Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8076 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Transfusionsgesetz von 1998 gilt als nicht mehr zeitgemäß
- MAT ermöglicht Rückgewinnung des eigenen Bluts direkt im OP
- WHO fordert seit 2021 flächendeckendes Patient Blood Management
Hintergrund
Das Transfusionsgesetz (TFG) trat am 1. Juli 1998 in Kraft und regelt seither das Blutspende- und Transfusionswesen in Deutschland. Das Paul-Ehrlich-Institut erfasst nach § 21 TFG bundesweit Daten zu Verbrauch, Herstellung und Verfall von Blutkomponenten und veröffentlicht diese regelmäßig. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezeichnete 2021 in einem Policy Brief die flächendeckende Einführung von Patient Blood Management als dringende Notwendigkeit für die globale Patientensicherheit. In Deutschland hat das Thema durch eine ARD-Dokumentation über Risiken unnötiger Fremdbluttransfusionen breitere öffentliche Aufmerksamkeit erhalten.
Im Detail
Die klassische Eigenblutspende wird heute aufgrund des Risikos, eine präoperative Blutarmut (Anämie) erst zu verstärken, kaum noch praktiziert.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8076
Fremdbluttransfusionen gehören zum Alltag der deutschen Intensiv- und Operationsmedizin. Doch ob das bestehende gesetzliche Regelwerk noch zeitgemäß ist, stellt BT-Drs. 21/8076 vom 21. September 2026 infrage. Die AfD-Fraktion richtet elf Fragen an die Bundesregierung zum Stand des Patient Blood Managements (PBM) in Deutschland, zur Verbreitung der Maschinellen Autotransfusion (MAT) sowie zum Reformbedarf des Transfusionsgesetzes (TFG).
Was gilt aktuell? Das Transfusionsgesetz von 1998
Der gesetzliche Rahmen für das Blutspende- und Transfusionswesen stammt vom 1. Juli 1998. Das Transfusionsgesetz konzentriert sich regulatorisch stark auf die klassische präoperative Eigenblutspende (PAB). In der klinischen Praxis hat diese Methode jedoch an Bedeutung verloren: Sie birgt das Risiko, eine vor der Operation bestehende Blutarmut (Anämie) zu verstärken, weshalb sie laut Drucksache kaum noch praktiziert wird. An ihre Stelle sind das ganzheitliche Patient Blood Management und die technologisch weiterentwickelte Maschinelle Autotransfusion getreten — beides wird im TFG bislang nicht adäquat abgebildet, wie die Fragesteller feststellen.
Patient Blood Management: Drei Säulen der modernen Versorgung
Das Konzept des Patient Blood Managements basiert nach Definitionen internationaler Fachgesellschaften und der WHO auf drei Elementen: erstens der Optimierung des körpereigenen Erythrozytenvolumens, insbesondere durch Behandlung einer präoperativen Anämie; zweitens der konsequenten Minimierung von Blutverlusten — unter anderem durch die Maschinelle Autotransfusion, bei der während einer Operation das Eigenblut des Patienten maschinell aufgefangen, aufbereitet und direkt rückgeführt wird; drittens dem rationalen, leitliniengerechten Einsatz von Fremdblutkonserven. Die WHO hat im Jahr 2021 in einem Policy Brief die flächendeckende Einführung von PBM als dringende Notwendigkeit für die Patientensicherheit weltweit eingestuft.
Finanzielle Fehlanreize im G-DRG-System
Ein zentrales Thema der Kleinen Anfrage sind strukturelle Hemmnisse: Die Fragesteller wollen wissen, ob Krankenhäuser durch das pauschalisierte Fallpauschalensystem (G-DRG) und die Budgetdeckelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wirtschaftlich davon abgehalten werden, investitionsintensivere Verfahren wie die MAT einzusetzen. Fremdblutkonserven sind in der Beschaffung und Abrechnung vergleichsweise standardisiert; ob die MAT unter den aktuellen Vergütungsbedingungen wirtschaftlich attraktiv ist, beantwortet die Bundesregierung noch nicht — die Antwort steht aus.
Überwachung und Hämovigilanz durch das Paul-Ehrlich-Institut
Nach § 21 TFG sind Einrichtungen der Krankenversorgung sowie pharmazeutische Unternehmer gesetzlich verpflichtet, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) jährlich Daten zu Verbrauch, Herstellung und Verfall von Blutkomponenten zu übermitteln. Das PEI wertet diese Daten im Rahmen der Hämovigilanz aus und veröffentlicht regelmäßige Berichte. Die Anfrage fragt darüber hinaus, ob bei der statistischen Erfassung von Transfusionskomplikationen zwischen Fremdbluttransfusionen und autologen Verfahren wie der MAT unterschieden wird — ein für die Risikobewertung wesentlicher Aspekt.
Elf Fragen zu Patientensicherheit und Gesetzesmodernisierung
Die elf Einzelfragen der AfD umfassen unter anderem die Entwicklung der Fremdblut- und Eigenbluttransfusionen der vergangenen zehn Jahre, aufgeschlüsselt nach Jahren; das Einsparpotenzial durch MAT bei blutungsintensiven Eingriffen; den Verbreitungsgrad von PBM in deutschen Krankenhäusern anhand der OPS-Schlüssel 8-801 und 8-802; internationale Erfahrungen mit der PBM-Implementierung sowie die geplanten gesundheitspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Außerdem fragt die Fraktion, welche gesetzlichen Aufklärungspflichten gegenüber Patienten zu Fremdblutrisiken und Eigenblut-Alternativen bestehen. Ein Bezug zu einer früheren parlamentarischen Initiative findet sich in BT-Drs. 21/4408, mit der die AfD das Thema Patientenautonomie bei Bluttransfusionen bereits zuvor aufgegriffen hat.
Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Sobald die Antwort vorliegt, werden die Erkenntnisse zu Verbrauchsdaten, Risikodaten und geplanten Maßnahmen öffentlich zugänglich sein. Das Thema berührt alle Patienten, die sich größeren Operationen unterziehen — von Herzchirurgie über Hüftgelenkersatz bis zu Tumoroperationen.
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Betroffen sind vor allem Patienten, die sich größeren chirurgischen Eingriffen mit hohem Blutungsrisiko unterziehen, etwa Herzoperationen oder Gelenkersatz. Daneben sind Krankenhäuser und ihre Anästhesie-Abteilungen berührt, die über Einsatz oder Ablehnung moderner Eigenblutverfahren entscheiden. Auch gesetzliche Krankenversicherte tragen die Kosten des bestehenden Systems mit.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8076) ist am 21. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wurde der Bundesregierung zur Beantwortung zugeleitet. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus; nach § 104 GO-BT ist eine Beantwortung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Patient Blood Management (PBM)
- Ganzheitliches medizinisches Konzept zur Minimierung des Fremdblutbedarfs durch Optimierung des körpereigenen Blutvolumens, Blutverlustkontrolle und rationalen Transfusionseinsatz.
- Maschinelle Autotransfusion (MAT)
- Verfahren, bei dem während einer Operation verlorenes Blut des Patienten maschinell aufbereitet und direkt wieder zurückgeführt wird — ohne Fremdblut.
- Transfusionsgesetz (TFG)
- Bundesgesetz von 1998, das den rechtlichen Rahmen für Blutspende, Herstellung und Anwendung von Blutprodukten in Deutschland regelt.
Was ist Patient Blood Management (PBM)?
PBM ist ein medizinisches Konzept, das auf drei Säulen basiert: Optimierung des körpereigenen Blutvolumens, Minimierung von Blutverlusten und rationaler Einsatz von Fremdblutkonserven. Die WHO empfiehlt PBM seit 2021 als moderne Standardversorgung.
Was ist Maschinelle Autotransfusion (MAT)?
Bei der MAT wird während einer Operation das Blut des Patienten aufgefangen, gereinigt und dem Patienten direkt wieder zugeführt. Das vermeidet den Einsatz von Fremdblut und senkt damit verbundene Risiken.
Warum steht das Transfusionsgesetz in der Kritik?
Das Transfusionsgesetz (TFG) stammt von 1998 und regelt vor allem die klassische präoperative Eigenblutspende. Aus Sicht der Fragesteller berücksichtigt es moderne Verfahren wie MAT und PBM nicht ausreichend.

































































