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- 50.000 Euro Beschaffungsbudget je Bundeswehr-Dienststelle seit 2019
- Positiv-Liste für Kleinstdrohnen seit Oktober 2023 — Sicherheit der Komponenten fraglich
- 23 Fragen zu Drohnen-Kontrolle, Datensicherheit und Ausbildungskapazitäten
Hintergrund
Das FlexHHM-Kdr-Instrument wurde 2019 eingeführt, um Ausstattungslücken in Bundeswehr-Verbänden schnell und unbürokratisch schließen zu können. Das Budget je Dienststelle wuchs seitdem von 25.000 auf 50.000 Euro. Der Ukraine-Krieg hat handelsüblichen Kleinstdrohnen erhebliche militärische Bedeutung verliehen, weshalb die Bundeswehr seit Ende Oktober 2023 eine Positiv-Liste solcher Drohnen für die dezentrale Beschaffung führt. Gleichzeitig gilt seit Februar 2026 mit der neugefassten Allgemeinen Regelung A-1130/17 ein weitreichendes Film- und Fotografierverbot in militärischen Bereichen, das auch den Kamerabetrieb von Kleinstdrohnen betrifft.
- 25.000 Euro — Anfangsbetrag je Dienststelle bei Einführung der FlexHHM Kdr im Jahr 2019
- 50.000 Euro — aktuelles Budget je Dienststelle nach der Aufstockung
- Oktober 2023 — Erstellung der Positiv-Liste handelsüblicher Kleinstdrohnen durch den stellvertretenden Inspekteur des Heeres
- Februar 2026 — Neufassung der Allgemeinen Regelung A-1130/17 mit weitreichendem Film- und Fotografierverbot
- 23 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Drohnenbeschaffung, Sicherheit und Ausbildung
Im Detail
Die Verwendung kommunikationstechnischer Komponenten aus nicht verbündeten Staaten und unverschlüsselte Datenübertragungen bergen ein erhebliches Sicherheitsrisiko, vom bloßen Datenabfluss über App- und Clouddienste bis hin zum Hacken und Übernahme der Drohne durch Dritte.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8071
Handelsübliche Kleinstdrohnen sind seit dem Ukraine-Krieg aus moderner Kriegsführung nicht mehr wegzudenken. Die Bundeswehr reagierte darauf und erlaubt Kommandeuren seit 2019, über das Instrument der FlexHHM Kdr — Flexible Haushaltsmittel für Leiter und Leiterinnen militärischer Dienststellen — bis zu 50.000 Euro je Dienststelle dezentral für Ausrüstung auszugeben. Das Budget hat sich gegenüber dem Startjahr 2019, als 25.000 Euro je Dienststelle galten, verdoppelt. Mit 23 Fragen fragt die AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8071, eingereicht am 18. September 2026) nun nach Kontrolle, Sicherheitsstandards und Wirksamkeit dieses Instruments.
FlexHHM Kdr: Wie dezentrale Beschaffung funktioniert
Das FlexHHM-Kdr-Programm ermöglicht militärischen Einheiten, Ausstattungslücken unbürokratisch zu schließen, ohne den regulären zentralen Beschaffungsweg des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) durchlaufen zu müssen. Seit Ende Oktober 2023 existiert eine Positiv-Liste — auch White-List genannt — handelsüblicher Kleinstdrohnen, die aus diesem Budget beschafft werden dürfen. Erstellt wurde sie durch den stellvertretenden Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Harald Gante. Die Anfrage erkundigt sich unter anderem danach, wann diese Liste zuletzt aktualisiert wurde und welche Drohnenmodelle aktuell darauf stehen.
Sicherheitsrisiken durch Komponenten aus Drittstaaten
Im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage steht die Frage, ob dezentral beschaffte Drohnen ausreichend auf Sicherheitsrisiken geprüft werden. Laut Fragesteller bergen Kommunikationskomponenten aus nicht-verbündeten Staaten und unverschlüsselte Datenübertragungen erhebliche Risiken — vom Datenabfluss über Cloud-Dienste bis zur möglichen Übernahme der Drohne durch Dritte. Als Beispiel führen die Fragesteller einen Fall aus dem Vereinigten Königreich an: Dort soll ein seit März 2026 eingesetzter Kameratyp von Seedrohnen trotz Zertifizierung Datenpakete an eine IP-Adresse in China gesendet haben. Die Anfrage fragt konkret, wie ausgeschlossen werden kann, dass gelistete Drohnen eigenständige Kommunikationskanäle zu nicht-verbündeten Nationen aufbauen und ob Hersteller Bauteile nach Aufnahme in die Liste unbemerkt austauschen könnten.
Verfassungsrechtliche Grenzen der FlexHHM Kdr
Artikel 87b des Grundgesetzes schließt eine eigenständige Rüstungskompetenz der Streitkräfte aus und verankert die Trennung von Streitkräften und ziviler Rüstungsbeschaffung. Die FlexHHM Kdr bewegt sich damit in einem rechtlich eng abgesteckten Rahmen. Die Anfrage greift auf, warum die Beschaffung handelsüblicher Kleinstdrohnen nicht über einen zentralen Rahmenvertrag als Bestellartikel organisiert wird — und ob die dezentrale Beschaffung Konkurrenz zu regulären Beschaffungsvorgängen erzeugt. Auch fragt die AfD, ob mit FlexHHM Kdr Tiere oder tierbezogene Sachen beschafft wurden — eine ungewöhnliche Frage, die auf mögliche Nutzung für Diensthunde oder ähnliche Zwecke hinweist.
Ausbildung und Inventarisierung von Drohnen
Neben den Sicherheitsfragen thematisiert die Drucksache auch die Ausbildungskapazitäten der Bundeswehr. Gefragt wird, wie viele Befähigungen zum Fliegen handelsüblicher Kleinstdrohnen 2025 erlangt wurden und welche Entwicklung für 2026 erwartet wird. Zudem soll die Bundesregierung darlegen, ob Ausbildungsinhalte auf Online-Kurse umgestellt werden können oder bereits wurden. Schließlich fragt die Anfrage, wie dezentral beschaffte Drohnen im zentralen Materialbewirtschaftungssystem inventarisiert werden und wie verhindert wird, dass sie innerhalb militärischer Liegenschaften Zugang zu eingestuften Informationen erhalten. Für Steuerzahler ist relevant, dass nicht genutzte Mittel laut Anfrage ins Folgejahr übertragbar sein sollen — ob das von 2025 auf 2026 tatsächlich genutzt wurde, ist eine der 23 offenen Fragen.
Thematisch verwandt ist die parlamentarische Kontrolle anderer Rüstungs- und Beschaffungsprojekte der Bundeswehr, wie etwa bei den Fusionshubs mit 2,4 Mrd. Euro Fördervolumen. Auch Fragen zur Kontrolle von Ukraine-Hilfen in Höhe von 100,9 Mrd. Euro zeigen, dass parlamentarische Transparenz bei Verteidigungsausgaben ein wiederkehrendes Thema ist.
Weiterlesen:
- Bundestag 22.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
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Betroffen sind Kommandeure und Leiterinnen militärischer Dienststellen der Bundeswehr, die das FlexHHM-Kdr-Instrument nutzen, sowie seegehende Einheiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Mittelbar berührt das Thema alle Bundeswehrangehörigen, da Sicherheitslücken bei dezentral beschafften Drohnen die operative Sicherheit ganzer Verbände gefährden können.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8071) ist am 21. September 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- FlexHHM Kdr
- Flexible Haushaltsmittel für Leiter und Leiterinnen militärischer Dienststellen — ein 2019 eingeführtes Instrument, das Kommandeuren erlaubt, bis zu 50.000 Euro je Dienststelle dezentral für Ausrüstung auszugeben.
- FPV-Drohne
- First-Person-View-Drohne: Der Pilot steuert die Drohne über eine Videobrille, die Echtzeitbilder der an Bord befindlichen Kamera überträgt.
- Artikel 87b GG
- Grundgesetz-Artikel, der die Bundeswehrverwaltung regelt und eine eigenständige Rüstungskompetenz der Streitkräfte ausschließt — Beschaffung bleibt grundsätzlich Sache der zivilen Verwaltung.
Was ist FlexHHM Kdr?
FlexHHM Kdr steht für 'Flexible Haushaltsmittel für Leiter und Leiterinnen militärischer Dienststellen'. Das 2019 eingeführte Instrument erlaubt Kommandeuren, bis zu 50.000 Euro je Dienststelle dezentral für Ausrüstung auszugeben.
Warum sind handelsübliche Kleinstdrohnen sicherheitsrelevant?
Drohnen können Kommunikationskomponenten aus nicht-verbündeten Staaten enthalten, die Daten abfließen lassen oder die Drohne anfällig für Übernahme durch Dritte machen. Ein britisches Beispiel aus 2026 zeigt, dass zertifizierte Drohnen trotzdem Datenpakete nach China sandten.
Was ist die Positiv-Liste für Kleinstdrohnen?
Seit Ende Oktober 2023 führt die Bundeswehr eine Freigabeliste handelsüblicher Kleinstdrohnen, die dezentral beschafft werden dürfen. Erstellt wurde sie durch den stellvertretenden Inspekteur des Heeres.

































































