Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8063 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Rund 15 Millionen Kinder in Erholungsheimen — viele berichten von Gewalt
- Bundesregierung hat trotz Koalitionsvertrag noch keine Maßnahmen eingeleitet
- 19 Fragen zu Forschung, Therapieplätzen und Hilfsfonds für Betroffene
Hintergrund
Die sogenannten Kinderverschickungen sind ein weitgehend aufgearbeitetes Kapitel der Nachkriegsgeschichte. Zwischen den 1950er und 1990er Jahren schickte der Staat Millionen Kinder — häufig auf Kosten der Krankenkassen — in Erholungsheime. Eine Jugend- und Familienministerkonferenz beschloss bereits im Mai 2022 eine systematische Aufarbeitung. Trotz dieses Beschlusses und entsprechender Vereinbarungen im schwarz-roten Koalitionsvertrag fehlen nach Angaben der Fragesteller bislang konkrete Umsetzungsschritte seitens der Bundesregierung. Ein öffentliches Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. März 2024 hatte erneut auf die Schwere der berichteten Erlebnisse aufmerksam gemacht.
- ca. 15 Millionen Kinder — wurden laut Drucksache zwischen den 1950er und 1990er Jahren in Erholungsheime geschickt.
- 1950er bis 1990er Jahre — Zeitraum, in dem die Kinderverschickungen stattfanden, über vier Jahrzehnte.
- 19 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung.
- Mai 2022 — Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz zur systematischen Aufarbeitung, laut Drucksache bis heute nicht vollständig umgesetzt.
Im Detail
„keine konkreten Verabredungen innerhalb der Bundesregierung“ für die Umsetzung des schwarz-roten Koalitionsvertrages hinsichtlich der Aufarbeitung des Leids von Verschickungskindern
— Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf, 23. Juni 2025, zitiert in BT-Drs. 21/8063
Rund 15 Millionen Kinder wurden zwischen den 1950er und 1990er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland in Erholungsheime, Kurheime und ähnliche Einrichtungen geschickt — die sogenannten Kinderverschickungen. Was als gesundheitsfördernde Maßnahme gedacht war, endete für viele Betroffene in Gewalt und Trauma. Die Bundestagsdrucksache 21/8063 vom 18. September 2026 zeigt, dass eine systematische politische Aufarbeitung bis heute aussteht.
Schwere Vorwürfe — und ein stockendes Verfahren
Zahlreiche ehemalige Verschickungskinder berichten von extremen Misshandlungen: Demütigungen, Essenszwang, Einflößen von Erbrochenem, eiskalten Gruppenbrausen, körperlicher Gewalt und sexuellem Missbrauch. Beim öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 20. März 2024 schilderten unter anderem die Vereinsvorsitzende Anja Röhl und die Psychologieprofessorin Ilona Yim (University of California) konkrete Erfahrungen aus verschiedenen Heimen. Zu den bedeutendsten Trägern dieser Einrichtungen zählten die Caritas, die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz.
Trotz des öffentlichen Drucks und eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2022 zur umfassenden Aufklärung erklärte Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf noch im Juni 2025 — mehrere Monate nach Amtsantritt der CDU-geführten Bundesregierung —, es gebe „keine konkreten Verabredungen innerhalb der Bundesregierung“ zur Umsetzung des Koalitionsvertrags in dieser Frage. Als Grund nannte sie die laufenden Haushaltsverhandlungen.
19 Fragen zur Kinderverschickung — was die Anfrage erkundigt
Die AfD-Fraktion stellt in der Kleinen Anfrage 19 Fragen, die den gesamten Aufarbeitungsstand beleuchten sollen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem:
Forschungsstand: Welche wissenschaftlichen Studien zu Kinderverschickungen sind der Bundesregierung bekannt, und welche werden durch den Bund finanziert — mit Angabe von Förderhöhe und Laufzeit?
Politische Maßnahmen: Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Amtsantritt eingeleitet, und welche weiteren Maßnahmen plant sie in der laufenden 21. Wahlperiode?
Koordination: Welche Gespräche haben zwischen Bund, Ländern, Kommunen, ehemaligen Trägern, Betroffenenverbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen stattgefunden?
Aufarbeitungskommission und Archivzugang: Hält die Bundesregierung eine unabhängige Aufarbeitungskommission für angebracht, wie sie eine Petition an den Deutschen Bundestag forderte? Hat die Regierung geprüft, ob Träger, Kirchen und Krankenkassen zur vollständigen Freigabe relevanter Archivakten verpflichtet werden könnten?
Versorgungslage: Therapieplätze und Wartezeiten
Ein eigener Themenschwerpunkt der Anfrage gilt der psychotherapeutischen Versorgung. Die Kinderverschickungen betreffen Menschen, die heute überwiegend im Rentenalter sind — und häufig mit Traumafolgestörungen leben. Die Anfrage erfragt, wie viele Kassensitze und spezialisierte Traumaambulanzen bundesweit zur Verfügung stehen und auf welchem Weg ehemalige Verschickungskinder Psychotherapie im Rahmen der GKV-Regelversorgung erhalten können. Zusätzlich fragt die AfD-Fraktion nach aktuellen Wartezeiten auf ambulante Psychotherapieplätze und verweist auf Honorarabsenkungen in der ambulanten Psychotherapie, die den Zugang weiter erschweren könnten.
Thematisiert wird auch die Frage nach einem möglichen Hilfsfonds für Betroffene — und ob dieser neben finanzieller Unterstützung auch spezialisierte Traumadiagnostik und -therapie außerhalb der GKV-Regelversorgung abdecken soll. Darüber hinaus fragt die Anfrage nach transgenerationalen Belastungen: Inwiefern sind auch Kinder und Enkel ehemaliger Verschickungskinder heute noch psychisch betroffen, und erhalten minderjährige Betroffene zeitnah Therapieplätze?
Was gilt aktuell?
Eine bundesweite, staatlich koordinierte Aufarbeitung der Kinderverschickungen existiert bislang nicht. Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung enthält zwar eine entsprechende Zusage, konkrete Umsetzungsschritte fehlen jedoch nach Angaben der Anfragesteller. Einzelne Forschungsprojekte — etwa das Abschlussprojekt der Caritas — wurden von Trägern selbst initiiert. Eine unabhängige Aufarbeitungskommission, wie sie eine Petition an den Deutschen Bundestag gefordert hatte, ist nicht eingerichtet worden. Psychotherapeutische Angebote, die speziell auf die Bedarfe ehemaliger Verschickungskinder zugeschnitten sind, gibt es nach Kenntnisstand der Drucksache nicht flächendeckend.
Die Bundesregierung muss die Kleine Anfrage beantworten. Das Ergebnis wird zeigen, ob und in welchem Umfang konkrete politische Schritte geplant sind. Mehr zu laufenden parlamentarischen Anfragen und Initiativen findet sich in der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 22. September 2026.
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Betroffen sind potenziell rund 15 Millionen Menschen, die als Kinder in Erholungsheime geschickt wurden und heute zumeist im Rentenalter sind. Viele leiden laut Drucksache unter langfristigen psychischen Traumafolgen und haben Schwierigkeiten, zeitnah Psychotherapieplätze zu erhalten. Die Anfrage weist zudem auf mögliche transgenerationale Belastungen bei Kindern und Enkeln der Betroffenen hin.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8063) ist am 18. September 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage zur Beantwortung erhalten; eine Antwort steht noch aus. Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen vor.
- Kinderverschickung
- Staatlich geförderte Maßnahme in der Bundesrepublik, bei der Kinder für mehrere Wochen in Erholungs- oder Kurheime geschickt wurden, vorwiegend zu gesundheitlichen Zwecken.
- Traumafolgestörung
- Psychische Erkrankung als Folge traumatischer Erlebnisse, zum Beispiel die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die langfristig das Alltagsleben beeinträchtigen kann.
- Transgenerationale Belastung
- Psychische Auswirkungen von Traumata, die von einer Generation auf die nächste weitergegeben werden können, etwa von traumatisierten Eltern auf ihre Kinder.
Was waren Kinderverschickungen?
Zwischen den 1950er und 1990er Jahren wurden rund 15 Millionen Kinder für mehrere Wochen in Erholungsheime und Kurheime geschickt, um ihre Gesundheit zu stärken. Zahlreiche Betroffene berichten jedoch von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt in diesen Einrichtungen.
Welche Träger betrieben die Verschickungsheime?
Zu den bedeutendsten Trägern zählten laut Drucksache die Caritas, die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz.
Was fordert die Anfrage konkret?
Die Anfrage erfragt unter anderem den Stand laufender Forschungsprojekte, geplante Maßnahmen der Bundesregierung, verfügbare Therapieangebote für Betroffene sowie die mögliche Einrichtung eines Hilfsfonds und einer unabhängigen Aufarbeitungskommission.

































































