prompts) eigenständig Texte, Bilder oder andere Inhalte erzeugen — zum Beispiel ChatGPT oder vergleichbare Sprachmodelle.
- IFG-Anfrage
- Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, mit der Bürger Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden beantragen können.
- Foundation Model
- Großes KI-Basismodell, das auf umfangreichen Datensätzen vortrainiert wurde und als Grundlage für verschiedene Anwendungen dient, zum Beispiel GPT-4 oder Gemini.
Was hat Minister Wildberger mit KI gemacht?
Laut einem Bericht der 'Zeit' vom 13. Juni 2026 soll Wildberger mindestens eine Bundestagsrede vollständig per generativer KI erstellt haben — weitere Reden und Gastbeiträge stehen im Verdacht.
Warum ist das ein Problem?
Die KI-Nutzung wurde den betroffenen Redaktionen nicht offengelegt. Die FAZ, deren Grundsätze keine KI-generierten Originalbeiträge vorsehen, entfernte den Gastbeitrag nach Bekanntwerden von ihrer Website.
Was fragen die Abgeordneten konkret?
Die Anfrage umfasst 11 Hauptfragen: von konkreten Reden und genutzten KI-Modellen über interne Aktenführung bis hin zu Datenschutzrisiken durch externe KI-Anbieter und allgemeinen KI-Nutzungsregeln in allen Bundesministerien.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7187 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































