- Verkehrsministerium regelt Ausbildungsabgabe direkt per Verordnung
- Einzelne Lotsenbrüderschaften verweigerten Finanzierung
- Neue Zuverlässigkeitskriterien für Seelotsenanwärter
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6498 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes wurde 2021 die Seelotsenausbildung umfassend reformiert und ein solidarisches Finanzierungssystem eingeführt. Danach sollten ausgebildete Seelotsen Anteile ihres Lotsgeldes für die Nachwuchsausbildung einbringen. Dieses System erwies sich als nicht funktionsfähig, da nicht alle Lotsenbrüderschaften die erforderlichen Beschlüsse fassten.
- 1.000 Euro jährlich — Mehraufwand für die Bundesverwaltung durch Datenübermittlungspflichten
- 13 Euro — Gebühr für das Führungszeugnis, das Seelotsenanwärter beantragen müssen
- 5 Jahre — Zeitraum, in dem neu bestallte Seelotsen Ausbildungsabgaben zahlen müssen
Im Detail
Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird. Folge ist, dass die Finanzierung der Ausbildung gefährdet ist.
— Begründung BT-Drs. 21/6498
Das deutsche Seelotswesen steht vor einer grundlegenden Reform der Ausbildungsfinanzierung. Die Bundesregierung überträgt die Regelungskompetenz für die Ausbildungsabgabe von den Lotsenbrüderschaften auf das Bundesverkehrsministerium, nachdem das bisherige Selbstverwaltungssystem nicht funktioniert hat.
Was gilt aktuell?
Seit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes von 2021 sollten neu ausgebildete Seelotsen solidarisch zur Finanzierung der Nachwuchsausbildung beitragen. Die Lotsenbrüderschaften waren verpflichtet, entsprechende Beträge vom Lotsgeld einzubehalten. Diese sollten an die Bundeslotsenkammer abgeführt werden. Die Höhe legte jede Brüderschaft im Rahmen ihrer Selbstverwaltung fest.
Das System funktioniert jedoch nicht. Einzelne Lotsenbrüderschaften haben die erforderlichen Beschlüsse nicht gefasst und verweigern die Einbehaltung der Ausbildungsabgaben, was die Finanzierung der Seelotsenausbildung gefährdet und damit langfristig die Sicherheit des Seeverkehrs an deutschen Küsten bedroht.
Staat übernimmt Kontrolle
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6498) sieht vor, dass das Bundesverkehrsministerium künftig per Rechtsverordnung direkt die Höhe der Ausbildungsabgaben und das Verfahren regelt. Die Verantwortung für das Finanzierungsverfahren wird „aus der Selbstverwaltung der Brüderschaften herausgelöst und in den staatlichen Regelungsbereich überführt“, heißt es in der Begründung.
Konkret betrifft dies die Ausbildungsabgaben, die Seelotsen innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Bestallung zahlen müssen, wenn sie seit dem 1. Dezember 2022 zur Ausbildung zugelassen wurden. Eine einheitliche Rechtsanwendung durch alle Brüderschaften ist das Ziel.
Verschärfte Zuverlässigkeitskriterien
Parallel verschärft das Gesetz die Anforderungen an Seelotsenanwärter. Der bisher allgemein gehaltene Begriff der „Zuverlässigkeit“ wird konkretisiert. Als unzuverlässig gelten künftig unter anderem Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden und seit der Rechtskraft noch keine zehn Jahre vergangen sind. Auch bei vorsätzlichen Straftaten mit mindestens einem Jahr Haft müssen seit der Rechtskraft noch keine fünf Jahre vergangen sein.
Zusätzlich müssen Bewerber ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, was 13 Euro kostet. Bei geschätzt 50 Bewerbern jährlich entstehen dadurch Zusatzkosten von 650 Euro.
Die Reform betrifft auch die medizinischen Anforderungen: Der Begriff der „gesundheitlichen Eignung“ wird durch „körperliche und geistige Eignung“ ersetzt, um die Bedeutung psychischer Faktoren zu betonen. Ein zusätzlicher psychologischer Eignungstest wird verpflichtend.
Auswirkungen auf die Seeverkehrswirtschaft
Deutschland verfügt über rund 700 aktive Seelotsen. Sie sorgen für die Sicherheit des Seeverkehrs in schwierigen Gewässern wie Hafenzufahrten oder dem Nord-Ostsee-Kanal. Ein Mangel an qualifizierten Lotsen könnte zu Wartezeiten bei den Zufahrten zu deutschen Seehäfen führen und deren Attraktivität beeinträchtigen.
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt und keine Einwendungen erhoben. Das Gesetz tritt größtenteils einen Monat nach der Verkündung in Kraft. Einzelne Bestimmungen gelten bereits am Tag danach.
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Direkt betroffen sind die rund 700 aktiven Seelotsen in Deutschland, ihre Brüderschaften, die Bundeslotsenkammer und etwa 50 jährliche Bewerber für die Seelotsenausbildung. Indirekt wirkt sich das Gesetz auf die Seeverkehrswirtschaft und deutsche Seehäfen aus.
Der Gesetzentwurf wird zunächst dem zuständigen Verkehrsausschuss zur Beratung überwiesen. Nach der Ausschussberatung folgt die abschließende Abstimmung im Bundestag. Da der Bundesrat bereits keine Einwendungen erhoben hat, kann das Gesetz nach der Bundestagsverabschiedung in Kraft treten.
- Seelotse
- Orts- und schifffahrtskundiger Berater, der Schiffe sicher durch schwierige Gewässer wie Hafenzufahrten oder den Nord-Ostsee-Kanal lotst.
- Lotsenbrüderschaft
- Selbstverwaltungsorganisation der Seelotsen in einem bestimmten Revier, die für die Durchführung der Lotsdienste zuständig ist.
Warum wird die Ausbildungsfinanzierung geändert?
Einzelne Lotsenbrüderschaften haben die erforderlichen Beschlüsse zur Finanzierung nicht gefasst, wodurch die Ausbildung gefährdet war.
Was ändert sich für Seelotsenanwärter?
Neben schärferen Zuverlässigkeitskriterien müssen sie ein Führungszeugnis beantragen. Die Kosten betragen 13 Euro.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6498 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































