- 14 Petitionsverfahren sollen laut Ausschussempfehlung abgeschlossen werden
- Themen reichen von Migrationspolitik bis Einkommensteuer und Klimaschutz
- Bundestag muss Sammelübersicht 358 noch annehmen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist das zentrale Gremium für die Bearbeitung von Bürgeranliegen. Gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. In regelmäßigen Abständen fasst der Ausschuss abgeschlossene Verfahren in Sammelübersichten zusammen und empfiehlt dem Plenum deren Annahme. Die vorliegende Sammelübersicht 358 (BT-Drs. 21/8958) wurde am 4. November 2026 vom Ausschuss beschlossen.
- 14 Petitionen — insgesamt in der Sammelübersicht 358 enthalten
- 1 Petition — Abschluss, weil dem Anliegen teilweise entsprochen wurde (Familienleistungsausgleich)
- 1 Petition — Abschluss, weil dem Anliegen vollständig entsprochen wurde (Ausländerrecht)
- 12 Petitionen — Abschluss ohne spezifische Begründung der Stattgabe
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8958, Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Bürgeranliegen zu Migrationspolitik, Familienleistungen, Einkommensteuer und digitalen Diensten stehen im Mittelpunkt der Sammelübersicht 358 des Petitionsausschusses. Mit Drucksache 21/8958 vom 4. November 2026 empfiehlt der Ausschuss dem Bundestag, die Verfahren zu insgesamt 14 Petitionen abzuschließen.
Petitionsausschuss: Abschluss von 14 Verfahren
Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung vom 4. November 2026 (Protokoll Nr. 21/42) über 14 Petitionen beraten und drei unterschiedliche Beschlussempfehlungen ausgesprochen. Bei einer Petition zum Familienleistungsausgleich aus Oschatz empfiehlt der Ausschuss den Abschluss, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Eine weitere Petition aus Göttingen zum Ausländerrecht soll abgeschlossen werden, weil dem Anliegen vollständig entsprochen wurde. Die übrigen zwölf Petitionen sollen ohne besondere Begründung der Stattgabe abgeschlossen werden.
Themenspektrum der Eingaben
Die 14 erfassten Bürgeranliegen decken ein breites politisches Spektrum ab. Besonders häufig vertreten ist die Migrationspolitik: Gleich drei Petitionen aus Karlsruhe, Homburg und Duisburg befassen sich mit diesem Themenfeld, eine weitere Petition aus Homburg betrifft aufenthaltsgesetzliche Regelungen. Daneben finden sich Eingaben zu Klimaschutz, Einkommensteuer, Rechtsanwälten, dem Deutschen Bundestag selbst sowie zu Onlinediensten und sozialen Netzwerken im Justizbereich und zu Diensteanbietern aus dem Bereich der Telekommunikation. Die thematische Breite zeigt, wie vielfältig Bürgerinnen und Bürger das Petitionsrecht nutzen, um politische Anliegen direkt an den Bundestag heranzutragen.
Was gilt aktuell?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person kann sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben, holt Stellungnahmen der zuständigen Ministerien ein und spricht eine Beschlussempfehlung aus. Diese wird in Sammelübersichten gebündelt dem Plenum vorgelegt. Ein Abschluss des Petitionsverfahrens bedeutet nicht zwingend, dass die gesamte Forderung der Petenten erfüllt wurde — er kann auch dann empfohlen werden, wenn keine weiteren parlamentarischen Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Betroffen sind die Petentinnen und Petenten, deren Eingaben in dieser Sammelübersicht erfasst sind – darunter Personen aus Oschatz, Göttingen, Karlsruhe, Berlin, Aachen, Homburg, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Norderstedt und Radebeul. Die Themen ihrer Anliegen reichen von Familienleistungen und Einkommensteuer über Migrations- und Aufenthaltsrecht bis hin zu Klimaschutz und digitalen Diensten.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlung zur Sammelübersicht 358 am 4. November 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag, ob die Empfehlungen angenommen werden, steht noch aus.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer abgeschlossener Petitionsverfahren, über die der Petitionsausschuss dem Bundestag zur gemeinsamen Abstimmung vorlegt.
- Petitionsverfahren
- Das parlamentarische Verfahren zur Bearbeitung einer Bürgerbeschwerde oder -bitte durch den Petitionsausschuss des Bundestages.
- Familienleistungsausgleich
- System steuerlicher Entlastungen und Transferleistungen für Familien mit Kindern, insbesondere Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst mehrere abgeschlossene Petitionsverfahren in einer Sammelübersicht zusammen und empfiehlt dem Bundestag, diese Beschlüsse anzunehmen.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen'?
Das Verfahren wird beendet, entweder weil dem Anliegen entsprochen wurde, teilweise entsprochen wurde oder weil keine weiteren parlamentarischen Schritte möglich sind.
Welche Themen sind in dieser Sammelübersicht enthalten?
Die 14 Petitionen betreffen u.a. Migrationspolitik, Familienleistungsausgleich, Ausländerrecht, Einkommensteuer, Klimaschutz, Rechtsanwälte, Onlinedienste und Diensteanbieter.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8958 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































