Linke fragt nach Terrorismus-Verfahren 2023-2024
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5254 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anti-Terror-Paragrafen § 129a StGB (terroristische Vereinigung) und § 129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland) sind seit Jahren umstritten. Strafverteidigervereinigungen und Bürgerrechtsgruppen fordern deren Abschaffung, da sie als unverhältnismäßig kritisiert werden. Die Paragrafen ermöglichen weitreichende Ermittlungsmaßnahmen bereits bei Verdacht auf Unterstützung oder Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen.
Die Fraktion Die Linke stellte am 10. April 2026 eine umfassende Kleine Anfrage zur Anwendung der Anti-Terror-Paragrafen. Die Drucksache 21/5254 umfasst 31 detaillierte Fragen zu Straf- und Ermittlungsverfahren nach den §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuches in den Jahren 2023 und 2024.
Im Zentrum stehen die seit August 1976 bestehenden Paragrafen zur Bekämpfung terroristischer Vereinigungen. § 129a StGB regelt Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen, während § 129b ausländische terroristische Vereinigungen erfasst. Strafverteidigervereinigungen und Bürgerrechtsgruppen forderten die ersatzlose Abschaffung dieser Bestimmungen.
Detaillierte Datenabfrage geplant
Die Linksfraktion fragt nach detaillierten Statistiken zu allen Phänomenbereichen politisch motivierter Kriminalität (PMK). Dies umfasst PMK-links, PMK-rechts, PMK-religiöse Ideologie, PMK-ausländische Ideologie sowie sonstige Zuordnungen. Dabei erkundigt sich die Fraktion nach der Anzahl der Ermittlungsverfahren. Auch eingesetzte Überwachungsmaßnahmen, Hausdurchsuchungen und der Einsatz von V-Leuten sind Gegenstand der Anfrage.
Weitere Schwerpunkte bildeten Untersuchungshaft-Statistiken, Anklagen, Verurteilungen und Freisprüche. Die Fraktion fragt auch, in wie vielen Fällen Verteidiger von Gerichtsverfahren ausgeschlossen wurden und wie häufig die Kommunikation zwischen Beschuldigten und ihren Anwälten überwacht worden ist. Dies ist bemerkenswert, da hierbei das Anwaltsprivileg berührt wird.
Die Anti-Terror-Paragrafen ermöglichen es Behörden, bereits bei Verdacht auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung weitreichende Ermittlungsmaßnahmen wie Telefonüberwachung oder Hausdurchsuchungen anzuordnen.
Besonders brisant ist die Frage nach der Verfolgung ausländischer Gruppierungen nach § 129b StGB. Die Fraktion erkundigt sich, welche ausländischen Organisationen verfolgt worden sind. Welche stehen auf EU-Terrorlisten? Gegen welche bestehen in Deutschland Betätigungsverbote? Hintergrund ist die komplexe Rechtslage bei grenzüberschreitenden Verfahren. Auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitskräften und die Rolle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden erfragt.
Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, wie intensiv die Anti-Terror-Paragrafen in den vergangenen beiden Jahren angewendet worden sind. Sie könnte neue Diskussionen über deren Verhältnismäßigkeit auslösen.
Betroffen sind alle Personen und Gruppen, gegen die nach den Anti-Terror-Paragrafen ermittelt wird, sowie deren Umfeld durch Überwachungsmaßnahmen. Die Anfrage erstreckt sich auf alle politischen Spektren von links bis rechts sowie religiös und ausländisch motivierte Gruppen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 26.05.2026) 1.600 Terrorismus-Verfahren: Das wahre Ausmaß der Gefährdung →
- § 129a StGB
- Strafparagraf zur Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, seit 1976 in Kraft.
- PMK
- Politisch motivierte Kriminalität – Kategorisierung von Straftaten nach politischen Motiven in links, rechts, religiös etc.
- Generalbundesanwalt
- Oberste Staatsanwaltschaft des Bundes, zuständig für Terrorismus- und Staatsschutzverfahren von besonderer Bedeutung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5254 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































