- 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland — 84 Prozent mit weniger als 10 Beschäftigten
- Großunternehmen erwirtschaften mehr als die Hälfte des gesamten Umsatzes
- Linke fragt nach Förderprogrammen, Betriebsnachfolge und Steuervergünstigungen je Unternehmensklasse
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7317 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2024 rund 3,5 Millionen rechtliche Einheiten in Deutschland. Während 84 Prozent davon weniger als 10 Beschäftigte aufweisen, erwirtschaften Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten mehr als die Hälfte des gesamten Umsatzes und beschäftigen knapp die Hälfte aller Erwerbstätigen. Die Frage, wie staatliche Fördermittel und Steuervergünstigungen auf die verschiedenen Unternehmensgrößen verteilt werden, ist wirtschaftspolitisch relevant, da kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zwar zahlenmäßig dominieren, aber nicht proportional am Umsatz beteiligt sind.
- 3,5 Millionen — rechtliche Einheiten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt (2024)
- 84 Prozent — Anteil der Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten an allen Einheiten
- mehr als 50 Prozent — Umsatzanteil von Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten am Gesamtumsatz
- knapp 50 Prozent — Beschäftigtenanteil in Großunternehmen (250+ Beschäftigte) an allen Erwerbstätigen
- 13 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7317 an die Bundesregierung
Im Detail
Mehr als die Hälfte des gesamten Umsatzes erwirtschafteten hingegen Einheiten mit mehr als 250 Beschäftigten, in denen knapp die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland arbeiteten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7317
Deutschland ist ein Land der kleinen Betriebe: Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2024 rund 3,5 Millionen rechtliche Einheiten. Davon beschäftigten 84 Prozent weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichzeitig erwirtschafteten Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten mehr als die Hälfte des gesamten Umsatzes und boten knapp der Hälfte aller Beschäftigten einen Arbeitsplatz. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke am 9. Juli 2026 eine Kleine Anfrage zur Wirtschaftspolitik nach Betriebsgrößen eingereicht (BT-Drs. 21/7317, veröffentlicht am 24. Juli 2026).
Was die Anfrage zur Unternehmensstruktur wissen will
Die Fraktion fragt die Bundesregierung in insgesamt 13 Einzelfragen nach detaillierten Daten zur Verteilung von Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen — aufgeschlüsselt nach EU-Betriebsgrößenklassen, Bundesländern und Landkreisen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung angeben, wie sich die Unternehmen nach Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften) je Größenklasse und Bundesland zusammensetzen. Grundlage der Klassifizierung ist die Definition der Europäischen Kommission, die Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Kleinunternehmen (10–49), Mittelunternehmen (50–249) und Großunternehmen (250 und mehr) unterscheidet.
BIP-Beitrag und Beschäftigung je Betriebsgrößenklasse
Wirtschaftspolitisch besonders relevant sind die Fragen nach dem Beitrag der einzelnen Betriebsgrößenklassen zum Bruttoinlandsprodukt — sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene bezogen auf den jeweiligen Hauptsitz eines Unternehmens. Ergänzend sollen Beschäftigtenzahlen je Größenklasse absolut und relativ zur Gesamtbeschäftigung sowie aufgeschlüsselt nach Bundesländern vorgelegt werden. Diese Daten fehlen bisher in einer offiziell zusammengefassten Form für parlamentarische Zwecke.
Betriebsnachfolge und Förderprogramme im Fokus
Neben strukturellen Daten richtet sich die Anfrage auch auf die Praxis staatlicher Unterstützung: Die Fraktion erkundigt sich nach der Anzahl der Betriebe, die aktuell eine Betriebsnachfolge suchen oder an Nachfolgegründungen interessiert sind — gegliedert nach Größenklasse und Bundesland. Angesichts des demografischen Wandels und der alternden Inhaberschaft im deutschen Mittelstand ist die Frage der Betriebsnachfolge wirtschaftspolitisch zunehmend bedeutsam. Zudem soll die Bundesregierung offenlegen, wie viele Unternehmen bereits von Nachfolgeprogrammen des Bundes profitiert haben und welche Förderprogramme dabei welche Größenklassen adressieren.
Frage 12 zielt auf eine vollständige Übersicht aller aktuellen Bundesunterstützungsprogramme für Betriebe — differenziert nach adressierter Betriebsgröße, bereitgestellten Haushaltsmitteln und maximaler Förderhöhe. Frage 13 fragt schließlich nach Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes pro Beschäftigtengrößenklasse, aufgeschlüsselt nach Bundesländern.
Was gilt aktuell?
Eine bundesweit einheitliche, nach Betriebsgrößenklassen gegliederte Statistik über staatliche Förderleistungen existiert in dieser Detailtiefe bislang nicht öffentlich zugänglich. Das Unternehmensregister des Statistischen Bundesamts liefert Grunddaten, eine politisch auswertbare Zusammenführung mit Förderdaten auf Kreisebene steht jedoch aus. Genau hier setzt die Anfrage an — sie will Transparenz darüber herstellen, ob staatliche Mittel im Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Betriebsgrößenklasse fließen. Mehr zur Systematik des Strafgesetzbuch — nein, relevanter für den wirtschaftlichen Kontext ist ein Blick auf bestehende parlamentarische Kontrollinstrumente, etwa beim parlamentarischen Fragerecht.
Die Anfrage wurde von Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und der Fraktion Die Linke unterzeichnet. Als Vorabfassung veröffentlicht, wird sie durch die lektorierte Endversion ersetzt. Die Bundesregierung muss innerhalb von 21 Tagen antworten, die Frist endet am 14. August 2026.
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Die Kleine Anfrage ist am 24. Juli 2026 als Drucksache 21/7317 veröffentlicht worden. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, also bis zum 14. August 2026. Erst nach Eingang der Antwort ist eine inhaltliche Bewertung der erhobenen Daten möglich.
- KMU
- Kleine und mittlere Unternehmen — nach EU-Definition Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro.
- Betriebsnachfolge
- Übergabe eines Unternehmens an Nachfolger, z. B. bei Renteneintritt des Inhabers — ein zentrales Thema für den deutschen Mittelstand.
- Rechtsform
- Juristische Organisationsform eines Unternehmens, z. B. Einzelunternehmen, GmbH, AG oder Personengesellschaft.
Was sind Betriebsgrößenklassen nach EU-Definition?
Die Europäische Kommission unterscheidet Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Kleinunternehmen (10–49), Mittelunternehmen (50–249) und Großunternehmen (250 und mehr Beschäftigte).
Wann muss die Bundesregierung die Anfrage beantworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage nach Einreichung, also bis zum 14. August 2026.
Was ist Betriebsnachfolge?
Betriebsnachfolge bezeichnet die Übergabe eines Unternehmens an eine neue Führungsperson oder einen neuen Eigentümer, etwa bei Renteneintritt des Gründers.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7317 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































