- 62 Petitionen in 10 Beschlussgruppen zusammengefasst
- Zwei Antisemitismus-Petitionen werden an EU-Parlament und Länder weitergeleitet
- Mehrheit der Verfahren wird ohne Vollentsprechung abgeschlossen
Hintergrund
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und ermöglicht es jeder Person, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft die eingegangenen Anliegen und spricht gegenüber dem Bundestag eine Empfehlung aus. Die Sammelübersicht 365 (BT-Drs. 21/8955) fasst Beschlüsse vom 4. November 2026 zusammen und umfasst thematisch breite Bereiche von Insolvenzrecht über GKV-Leistungen bis hin zur Antisemitismusbekämpfung. Die Antisemitismus-Petitionen erhalten eine besondere Behandlung: Sie werden nicht nur national weitergeleitet, sondern auch dem Europäischen Parlament und den Landesparlamenten zugeleitet.
- 62 Petitionen — in 10 Beschlussgruppen zusammengefasst (Protokoll Nr. 21/42 vom 4. November 2026)
- 2 Antisemitismus-Petitionen — werden an Bundesinnenministerium, Bundestagsfraktionen, EU-Parlament und Landesvolksvertretungen weitergeleitet
- 3 Petitionen zur Kindererziehung in der Rentenversicherung — Verfahren werden abgeschlossen (Nrn. 25, 54, 55)
- 3 Petitionen zum AGG — Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Verfahren werden abgeschlossen (Nrn. 28, 36, 46)
- 1 Petition vollständig entsprochen — zum Recht der Schuldverhältnisse (Nr. 18 aus München)
Im Detail
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um ein gesamteuropäisches Vorgehen gegen Antisemitismus geht.
— Beschlussempfehlung 5, BT-Drs. 21/8955
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. November 2026 über 62 Bürgereingaben beraten und dem Bundestag seine Beschlussempfehlungen in der Sammelübersicht 365 (BT-Drs. 21/8955) vorgelegt. Die Petitionen decken ein breites thematisches Spektrum ab: von Insolvenzrecht und GKV-Leistungen über Antisemitismusbekämpfung und Strafverfahren bis hin zu Fragen des Wehrdienstes und der gesetzlichen Rentenversicherung.
Antisemitismus-Petitionen mit besonderer Reichweite
Besonderes Gewicht haben zwei Petitionen zum Thema Antisemitismus (Nrn. 7 und 8), für die der Petitionsausschuss eine mehrstufige Weiterleitung empfiehlt. Neben der Überweisung an das Bundesministerium des Innern sollen die Anliegen den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis gegeben, dem Europäischen Parlament zugeleitet – soweit ein gesamteuropäisches Vorgehen angestrebt wird – sowie an die Landesvolksvertretungen weitergereicht werden, soweit deren Zuständigkeit bei der Antisemitismusbekämpfung betroffen ist. Diese breite Zuleitung unterstreicht die überregionale und internationale Dimension des Themas.
Verfahren abgeschlossen, teilweise entsprochen
Der Großteil der 62 Petitionen wird nach Einschätzung des Ausschusses abgeschlossen, ohne dass den Anliegen vollständig entsprochen werden konnte. Bei neun Petitionen (Nrn. 10–17) wurde den Anliegen immerhin teilweise entsprochen – darunter Eingaben zu Rechtshilfe, Familienfragen, Wohnungseigentum, Personallage der Bundeswehr, Umsatzsteuer und Rechtsanwälten. Einer Petition aus Hamburg zur GKV-Leistungen (Nr. 9) wurde ebenfalls bereits teilweise entsprochen. Vollständig entsprochen wurde lediglich einer Petition zum Recht der Schuldverhältnisse aus München (Nr. 18).
Was gilt aktuell beim Petitionsrecht?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person kann sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben und spricht eine Empfehlung aus – von der Weiterleitung an zuständige Stellen bis zum Verfahrensabschluss. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist noch kein abschließender Bundestagsbeschluss; das Plenum stimmt über die Sammelübersicht ab. Weitere aktuelle Entwicklungen im Bereich Recht und Inneres beleuchtet etwa die Debatte zur NSU-Aufarbeitung.
Thematisch besonders relevant sind drei Petitionen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Nrn. 25, 54, 55) sowie vier Petitionen zum Familienleistungsausgleich (Nrn. 56–59), für die jeweils ein Verfahrensabschluss empfohlen wird. Drei Petitionen betreffen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), darunter Eingaben aus Dänemark, Stuttgart und Herdecke. Fragen des neuen Wehrdienstes und der Wehrpflicht tauchen in zwei Petitionen auf (Nrn. 37 und 39), ebenso wie Sucht- und Drogenthemen in drei weiteren Eingaben (Nrn. 60–62). Aktuelle parlamentarische Debatten zu verwandten Themen wie Menschenrechtsschutz oder Pflegereform zeigen, wie eng Bürgeranliegen mit laufenden Gesetzgebungsvorhaben verknüpft sind.
Insgesamt spiegelt die Sammelübersicht 365 die Bandbreite gesellschaftlicher Konflikte und Rechtsfragen wider, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger an den Bundestag wenden. Die meisten Verfahren enden ohne vollständige Abhilfe – ein typisches Muster bei Petitionen, die komplexe Rechtsbereiche betreffen, in denen der Gesetzgeber keine unmittelbare Änderung vornimmt.
Betroffen sind die 62 Petenten aus verschiedenen Teilen Deutschlands sowie aus dem Ausland (u. a. USA, Portugal, Dänemark), die Eingaben zu den verschiedensten Rechtsbereichen eingereicht haben. Besonders relevant sind die Verfahren zu GKV-Leistungen, Rentenversicherung (Kindererziehungszeiten), Antisemitismusbekämpfung, Insolvenzrecht, Wehrdienst sowie zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung am 4. November 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung über die Sammelübersicht 365 im Bundestag steht noch aus. Nach der Annahme durch das Plenum werden die jeweiligen Ministerien und Stellen über die Beschlüsse informiert.
- Sammelübersicht
- Eine Zusammenfassung mehrerer Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
- Als Material überweisen
- Das zuständige Ministerium erhält die Petition zur Kenntnis, ohne dass eine ausdrückliche Handlungspflicht entsteht. Das Anliegen soll in zukünftige Überlegungen einfließen.
- Petitionsrecht
- Das in Artikel 17 Grundgesetz verankerte Recht jeder Person, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag oder eine andere zuständige Stelle zu wenden.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Ministerium als Hintergrundinformation zugeleitet, ohne dass eine Handlungspflicht besteht. Das Anliegen fließt so in die Arbeit des Ministeriums ein.
Was passiert nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses?
Die Sammelübersicht wird dem Bundestag zur abschließenden Abstimmung im Plenum vorgelegt. Erst dann ist das Verfahren für die einzelnen Petitionen offiziell beendet.
Was bedeutet 'dem Anliegen teilweise entsprochen'?
Das Anliegen der Petenten wurde zumindest in Teilen berücksichtigt, etwa durch eine Gesetzesänderung oder eine behördliche Entscheidung. Ein vollständiges Nachgeben ist damit nicht verbunden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8955 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































