- 450.000 Euro BMZ-Förderung für achtwoöchige Kinokampagne zu Fairem Handel
- 7,3 Millionen Personen erreicht – 0,06 Euro Kosten pro Kontakt laut Regierung
- Keine Erfolgsmessung und keine externe Evaluierung der Kampagne durchgeführt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6485 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert neben Projekten in Entwicklungsländern auch Informations- und Bildungsarbeit im Inland. Die Mittel dafür stammen aus Kapitel 2302 Titel 684 71 (Förderung der Entwicklungspolitischen Bildung) des Einzelplans 23. Im Haushaltsjahr 2018 betrug der Sollansatz für diesen Titel 40 Millionen Euro. TransFair e. V. ist die deutsche Dachorganisation des Fairtrade-Siegels und setzt sich für bessere Handelsbedingungen für Produzenten in Entwicklungsländern ein. Der Kinospot sollte laut BMZ das Nachhaltigkeitsziel 12 der UN-Agenda 2030 (nachhaltiger Konsum und Produktion) unterstützen.
- 450.000 Euro — Fördervolumen des BMZ für den zweimonatigen Kinospot, vollständig ausgezahlt.
- 7.344.133 Personen — Erreichte Kontakte laut Bundesregierung, entspricht 0,06 Euro pro Person.
- 316 Kinos in 156 Orten auf 1.414 Leinwänden — Reichweite der Kampagne in Deutschland von September bis November 2018.
- 514.441,99 Euro — Tatsächliche Ist-Ausgaben für die Kinospotausstrahlung (Soll: 500.000 Euro).
- 40 Mio. Euro — Gesamtbudget des BMZ für entwicklungspolitische Bildungsarbeit im Haushaltsjahr 2018.
Im Detail
Die Gewinnung von Erkenntnissen für die Konzeption künftiger Maßnahmen war kein Gegenstand der Projektförderung.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6485
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat 2018 einen Kinospot für fairen Handel mit 450.000 Euro aus Steuermitteln gefördert. Die Kampagne lief exakt zwei Monate lang – vom 26. September bis zum 28. November 2018 – und wurde von der Organisation TransFair e. V. umgesetzt. Nun hat die Bundesregierung in BT-Drs. 21/6485 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/5937) geantwortet und dabei zahlreiche Details zur Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle offengelegt.
Kinospot: Reichweite und Kosten
Laut Bundesregierung wurde der Kinospot bundesweit in 316 Kinos an 156 Standorten auf 1.414 Leinwänden gezeigt. Dabei wurden insgesamt 7.344.133 Personen erreicht. Bei Ausgaben von rund 450.000 Euro ergibt das rechnerisch Kosten von 0,06 Euro pro erreichter Person. Die tatsächlichen Ausgaben für die Kinospotausstrahlung lagen dem Finanzierungsplan zufolge bei 514.441,99 Euro – also über dem ursprünglichen Soll von 500.000 Euro. Zusätzlich wurden Spotadaptionen für 1.190 Euro brutto über eine Werbeagentur beauftragt. Finanziert wurde die Maßnahme aus Kapitel 2302 Titel 684 71 des Bundeshaushaltsjahres 2018, dem Titel für entwicklungspolitische Bildungsarbeit, der damals einen Gesamtansatz von 40 Millionen Euro umfasste. Die 450.000 Euro Projektförderung entsprechen damit rund einem Prozent des verfügbaren Gesamtbudgets für diesen Bereich.
Keine Erfolgsmessung zur Verhaltensänderung
Besonders aufschlussreich sind die Antworten zu Wirkungskontrolle und Evaluierung. Auf die Frage, welche Indikatoren genutzt wurden, um eine tatsächliche Verhaltensänderung der Konsumenten nach dem Kinospot zu messen, erklärt die Bundesregierung schlicht: „Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.“ Eine unabhängige externe Evaluierung, um den Einfluss auf den Absatz fair gehandelter Produkte zu validieren, fand ebenfalls nicht statt – die Antwort auf diese Frage lautet einsilbig: „Nein.“ Auch welche messbaren Erkenntnisse die Kampagne für künftige Maßnahmen erbracht hat, bleibt unklar: Die Bundesregierung teilt mit, die Gewinnung solcher Erkenntnisse sei kein Gegenstand der Projektförderung gewesen.
Vergabe ohne Ausschreibung
Ein weiterer Aspekt betrifft das Vergabeverfahren. Die Projektmittel wurden an TransFair e. V. vergeben, ohne dass eine öffentliche Ausschreibung stattfand. Die Bundesregierung erklärt dazu, die öffentliche Ausschreibung einer Zuwendung sei nicht zwingend erforderlich. Damit blieb offen, ob günstigere Anbieter für die gleiche Leistung hätten gewonnen werden können. Eine detaillierte Aufschlüsselung der 450.000 Euro nach Ausgabenpositionen – etwa für Mediaeinkauf, Agenturhonorare oder Verwaltungskosten – war laut Bundesregierung ebenfalls nicht möglich.
Was gilt aktuell?
Das BMZ begründet die Einordnung solcher Kinospots als Entwicklungszusammenarbeit mit der UN-Agenda 2030, insbesondere dem Nachhaltigkeitsziel 12 zu nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion. Inlandsmaßnahmen zur entwicklungspolitischen Bildungsarbeit sind Teil des regulären Förderprogramms des BMZ. Die Nutzungsrechte an dem produzierten Filmmaterial liegen beim Urheber bzw. bei TransFair e. V.; das BMZ selbst hat den Spot nach Projektende nicht weitergenutzt. Zum geprüften Verwendungsnachweis teilt die Bundesregierung mit, dass es im Rahmen der Prüfung keine Beanstandungen gab.
Die Drucksache 21/6485 beleuchtet damit exemplarisch, wie staatliche Fördermittel für entwicklungspolitische Haushaltsausgaben in Deutschland eingesetzt werden – und wo die Grenzen der Erfolgskontrolle liegen. Ähnliche Fragen zur Verwendung öffentlicher Mittel stellen sich auch bei anderen Programmen, wie etwa dem Bundesprogramm Kultur macht stark. Die Anfrage der AfD-Fraktion zielt darauf ab, Transparenz über staatlich geförderte Kommunikationsmaßnahmen herzustellen, die zwar formal als Entwicklungspolitik eingestuft, aber im Inland durchgeführt werden.
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Betroffen sind Steuerzahler, da es sich um eine vollständig staatlich finanzierte Kampagne handelt. Mittelbar betroffen sind auch Produzenten in Entwicklungsländern, für deren Bedingungen der Spot werben sollte. Die Durchführungsorganisation TransFair e. V. erhielt die Förderung ohne Ausschreibungsverfahren.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, weicht jedoch bei zentralen Punkten inhaltlich aus: Zur Wirkungsmessung und zu Verhaltensänderungen der Konsumenten erklärt sie, keine Informationen zu haben. Die Frage nach einer Aufschlüsselung der Kosten nach Ausgabenpositionen bleibt unbeantwortet mit dem Hinweis, eine solche sei nicht möglich.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 12.06.2026) AfD hinterfragt 450.000 Euro BMZ-Kinospot in nur acht Wochen →
- IATI-Maßnahmen-ID
- Eindeutige Kennnummer im Rahmen der International Aid Transparency Initiative, mit der Entwicklungshilfeprojekte international nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Verwendungsnachweis
- Dokumentation, mit der ein Förderempfänger gegenüber dem Zuwendungsgeber nachweist, dass Fördermittel zweckentsprechend und wirtschaftlich eingesetzt wurden.
- Einzelplan 23
- Teil des Bundeshaushalts, der die Ausgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) enthält.
Warum wurde TransFair nicht ausgeschrieben?
Laut Bundesregierung ist die öffentliche Ausschreibung einer Zuwendung nicht zwingend erforderlich. Die Auswahl erfolgte ohne Wettbewerbsverfahren direkt durch den Zuwendungsgeber BMZ.
Hat die Kampagne nachweislich etwas bewirkt?
Eine Messung von Verhaltensänderungen bei Konsumenten fand nicht statt. Laut Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Eine externe Evaluierung wurde nicht durchgeführt.
Wie groß war das Budget im Verhältnis zum Gesamtetat?
Der Gesamtansatz für entwicklungspolitische Bildungsarbeit betrug 2018 rund 40 Mio. Euro. Die 450.000 Euro für den Kinospot entsprachen rund 1 Prozent davon.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6485 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































