- Stiftung EVZ förderte seit 2010 insgesamt 3.875 Projekte mit 173 Mio. Euro
- Bundesressorts stellten seit 2020 über 40 Mio. Euro Drittmittel bereit
- Russland erklärte Stiftung EVZ im August 2025 zur unerwünschten Organisation
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6318 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) wurde mit dem EVZStiftG vom 2. August 2000 errichtet und hat zwischen 2000 und 2007 rund 4,4 Milliarden Euro an etwa 1,6 Millionen ehemalige NS-Zwangsarbeiter in 98 Staaten ausgezahlt. Nach dem Abschluss dieser Auszahlungsphase verlagerte sich die Tätigkeit auf die Projektförderung gemäß § 2 Absatz 2 EVZStiftG. Die AfD-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/5944 umfangreiche Fragen zur Einhaltung des Stiftungszwecks und zur Mittelverwendung gestellt. Die Antwort wurde vom Bundesministerium der Finanzen am 5. Juni 2026 übermittelt und als BT-Drs. 21/6318 vom 8. Juni 2026 veröffentlicht.
- 173.284.543 Euro — Gesamtfördervolumen der Stiftung EVZ seit 2010 für 3.875 Projekte in zahlreichen Ländern.
- 55,9 Mio. Euro — Mittel im Handlungsfeld ‚Handeln für Überlebende der NS-Verfolgung‘ seit 2010; größtes Einzelhandlungsfeld der Stiftung.
- 7.946.449 Euro — Drittmittel des BMF an die Stiftung EVZ zur Weiterleitung an die Conference on Jewish Material Claims (JCC) in den Jahren 2022 und 2023 im Rahmen der Holocaust Education.
- 40,2 Mio. Euro — Drittmittel des Bundesministeriums der Finanzen für die Bildungsagenda NS-Unrecht 2021–2025 (Summe der Einzeljahre laut Anlage 1).
- 5,4 Mio. Euro Verwaltungs- und Personalkosten gegenüber 8,8 Mio. Euro aus Eigenmitteln vergebenen Fördermitteln laut EVZ-Tätigkeitsbericht 2024 — Verhältnis, das die AfD als problematisch bewertet, die Bundesregierung aber mit dem Blick auf das Gesamtvolumen einschließlich Drittmittel als angemessen erachtet.
Im Detail
„Innerhalb der Stiftung wird ein Fonds 'Erinnerung und Zukunft' gebildet. Seine dauerhafte Aufgabe besteht darin, vor allem mit den Erträgen aus den ihm zugewiesenen Stiftungsmitteln Projekte zu fördern, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen.“
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6318, Zitat aus § 2 EVZStiftG
Seit ihrer Gründung im Jahr 2000 hat die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) einen grundlegenden Wandel vollzogen: von der direkten Entschädigungsstelle für NS-Zwangsarbeiter hin zu einer international aktiven Förderorganisation für Erinnerungs-, Bildungs- und Menschenrechtsprojekte. Allein seit 2010 hat die Stiftung EVZ 3.875 Projekte mit insgesamt rund 173,3 Millionen Euro gefördert — das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6318, Datum: 8. Juni 2026) hervor.
Was ist die Stiftung EVZ und was fördert sie heute?
Das Gesetz zur Errichtung der Stiftung EVZ (EVZStiftG) vom 2. August 2000 sah ursprünglich die individuelle humanitäre Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter vor. Bis zur Beendigung der Auszahlungsphase im Jahr 2007 flossen rund 4,4 Milliarden Euro an etwa 1,6 Millionen Betroffene in 98 Staaten. Seitdem hat sich der Schwerpunkt der Stiftungsarbeit verschoben: Der Fonds „Erinnerung und Zukunft“ fördert seither Projekte in den Bereichen Völkerverständigung, Jugendaustausch, soziale Gerechtigkeit und internationale humanitäre Zusammenarbeit. Die Bundesregierung stellt klar, dass diese Projektförderung laut § 2 Absatz 2 EVZStiftG nicht als bloße Ergänzungsaufgabe, sondern als zweite und dauerhafte Aufgabe von gleichem Rang intendiert ist.
Stiftung EVZ: Förderschwerpunkte nach Handlungsfeldern
Die umfangreichste Förderung entfiel laut den der Antwort beigefügten Anlagen auf das Handlungsfeld „Handeln für Überlebende der NS-Verfolgung“ mit 1.135 Projekten und rund 55,9 Millionen Euro. Das Handlungsfeld „Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte“ umfasst 1.355 Projekte mit gut 29,3 Millionen Euro. Die Bildungsagenda NS-Unrecht, ein überwiegend aus Drittmitteln des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) finanziertes Programm, kam seit 2021 auf 73 Projekte und ein Volumen von rund 34,4 Millionen Euro. Das Handlungsfeld „Handeln gegen Antisemitismus, Antiziganismus und für die Stärkung von Roma, LGBTIQ und jüdischen Selbstorganisationen“ umfasst seit 2022 insgesamt 80 Projekte mit knapp 6,9 Millionen Euro.
Drittmittel: Bundesressorts finanzieren über 40 Millionen Euro
Ein zentrales Thema der AfD-Anfrage war der steigende Einsatz von Drittmitteln. Laut Anlage 1 stellten das Auswärtige Amt (AA) und das BMF sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seit 2020 erhebliche Mittel bereit: Das BMF allein überwies für die Bildungsagenda NS-Unrecht zwischen 2021 und 2025 insgesamt rund 40,2 Millionen Euro an die Stiftung EVZ. Das Auswärtige Amt finanzierte unter anderem die Programme „Meet Up!“ (Jugendaustausch) und „Jugend erinnert International“ mit insgesamt mehreren Millionen Euro. Die Bundesregierung begründet die Abwicklung über die Stiftung EVZ damit, dass diese über spezialisierte Strukturen für die Programmbegleitung verfügt, die in den Ressorts nicht oder nur temporär aufgebaut werden könnten.
Für das Programm „Holocaust Education“ — bei dem Mittel des BMF an die Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) weitergeleitet wurden — gibt die Bundesregierung an, dass in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt rund 7,9 Millionen Euro über die Stiftung EVZ flossen. Seit 2024 überweist das BMF diese Mittel direkt an die JCC (Systemwechsel).
Russland erklärt Stiftung zur unerwünschten Organisation
Ein neuer sicherheitsrelevanter Aspekt taucht in der Antwort auf: Am 18. August 2025 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation die Stiftung EVZ zur „unerwünschten Organisation“ und bezeichnete ihre Tätigkeit als Bedrohung für die nationale Sicherheit. Als direkte Folge veröffentlicht die Stiftung seitdem keine Informationen zu Projekten in Russland, Belarus und der Ukraine — auch nicht in anonymisierter Form, da nach Einschätzung der Bundesregierung selbst anonymisierte Veröffentlichungen für Teile der Projektpartner eine konkrete Gefahr darstellen könnten.
Förderung von LGBTI-Organisationen: Bundesregierung sieht Stiftungszweck erfüllt
Besonders kritisch hinterfragt die AfD-Fraktion die Förderung von LGBTI-Projekten. Die Bundesregierung verweist darauf, dass LGBTI-Personen im Nationalsozialismus verfolgt wurden und in den Zielländern der Stiftung auch heute Diskriminierung ausgesetzt sind. Ein konkretes Förderprogramm zur Unterstützung von LGBTI-Organisationen in der Ukraine (2026–2028, vier Organisationen à 50.000 Euro) wertet die Bundesregierung als mit dem gesetzlichen Stiftungszweck vereinbar. Auch die Programme „MEET UP!“ (Jugendaustausch) und „Young Civil Societies for Democracy“ sieht die Bundesregierung als durch § 2 Absatz 2 EVZStiftG gedeckt, da Jugendaustausch, Erinnerung an totalitäre Systeme und Völkerverständigung ausdrückliche gesetzliche Förderziele sind. Ergänzende Informationen zur Frage der Verfassungstreue und staatlicher Kontrollmechanismen bei geförderten Organisationen werden auch in anderen parlamentarischen Zusammenhängen diskutiert.
Wirtschaftlichkeit und Transparenz
Zur Wirtschaftlichkeit hält die Bundesregierung fest, dass die Stiftung EVZ nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (AN-Best-P) arbeitet und damit denselben Regeln wie Bundesbehörden unterliegt (§ 44 Bundeshaushaltsordnung). Das im Tätigkeitsbericht 2024 ausgewiesene Verhältnis von rund 5,4 Millionen Euro Verwaltungskosten zu 8,8 Millionen Euro aus Eigenmitteln vergebenen Fördermitteln bewertet die Bundesregierung mit Blick auf das Gesamtfördervolumen einschließlich Drittmittel als angemessen. Zuwendungsrechtliche Beanstandungen bei Einzelprojekten seien Ausnahmefälle; eine statistische Erfassung liege nicht vor. Die Ergebnisse der MEMO-Studie 2025, laut der 60,4 Prozent der Befragten mehr Steuergelder für das Erinnern an NS-Verbrechen ablehnen, kommentiert die Bundesregierung nicht inhaltlich — die Stiftung nehme ihre Aufgaben gemäß dem Stiftungsgesetz und den Beschlüssen ihres Kuratoriums wahr.
Weitere Informationen zur parlamentarischen Kontrolle staatlich geförderter Programme finden sich etwa im Beitrag zur Transparenz bei staatlich finanzierten Langzeitprojekten oder zu den wichtigsten Drucksachen der aktuellen Sitzungswoche.
Weiterlesen:
- Bundestag 16.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Asse II: Atomabfall-Rückholung verzögert sich auf nach 2039
- Schöffen-Reform: Linke fordert Verfassungstreue und Mutterschutz
Unmittelbar betroffen sind Überlebende des NS-Regimes und ihre Nachkommen, die von der Stiftung EVZ unterstützt werden, sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, die Fördermittel erhalten. Mittelbar sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, da Bundesressorts — insbesondere das Bundesministerium der Finanzen und das Auswärtige Amt — seit 2020 erhebliche Drittmittel an die Stiftung überwiesen haben. Die Stiftung ist in zahlreichen Ländern tätig, mit Schwerpunkten in Deutschland, der Ukraine, Polen, Belarus und Israel.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist aber bei mehreren Fragen (Nr. 3, 4, 26) auf Antworten in früheren Drucksachen (BT-Drs. 21/5690, 21/4262), ohne die dort enthaltenen Aussagen in dieser Antwort zu wiederholen. Zu einzelnen Detailfragen wie der statistischen Erfassung von Verstößen gibt die Regierung an, dass keine entsprechenden Daten vorliegen.
Berlin, 13. Juni 2026. Einem Bericht des „Focus” zufolge verzichtet Deutschland im Streit um Rückzahlungen aus der Europäischen Friedensfazilität (EPF) in einer Gesamthöhe von 6,6 Milliarden Euro auf Milliardenrückzahlungen für zuvor getätigte Waffenlieferungen an die Ukraine. Stattdessen sollen diese erstattungsfähigen Beträge nach dem Willen der Bundesregierung sofort wieder der Ukraine… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 08.06.2026) AfD stellt EVZ-Stiftung wegen LGBTIQ-Förderung zur Rede →
- EVZStiftG
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung 'Erinnerung, Verantwortung und Zukunft' vom 2. August 2000; regelt Zweck, Organisation und Finanzierung der Stiftung EVZ.
- Drittmittel
- Mittel, die die Stiftung EVZ zusätzlich zu ihren eigenen Stiftungserträgen von Bundesressorts oder anderen Gebern erhält und zweckgebunden weiterleitet.
- AN-Best-P
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung — standardisierte Haushaltsregeln des Bundes, die auch für von der Stiftung EVZ geförderte Projekte gelten.
Was ist die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft?
Die Stiftung EVZ wurde im Jahr 2000 per Gesetz gegründet, um ehemalige NS-Zwangsarbeiter zu entschädigen. Nach Abschluss der Auszahlungsphase 2007 liegt ihr Schwerpunkt auf der Förderung von Projekten zur NS-Aufarbeitung, Völkerverständigung und Unterstützung von Überlebenden.
Wie viel Geld hat die Stiftung EVZ seit 2010 ausgegeben?
Laut Bundesregierung hat die Stiftung EVZ seit 2010 insgesamt 3.875 Projekte in zahlreichen Ländern mit einem Gesamtvolumen von rund 173,3 Millionen Euro gefördert.
Warum veröffentlicht die Stiftung EVZ keine Projekte in Russland?
Seit dem 18. August 2025 hat die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation die Stiftung EVZ zur 'unerwünschten Organisation' erklärt. Zum Schutz der Projektpartner veröffentlicht die Stiftung seitdem keine Informationen zu Projekten in Russland, Belarus und der Ukraine.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6318 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































