- 25 Bürgerpetitionen vom Ausschuss behandelt
- Weiterleitung an Justiz- und Innenministerium
- Meiste Verfahren werden abgeschlossen
25 Bürgerpetitionen: Ausschuss empfiehlt Weiterleitung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6421 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Petitionen sind ein verfassungsrechtlich garantiertes Bürgerrecht. Der Petitionsausschuss des Bundestages prüft eingereichte Anliegen und entscheidet über deren weitere Behandlung. Die Sammelübersicht 271 fasst Beschlüsse zu verschiedenen Rechtsbereichen zusammen, die am 10. Juni 2026 gefasst wurden.
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/6421
25 Bürgerpetitionen zu verschiedenen Rechtsthemen hat der Petitionsausschuss des Bundestages in seiner Sammelübersicht 271 behandelt. Die Empfehlungen datieren vom 10. Juni 2026. Sie umfassen Anliegen aus den Bereichen Strafrecht, Fluggastrechte, Elementarschadensversicherung und Mietrecht.
Weiterleitung an Ministerien
Mehrere Petitionen werden an zuständige Bundesministerien weitergeleitet. Eine Petition aus Berlin zum Strafgesetzbuch wird dem Innenministerium als Material überwiesen. Sie betrifft die Notwendigkeit einer Regelausweisung bei schweren Straftaten. Das Justizministerium erhält eine weitere Petition aus Wolfsburg zu Fluggastrechten, da sie die Revision der europäischen Fluggastrechte-Verordnung betrifft.
Zwei Petitionen zur Elementarschadensversicherung aus Schweinfurt und Bad Muskau gehen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Beide betreffen die bundesgesetzliche Einführung einer Elementarschadensversicherung. Durch häufige Unwetterschäden und Hochwasser hat diese Frage an politischer Relevanz gewonnen.
Was gilt aktuell?
Eine Elementarschadensversicherung ist derzeit nicht bundesweit verpflichtend. Hausbesitzer können sich freiwillig gegen Schäden durch Naturkatastrophen versichern. Hochwasser oder Sturm. Die Versicherungswirtschaft diskutiert seit Jahren über eine Pflichtversicherung, ebenso die Politik – um die Solidarität bei Elementarschäden zu stärken.
Verschiedene Rechtsbereiche betroffen
Ein breites Spektrum decken die weiteren Petitionen ab: Von Handelsrecht über Familienfragen bis hin zu Hinweisgeberschutz und Mietrecht. Drei Petitionen zu Mietrechtsfragen aus Berlin, Geroldshausen und Kassel zeigen die Aktualität des Themas. Der Ausschuss empfiehlt hier den Abschluss der Verfahren.
Ebenfalls abgeschlossen werden mehrere Petitionen zu Grundrechten aus verschiedenen Städten. Die rechtliche Unterstützung für einkommensschwache Bürger betreffen zwei Petitionen zum Beratungshilfegesetz aus München und Ludwigsburg.
Den Anliegen wurde teilweise oder vollständig entsprochen – mit diesem Hinweis werden einige Verfahren abgeschlossen. Dies betrifft Petitionen zum Handelsrecht, zu Familienfragen und zum unlauteren Wettbewerb.
Weiterlesen:
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Betroffen sind die 25 Petentinnen und Petenten aus verschiedenen deutschen Städten, die ihre Anliegen zu Rechtsthemen wie Strafrecht, Fluggastrechten, Versicherungsschutz und Mietrecht eingereicht haben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen. (Stand: 25.06.2026)
- Petition
- Verfassungsrechtlich garantiertes Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Bundestag zu wenden.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsbeschlüsse des Ausschusses in einem Dokument.
Wie viele Petitionen wurden behandelt?
Der Petitionsausschuss behandelte 25 Bürgerpetitionen in der Sammelübersicht 271 vom 10. Juni 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6421 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































