- Bis zu 9.700 Todesfälle jährlich durch Antibiotikaresistenzen in Deutschland
- Niederlande und Dänemark halten MRSA-Rate seit Jahrzehnten unter 2 Prozent
- Antrag fordert Vergleichsstudie, GKV-Wirtschaftlichkeitsbericht und Expertenrat
Hintergrund
Antibiotikaresistenzen (AMR) gelten der WHO zufolge als eine der größten Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit in Europa. In Deutschland sterben laut Robert Koch-Institut jährlich schätzungsweise bis zu 9.700 Menschen direkt an resistenten Infektionen; die Gesamtzahl der assoziierten Todesfälle liegt bei rund 45.000. Vergleichbare EU-Staaten wie die Niederlande und Dänemark weisen laut ECDC-Daten seit Jahrzehnten MRSA-Prävalenzraten von unter 2 Prozent auf. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/3958 eingeräumt, dass belastbare Kosten-Nutzen-Analysen zur Übertragbarkeit dieser Strategien auf das deutsche Gesundheitswesen fehlen.
- bis zu 9.700 — Direkte Todesfälle durch resistente Infektionen pro Jahr in Deutschland (laut RKI).
- rund 45.000 — Gesamtzahl der mit Antibiotikaresistenzen assoziierten Todesfälle jährlich in Deutschland.
- unter 1–2 % — MRSA-Prävalenz in den Niederlanden und Dänemark seit Jahrzehnten stabil; Deutschland liegt deutlich darüber.
- 5 Forderungen — Der Antrag enthält fünf konkrete Aufträge an die Bundesregierung, darunter Vergleichsstudie, GKV-Bericht und Expertenrat.
Im Detail
Die Vermeidung von tausenden Todesfällen pro Jahr muss das vorrangige Ziel einer verantwortungsbewussten Gesundheitspolitik sein.
— Begründung BT-Drs. 21/8917
Antibiotikaresistente Keime töten in Deutschland jährlich bis zu 9.700 Menschen direkt — und sind mit insgesamt rund 45.000 Todesfällen assoziiert. Trotz dieser Zahlen fehlt der Bundesregierung nach eigenen Angaben eine belastbare Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit internationaler Gegenstrategien. Mit dem Antrag BT-Drs. 21/8917, eingebracht am 3. November 2026, fordert die AfD-Fraktion eine grundlegende Kurskorrektur in der deutschen AMR-Politik.
Antibiotikaresistenzen: Deutschland im EU-Vergleich zurück
Der Kern des Problems liegt im Vergleich: Während die Niederlande und Dänemark die MRSA-Prävalenz seit Jahrzehnten stabil unter 1 bis 2 Prozent halten, verzeichnet Deutschland nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) deutlich höhere Werte. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/3958 eingeräumt, dass eine ausreichende Evaluierung der Wirksamkeit internationaler Strategien bislang fehlt. Darauf aufbauend argumentiert der Antrag, dass bloße Appelle und unverbindliche Empfehlungen angesichts der Sterblichkeitszahlen gesundheitspolitisch unzureichend sind.
Was gilt aktuell?
Deutschland verfügt über eine nationale Antibiotikaresistenz-Strategie (DART), die auf freiwillige Maßnahmen und Leitlinien setzt. Weitergehende staatliche Steuerungsinstrumente lehnt die Bundesregierung laut Antrag unter Verweis auf föderale Zuständigkeiten und angebliche strukturelle Unterschiede zum Ausland ab. Verpflichtende Screening-Programme oder finanzielle Anreizsysteme für Krankenhäuser existieren auf Bundesebene bislang nicht flächendeckend.
Fünf konkrete Forderungen gegen Antibiotikaresistenzen
Der Antrag enthält fünf Aufträge an die Bundesregierung: Erstens soll eine unabhängige wissenschaftliche Vergleichsstudie das niederländische und dänische MRSA-Modell hinsichtlich Screening-Effizienz und Kosteneffektivität mit dem deutschen Ist-Zustand abgleichen. Zweitens ist ein GKV-Wirtschaftlichkeitsbericht gefordert, der die potenziellen Einsparungen durch eine Absenkung der MRSA-Prävalenz auf europäisches Spitzenniveau beziffert. Drittens soll ein Expertenrat die von der Bundesregierung angeführten strukturellen Unterschiede kritisch analysieren und Wege zur Adaption internationaler Best-Practice-Modelle aufzeigen. Viertens verlangt der Antrag eine Verschiebung von Appellen hin zu anreizbasierter Gesundheitspolitik — etwa durch finanzielle Boni für Kliniken mit nachweislich niedrigen Infektionsraten. Fünftens soll die Forschung an der Bakteriophagentherapie intensiviert werden, um die Abhängigkeit von Antibiotika zu verringern.
Aus Sicht der Antragsteller zielt der Vorstoß nicht auf eine pauschale Übernahme ausländischer Modelle ab, sondern auf eine evidenzbasierte Datenbasis, die eine informierte politische Entscheidung erst ermöglicht. Der Schutz vor Krankenhausinfektionen sei eine zwingende Bringschuld der Kliniken, heißt es in der Begründung.
Thematisch knüpft der Antrag an frühere parlamentarische Initiativen zur Patientensicherheit an — ähnlich wie etwa der Bereich Pflegereform PNOG, der ebenfalls Strukturfragen im Gesundheitswesen adressiert. Auch die grundlegende Frage nach evidenzbasierten Strategien in der Gesundheitspolitik berührt Aspekte, die im Kontext des Menschenrechtsberichts 2026 zum Recht auf Gesundheitsversorgung eine Rolle spielen.
Betroffen sind vor allem Krankenhauspatienten, immungeschwächte Personen und ältere Menschen, die einem erhöhten Risiko für MRSA-Infektionen ausgesetzt sind. Mittelbar betroffen sind alle GKV-Versicherten, da resistente Infektionen zu erheblichen Mehrkosten im Gesundheitssystem führen. Kliniken stehen als Leistungserbringer im Fokus der geforderten anreizbasierten Hygienestandards.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8917) ist am 3. November 2026 eingebracht worden. Als nächster Schritt steht die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss — in der Regel den Ausschuss für Gesundheit — an, der den Antrag berät und eine Beschlussempfehlung vorlegt. Anschließend entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung.
- MRSA
- Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus — ein Bakterium, das gegen viele Antibiotika unempfindlich ist und häufig im Krankenhaus übertragen wird.
- AMR
- Antimikrobielle Resistenz (Antimicrobial Resistance): Fähigkeit von Mikroorganismen, gegenüber Antibiotika und anderen antimikrobiellen Mitteln resistent zu werden.
- Bakteriophagentherapie
- Behandlungsansatz, bei dem Viren (Phagen), die spezifisch Bakterien befallen, zur Bekämpfung bakterieller Infektionen eingesetzt werden — als Alternative zu Antibiotika.
Was sind Antibiotikaresistenzen?
Antibiotikaresistenzen entstehen, wenn Bakterien unempfindlich gegenüber Antibiotika werden. Infektionen mit solchen Erregern sind schwer oder gar nicht behandelbar und können lebensbedrohlich sein.
Was macht Deutschland anders als die Niederlande?
Laut Antrag halten die Niederlande und Dänemark die MRSA-Prävalenz seit Jahrzehnten stabil unter 1–2 Prozent, während Deutschland deutlich höhere Werte verzeichnet. Der Antrag sieht die Ursache in fehlenden evidenzbasierten Steuerungsstrategien.
Was genau fordert der Antrag?
Der Antrag verlangt eine wissenschaftliche Vergleichsstudie, einen GKV-Wirtschaftlichkeitsbericht, einen Expertenrat, anreizbasierte Hygieneboni für Kliniken sowie mehr Forschung zur Bakteriophagentherapie.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8917 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































