- Nur 8,8 % der Bundesministeriums-Abteilungsleiter stammen aus Ostdeutschland
- Alle sieben Bundesgerichtspräsidenten kommen aus Westdeutschland
- 215.359 Deutsche-Bahn-Beschäftigte deutschlandweit, Berlin mit 6,5 je 1.000 Einwohnern an der Spitze
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7188 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Ostdeutsche stellen laut Bundeskonzept zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung knapp 20 Prozent der Gesamtbevölkerung. Artikel 36 Absatz 1 des Grundgesetzes schreibt vor, dass bei obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis eingesetzt werden sollen. Seit der Wiedervereinigung 1990 besteht jedoch eine strukturelle Unterrepräsentation in Spitzenpositionen. Eine Studie der Universität Leipzig aus dem Jahr 2024 führt dies auf den sogenannten Elitentransfer von West nach Ost in den 1990er-Jahren zurück. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 21. Wahlperiode enthält in den Zeilen 3242 f. eine explizite Verpflichtung zur Fortführung des Bundeskonzepts.
- 8,8 % — Anteil ostdeutschstämmiger Abteilungsleiter in Bundesministerien (Stichtag 30. Juni 2025).
- 15,5 % — Anteil Ostdeutscher in obersten Bundesbehörden insgesamt (2025), gegenüber 13,9 % im Jahr 2022.
- 8,8 % — Anteil in Ostdeutschland geborener Richterinnen und Richter an den obersten Bundesgerichten; mit landsmannschaftlicher Zuordnung 18,8 %.
- 0 von 7 — Kein einziger Präsident eines Bundesgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts stammt aus Ostdeutschland (Stand 30. Juni 2025).
- 215.359 — Gesamtbeschäftigte der Deutschen Bahn AG inkl. Tochtergesellschaften in Deutschland (Stand 31. Mai 2026), davon 23.936 allein in Berlin (6,5 je 1.000 Einwohner).
Im Detail
Über die Erhebungen hinweg ist in den obersten Bundesbehörden ein leichter Repräsentanzanstieg von Ostdeutschen zu verzeichnen (2025: 15,5 Prozent, 2022: 13,9 Prozent).
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7188, S. 5
Mehr als 35 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist die Repräsentationslücke Ostdeutscher in Führungspositionen des Bundes weiterhin ausgeprägt. In den Bundesministerien stammen nur 8,8 Prozent der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter aus Ostdeutschland — obwohl Ostdeutsche knapp 20 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung vom 10. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7188).
Repräsentationslücke in Justiz und Diplomatie
Besonders deutlich zeigt sich die Repräsentationslücke in der Justiz: Zum Stichtag 30. Juni 2025 stammten nach Angaben der Bundesregierung alle Präsidentinnen und Präsidenten der sechs Bundesgerichte sowie des Bundesverfassungsgerichts aus den westdeutschen Bundesländern. Der Anteil in Ostdeutschland geborener Richterinnen und Richter an den obersten Bundesgerichten lag bei 8,8 Prozent; zählt man landsmannschaftliche Zuordnung hinzu, steigt der Wert auf 18,8 Prozent. Auch im Auswärtigen Dienst bleibt die Repräsentationslücke bestehen: Von den 222 aktuell besetzten deutschen Auslandsvertretungen werden 13 Leitungen von in ostdeutschen Bundesländern Geborenen geführt, weitere 13 stammen aus Berlin.
Was gilt aktuell?
Das Bundeskonzept zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung definiert „ostdeutsch“ nach dem Geburtsort in den ostdeutschen Bundesländern. Artikel 36 Absatz 1 des Grundgesetzes verpflichtet den Bund, Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis einzusetzen. Die aktuelle Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag (Zeilen 3242 f.) zur Fortführung des Konzepts verpflichtet. In den obersten Bundesbehörden insgesamt lag der Ostdeutschen-Anteil zuletzt bei 15,5 Prozent (2022: 13,9 Prozent) — ein langsamer Anstieg, der die Repräsentationslücke aber bei Weitem nicht schließt.
Bundesunternehmen und Strukturförderung
In Bundesbehörden mit Hauptsitz in Ostdeutschland werden laut Drucksache insgesamt 10 Einrichtungen von 12 Führungskräften ostdeutscher Herkunft geleitet — darunter eine Oberste Bundesbehörde in Berlin sowie mehrere Bundesunternehmen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Für DAX-notierte Konzerne erklärt die Bundesregierung, keine Erkenntnisse über den Ostdeutschen-Anteil in Vorständen und Aufsichtsräten zu besitzen. Zur Strukturförderung verweist die Regierung auf das neu aufgestellte GRW-Fördersystem (seit 1. Januar 2026), das Investitionsgesetz Kohleregionen sowie Neugründungen wie das Deutsche Zentrum für Astrophysik in Görlitz und das Center for the Transformation of Chemistry in Delitzsch.
Deutsche Bahn: Regionale Verteilung
Eine detaillierte Aufstellung zur Deutschen Bahn AG zeigt, dass das Unternehmen inklusive aller Tochtergesellschaften zum 31. Mai 2026 bundesweit 215.359 Beschäftigte zählt. Die ostdeutschen Flächenländer kommen zusammen auf rund 33.458 Beschäftigte. Berlin weist mit 6,5 Beschäftigten je 1.000 Einwohner die höchste Dichte auf, gefolgt von Hamburg (5,1) und Hessen (5,0). Die ostdeutschen Flächenländer liegen mit Werten zwischen 1,9 (Thüringen) und 3,2 (Sachsen-Anhalt) im mittleren Bereich.
Maßnahmen und offene Fragen
Die Bundesregierung nennt als Maßnahmen gegen die Repräsentationslücke Karrieremessen in ostdeutschen Ländern, Mentoring- und Coaching-Angebote sowie die Berücksichtigung regionaler Herkunft in Bewerbungsprozessen. 2025 wurde erstmals eine ressortübergreifende Diversitätsstrategie für die Bundesverwaltung beschlossen, die auch die innerdeutsche Herkunft einbezieht. Konkrete Budgetzahlen für die einzelnen Maßnahmen liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht vor. Die nächste Datenerhebung zum Stichtag 30. Juni 2026 stand zum Zeitpunkt der Beantwortung noch aus. Wissenschaftliche Befunde, etwa eine Studie der Universität Leipzig aus dem Jahr 2024, sehen die fortbestehende Unterrepräsentation als Folgewirkung des Elitentransfers der 1990er-Jahre, als Führungspositionen in Ostdeutschland überwiegend mit Westdeutschen besetzt wurden.
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Betroffen sind Menschen, die in den ostdeutschen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen sowie Berlin) geboren wurden — also knapp 20 Prozent der deutschen Bevölkerung. Besonders relevant ist das Thema für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Osten, die Führungspositionen in Bundesbehörden, Bundesgerichten oder Bundesunternehmen anstreben. Mittelbar sind auch die Bevölkerungen der ostdeutschen Länder betroffen, wenn politische und administrative Entscheidungen von Personen getroffen werden, die keine biografische Verbindung zur Region haben.
Für Frage 9 (DAX-Konzerne) und Teilbereiche von Frage 3 (Landgerichte) erklärt die Bundesregierung, keine Erkenntnisse zu besitzen. Bei den Fragen 7, 10 und 11 wird auf öffentlich zugängliche Berichte und Portale verwiesen, ohne eigene Aufstellungen zu liefern. Die inhaltlich zentralen Fragen zu Bundesverwaltung und Justiz werden mit konkreten Zahlen beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Repräsentationslücke: Ostdeutsche in Führungspositionen unterrepräsentiert →
- Repräsentationslücke
- Bezeichnet den Unterschied zwischen dem Bevölkerungsanteil einer Gruppe (hier: Ostdeutsche, ca. 20 %) und ihrem tatsächlichen Anteil in Führungspositionen (z. B. 8,8 % in Bundesministerien).
- Elitentransfer
- Bezeichnet den Prozess nach der deutschen Wiedervereinigung, bei dem Führungspositionen in Ostdeutschland überwiegend mit Personen aus Westdeutschland besetzt wurden, was die heutige Unterrepräsentation mitbegründet.
- GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
- Gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern zur wirtschaftlichen Stärkung strukturschwacher Regionen, darunter die ostdeutschen Bundesländer. Wurde zum 1. Januar 2026 neu aufgestellt.
Wie hoch ist der Ostdeutsche-Anteil in Bundesministerien?
Zum Stichtag 30. Juni 2025 betrug der Anteil ostdeutschstämmiger Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in den Bundesministerien 8,8 Prozent.
Gibt es ostdeutsche Bundesgerichtspräsidenten?
Nein. Nach Angaben der Bundesregierung stammten zum Stichtag 30. Juni 2025 alle Präsidentinnen und Präsidenten der sechs Bundesgerichte sowie des Bundesverfassungsgerichts aus westdeutschen Bundesländern.
Was tut die Bundesregierung gegen die Repräsentationslücke?
Die Bundesregierung führt ein jährliches Monitoring fort, hat 2025 erstmals eine Diversitätsstrategie für die Bundesverwaltung beschlossen und nennt Karrieremessen, Mentoring-Programme sowie gezielte Ansprache ostdeutscher Bewerberinnen und Bewerber als Maßnahmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7188 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































