- Deutschland und Frankreich planen gemeinsame Nukleare Steuerungsgruppe
- Grundlage ist Artikel 4 des Vertrags von Aachen von 2019
- 10 offene Fragen zu Struktur, Geheimhaltung und Deutschlands Rolle
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6522 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron haben in einer gemeinsamen Erklärung die Einrichtung einer hochrangigen Nuklearen Steuerungsgruppe angekündigt. Rechtliche Grundlage ist Artikel 4 des Vertrags von Aachen aus dem Jahr 2019, der eine vertiefte sicherheits- und verteidigungspolitische Kooperation beider Länder vorsieht. Die Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund einer intensiven europäischen Debatte über strategische Autonomie und die Zukunft der nuklearen Abschreckung in Europa, nachdem Fragen über die Verlässlichkeit der amerikanischen Sicherheitsgarantien wiederholt diskutiert wurden. Beide Regierungen betonen, dass das geplante Gremium die bestehenden NATO-Strukturen ergänzen, nicht ersetzen soll.
Im Detail
Diese soll nach Angaben der Bundesregierung als bilateraler Rahmen für verteidigungspolitische Konsultationen sowie für die Abstimmung strategischer Maßnahmen im Bereich der Abschreckung dienen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6522
Deutschland und Frankreich wollen ihre Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Abschreckung auf eine neue institutionelle Grundlage stellen. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der französischen Regierung angekündigt, eine hochrangige Nukleare Steuerungsgruppe einzurichten. Dieses Gremium soll als bilateraler Rahmen für verteidigungspolitische Konsultationen und die Abstimmung strategischer Maßnahmen im Bereich der Abschreckung dienen. Über die konkreten Details schweigt die Bundesregierung bislang – weshalb die AfD-Fraktion mit der Drucksache 21/6522 vom 16. Juni 2026 zehn gezielte Fragen stellt.
Nukleare Steuerungsgruppe: Was bisher bekannt ist
Grundlage der Zusammenarbeit ist Artikel 4 des Vertrags von Aachen, den beide Länder 2019 geschlossen haben. Dieser sieht eine vertiefte sicherheits- und verteidigungspolitische Kooperation vor. Laut der gemeinsamen Erklärung von Präsident Macron und Kanzler Merz soll die Nukleare Steuerungsgruppe verschiedene Elemente der Abschreckungsarchitektur umfassen: konventionelle Fähigkeiten, Raketenabwehr sowie die Rolle der französischen Nuklearstreitkräfte. Darüber hinaus wurde angekündigt, dass Deutschland konventionell an französischen Nuklearübungen teilnehmen, strategische Einrichtungen gemeinsam besuchen und bestimmte militärische Fähigkeiten gemeinsam weiterentwickeln soll. Auch Frühwarnsysteme, Luftverteidigung und sogenannte Deep Precision Strike-Fähigkeiten – also konventionelle präzisionsgelenkte Langstreckenwaffen – sind Teil der geplanten Kooperation.
Ergänzung zur NATO, kein Ersatz
Beide Regierungen betonen ausdrücklich, dass die bilaterale Zusammenarbeit die nukleare Abschreckung der NATO sowie die bestehende nukleare Teilhabe Deutschlands nicht ersetzen soll. Die nukleare Abschreckung Europas beruhe weiterhin auf der erweiterten Abschreckung der Vereinigten Staaten sowie auf den strategischen Nuklearstreitkräften Frankreichs und des Vereinigten Königreichs. Die Nukleare Steuerungsgruppe soll diese Strukturen ergänzen und eingebettet in bestehende Bündnisrahmen arbeiten. Diese Einordnung schließt jedoch zahlreiche operative und organisatorische Fragen nicht aus, die öffentlich bislang ungeklärt geblieben sind.
Zehn Fragen zur Ausgestaltung der Nuklearen Steuerungsgruppe
Die AfD-Fraktion erkundigt sich in der Kleinen Anfrage nach der institutionellen Struktur des Gremiums: Welche deutschen und französischen Institutionen sollen dauerhaft vertreten sein? Sind neben den Verteidigungsministerien auch Außenministerien, Generalstäbe oder Nachrichtendienste beteiligt? Auf welcher Führungsebene – Minister, Staatssekretär oder militärische Führung – soll das Gremium angesiedelt sein? Wie oft sollen Sitzungen stattfinden, und sind thematische Unterarbeitsgruppen geplant? Gefragt wird auch nach den Entscheidungsverfahren innerhalb der Steuerungsgruppe und der vorgesehenen Geheimhaltungsstufe. Schließlich will die Fraktion wissen, welche konkrete Rolle Deutschland in der Zusammenarbeit einnehmen und wie die Beteiligung an französischen Nuklearübungen ausgestaltet werden soll.
Die sicherheitspolitische Debatte über die Zukunft der nuklearen Abschreckung in Europa hat in den vergangenen Jahren erheblich an Dynamik gewonnen. Angesichts veränderter transatlantischer Verhältnisse und Fragen über die Verlässlichkeit amerikanischer Sicherheitsgarantien diskutieren europäische Regierungen intensiv über strategische Autonomie. Die Ankündigung der Nuklearen Steuerungsgruppe fällt in diesen politischen Kontext und hat entsprechende Aufmerksamkeit erhalten. Bislang fehlte jedoch eine parlamentarische Debatte über die konkreten Modalitäten – das Verteidigungsthema steht damit im Fokus des Bundestages.
Die Bundesregierung hat für die Beantwortung der Kleinen Anfrage eine gesetzliche Frist von 21 Tagen. Bis dahin bleiben die Fragen nach Struktur und Geheimhaltungsstufe der Nuklearen Steuerungsgruppe öffentlich offen. Parallel dazu laufen im Bundestag weitere sicherheitspolitische Debatten, etwa über Verfassungsfragen und die Neuausrichtung der deutschen Außen- und Verteidigungspolitik.
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Die geplante Zusammenarbeit betrifft unmittelbar die Sicherheits- und Verteidigungspolitik beider Länder sowie die strategische Ausrichtung Deutschlands im NATO-Bündnis. Mittelbar sind alle Bürger betroffen, die ein Interesse an der nuklearen Sicherheitsarchitektur Europas haben. Für die Bundeswehr könnten sich aus einer möglichen Beteiligung an französischen Nuklearübungen neue operative Aufgaben ergeben.
Die Kleine Anfrage wurde am 16. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die bis zum 7. Juli 2026 läuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als separate Drucksache veröffentlicht.
- Nukleare Teilhabe
- Deutschland nimmt im Rahmen der NATO an der nuklearen Abschreckung teil, indem deutsche Tornado-Kampfflugzeuge im Ernstfall US-amerikanische Atomwaffen transportieren könnten. Dieses Arrangement ist Teil der NATO-Strategie.
- Vertrag von Aachen
- 2019 von Deutschland und Frankreich geschlossener Freundschaftsvertrag, der die bilaterale Zusammenarbeit in Außen-, Verteidigungs-, Wirtschafts- und Kulturpolitik vertieft.
- Deep Precision Strike
- Konventionelle präzisionsgelenkte Langstreckenwaffen, die Ziele in großer Tiefe des gegnerischen Territoriums bekämpfen können – ein Schlüsselelement moderner Abschreckungskonzepte.
Was ist die Nukleare Steuerungsgruppe?
Ein geplantes bilaterales Beratungsgremium zwischen Deutschland und Frankreich für Fragen der nuklearen Abschreckung und Verteidigungspolitik, angekündigt im Rahmen der gemeinsamen Regierungserklärung von Präsident Macron und Kanzler Merz.
Ersetzt das neue Gremium die NATO-Nuklearteilhabe?
Laut Angaben beider Regierungen soll die Zusammenarbeit die bestehende nukleare Teilhabe Deutschlands im NATO-Rahmen nicht ersetzen, sondern ergänzen.
Welche rechtliche Grundlage hat die Zusammenarbeit?
Als Grundlage wird Artikel 4 des Vertrags von Aachen genannt, der eine vertiefte sicherheits- und verteidigungspolitische Kooperation zwischen Deutschland und Frankreich vorsieht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6522 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































