- Bundesförderung für Wärmenetze: Transparenz über Milliarden-Subventionen gefragt
- Transformationsplan-Förderung (Modul 1) zum 1. April 2026 eingestellt
- 109 Mio. Euro Bundesmittel für kommunale Wärmepläne bis Ende 2023 vergeben
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6540 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Instrument des Bundes zur Unterstützung der Wärmewende im leitungsgebundenen Bereich. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert das Programm und hat die Förderbedingungen in den Jahren 2025 und 2026 mehrfach angepasst. Parallel dazu förderte die Nationale Klimaschutzinitiative über die Kommunalrichtlinie seit dem 1. November 2022 die Erstellung kommunaler Wärmepläne mit insgesamt rund 109 Millionen Euro Bundesmitteln; diese Förderung lief mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 aus. Die Bundesregierung hat zu einzelnen Förderständen bereits in den Drucksachen 20/14581 und 21/1346 Auskunft gegeben.
- 109 Mio. Euro — Bundesmittel für kommunale Wärmepläne über die Kommunalrichtlinie (Nov. 2022 bis Ende 2023)
- 1. April 2026 — Einstellung der Transformationsplan-Förderung über BEW-Modul 1; Antragsstichtag war der 31. März 2026
- 1. Januar 2024 — Auslaufen der Förderung neuer kommunaler Wärmeplan-Anträge mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes
- 100 000 Einwohner — Schwellenwert, ab dem Transformationspläne und Machbarkeitsstudien für Kommunen gesondert ausgewiesen werden sollen
Im Detail
Soweit der Bund den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen finanziell fördert, bestehen nach Auffassung der Fragesteller besondere Anforderungen an Transparenz über Zuwendungsempfänger, Fördermodule, Projektträger, bewilligte und ausgezahlte Fördervolumina, Investitionssummen, Auftragnehmer, Auftragssummen und Bundesförderanteile sowie über mögliche Preiswirkungen für Endkunden.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6540
Fernwärme gewinnt in Deutschland durch die Wärmewende erheblich an Bedeutung — und mit ihr die Frage, wer die Kosten des Netzausbaus trägt. Über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fließen Bundesmittel in Transformationspläne, Machbarkeitsstudien und konkrete Investitionen. Die AfD-Fraktion thematisiert mit BT-Drs. 21/6540 vom 18. Juni 2026, wie viel Geld genau geflossen ist — und ob die geförderten Projekte die Fernwärmepreise für Endkunden treiben.
Was die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze umfasst
Das BEW-Programm des Bundes fördert mehrere Bereiche: Transformationspläne für bestehende Netze, Machbarkeitsstudien für neue Netze, konkrete Investitionen in Wärmeerzeugung und Netzausbau sowie bestimmte Betriebskosten. Zuständige Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderbedingungen wurden in den Jahren 2025 und 2026 mehrfach angepasst. Besonders relevant: Die Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 endete zum 1. April 2026 — der letzte Antragsstichtag war der 31. März 2026.
Parallel: Kommunale Wärmepläne mit 109 Mio. Euro gefördert
Neben dem BEW-Programm förderte die Nationale Klimaschutzinitiative über die Kommunalrichtlinie seit dem 1. November 2022 die Erstellung kommunaler Wärmepläne mit insgesamt rund 109 Millionen Euro Bundesmitteln. Förderfähig waren dabei auch externe Dienstleister und Gutachter. Diese Förderung lief mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 aus. Seither sind Kommunen gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet.
Bundesförderung für Wärmenetze: Was die Anfrage konkret fragt
Die zehn Fragen der Anfrage richten sich auf mehrere Transparenzebenen. Zunächst werden detaillierte Angaben zu bewilligten und ausgezahlten Fördermitteln nach Jahr, Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul und Haushaltstitel erbeten — als aktualisierte Fortschreibung früherer Antworten zu den Drucksachen 20/14581 und 21/1346. Ein eigener Fragenkomplex betrifft externe Dienstleister: Welche Gutachter, Institute oder Konsortien wurden im Rahmen geförderter Vorhaben beauftragt, zu welchen Konditionen — und werden diese Daten überhaupt systematisch erfasst?
Besonders aufschlussreich ist die Frage nach Preiswirkungen für Fernwärmekunden. Die Fragesteller wollen wissen, ob Transformationspläne Annahmen zu Endkundenpreisen, Grund-, Leistungs- und Arbeitspreisen sowie Anschlusskosten enthalten — und ob geförderte Projekte voraussichtlich zu sinkenden oder steigenden Fernwärmepreisen führen. Dabei wird ausdrücklich auf das Preismonitoring des Bundeskartellamtes und die Plattform zur Fernwärmetransparenz verwiesen. Zusätzlich fragen die Abgeordneten, in welchem Umfang Investitionskosten künftig über Preisbestandteile auf die Verbraucher umgelegt werden sollen.
Qualitätssicherung und Überdimensionierung als Themen
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit von Transformationsplänen: Werden Methodik, Energieträger, Betriebskosten, Netzverluste und Anschlussquoten dokumentiert? Die Anfrage thematisiert zudem ausdrücklich das Risiko überdimensionierter Wärmenetze, Erzeugungsanlagen und Hausanschlüsse — ein Aspekt, der direkte Kostenwirkungen für Anschlussnehmer hat. Im Kontext des kommunalen Wärmeausbaus sind solche Fragen auch für die Kontrollmechanismen des Bundes relevant.
Was gilt aktuell?
Seit dem 1. April 2026 können keine neuen Anträge auf Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 mehr gestellt werden. Laufende Vorhaben und andere Fördermodule des BEW-Programms sind davon nicht berührt. Das Wärmeplanungsgesetz schreibt Kommunen inzwischen verbindlich vor, kommunale Wärmepläne zu erstellen — die frühere freiwillige Förderung über die Kommunalrichtlinie ist damit strukturell abgelöst. Wie viele Transformationspläne noch in der Umsetzungsphase sind und welche Investitionsvolumina sich dahinter verbergen, ist Gegenstand der laufenden Anfrage. Ähnliche Fragen zu Fördertransparenz stellen sich auch bei anderen Bundesförderprogrammen, wie etwa der 500-Millionen-Euro-Förderung für Elektrobusse im ÖPNV.
Die Bundesregierung hat nun bis voraussichtlich 9. Juli 2026 Zeit, die zehn Fragen zu beantworten. Ob sie dabei alle Detailanfragen — insbesondere zu externen Auftragnehmern und konkreten Preisprognosen — vollständig beantworten kann oder auf fehlende systematische Daten verweist, bleibt abzuwarten. Vergleichbare Transparenzlücken bei extern vergebenen Bundesaufträgen hat zuletzt etwa die Erfolgskontrolle externer Beratung im Justizministerium sichtbar gemacht.
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Direkt betroffen sind Kommunen, Stadtwerke und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, die Fördermittel für Wärmenetzprojekte beantragt haben oder beantragen wollen. Mittelbar betroffen sind Millionen Fernwärmekunden in Deutschland, deren zukünftige Heizkosten von den Investitionsentscheidungen abhängen, die auf Basis geförderter Transformationspläne getroffen werden.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6540) wurde am 18. Juni 2026 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung beträgt 21 Tage und endet damit voraussichtlich am 9. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Transformationsplan (BEW Modul 1)
- Ein gefördertes Planungsdokument, das den Weg eines bestehenden Wärmenetzes hin zu einer überwiegend erneuerbaren Wärmeversorgung beschreibt — Grundlage für spätere Investitionsförderung.
- BAFA
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist die Bewilligungsbehörde für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.
- Wärmeplanungsgesetz
- Das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet Kommunen zur Erstellung kommunaler Wärmepläne und übernahm damit die Aufgabe der bis dahin geförderten freiwilligen Planungen.
Was ist die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze?
Das Förderprogramm des Bundes unterstützt Kommunen und Unternehmen beim Ausbau und der Transformation von Fernwärmenetzen — darunter Transformationspläne, Machbarkeitsstudien und konkrete Investitionen.
Wann wurde die Förderung von Transformationsplänen eingestellt?
Laut Drucksache endete die Förderung neuer Transformationspläne über Modul 1 zum 1. April 2026; der Antragsstichtag war der 31. März 2026.
Was wollen die Fragesteller konkret wissen?
Die Anfrage zielt auf detaillierte Angaben zu bewilligten und ausgezahlten Mitteln, eingesetzten externen Dienstleistern, Investitionskosten in Transformationsplänen sowie zu möglichen Auswirkungen auf Fernwärmepreise für Endkunden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6540 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
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