- Ab 2027 startet das neue Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger
- Nationale Greenwashing-Zusatzregeln plant die Bundesregierung nicht
- BaFin führt 2026 Stichprobenkontrollen bei ESG-Fonds durch
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6729 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) in neuer Fassung in Kraft und ersetzt die Riester-Rente durch neue Produktformen, darunter erstmals staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie. Die EU-Finanzmarktaufsicht ESMA hat im Mai 2025 Leitlinien zu Fondsnamen erlassen, die bestimmte Nachhaltigkeitsbegriffe an konkrete Ausschlusskriterien für fossile Unternehmen knüpfen. Parallel läuft auf EU-Ebene die Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (SFDR), bei der neue Produktkategorien — ESG-Grundlagen, Transition und Nachhaltigkeit — eingeführt werden sollen.
Im Detail
Die Bundesregierung betrachtet den Schutz von Anlegerinnen und Anlegern vor sogenanntem Greenwashing als einen zentralen Teil der Sustainable-Finance-Regulierung.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6729, Antwort zu Frage 1
Millionen Sparerinnen und Sparer stehen vor einer grundlegenden Neuausrichtung ihrer privaten Altersvorsorge: Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Rente. Erstmals sind dabei Investitionen in Fonds ohne Beitragsgarantie möglich — und damit auch in Produkte, die mit Nachhaltigkeitsbegriffen wie „grün“, „klimafreundlich“ oder „ESG-konform“ werben. Genau hier setzt die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an: Wer schützt Anleger vor Greenwashing in den neuen geförderten Produkten?
Greenwashing bei Altersvorsorge-Depots: Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort vom 25. Juni 2026 (BT-Drs. 21/6729) auf bestehende EU-Regulierung: Die ESMA-Fondsnamensleitlinien vom Mai 2025 schreiben vor, dass Fonds mit Begriffen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „klimafreundlich“ im Namen fossile Unternehmen aus ihrem Portfolio ausschließen müssen. Laut Bundesregierung haben diese Leitlinien die Konsistenz in der Nutzung von ESG-bezogenen Begriffen in Fondsnamen erhöht und den Anlegerschutz bei irreführenden Fondsnamen verbessert. Die ESMA-Leitlinien sind zudem auf Investmentfonds anwendbar, die im Rahmen eines Altersvorsorgedepot-Vertrags erworben werden können — dieser Anwendungsbereich gilt ab dem 1. Januar 2027, wenn der entsprechende Paragraph des AltZertG in Kraft tritt.
Parallel dazu gilt die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), die Finanzmarktteilnehmer zur Transparenz über Nachhaltigkeitsrisiken verpflichtet. Die Bundesregierung räumt ein, dass die aktuellen SFDR-Informationen für Kleinanleger zu komplex sind, und setzt sich deshalb für eine Überarbeitung auf EU-Ebene ein. In dieser Überarbeitung sollen drei neue Produktkategorien — „ESG-Grundlagen“, „Transition“ und „Nachhaltigkeit“ — klare Anforderungen für Investitionen im fossilen Bereich definieren.
Keine nationalen Zusatzregeln für Greenwashing geplant
Auf die zentrale Frage, ob die Bundesregierung eigene nationale Greenwashing-Schutzregeln für staatlich geförderte Altersvorsorgedepots plant, lautet die Antwort klar: Nein. Nähere Bestimmungen auf Verordnungsebene sind laut BT-Drs. 21/6729 derzeit nicht geplant. Die Regierung argumentiert, dass die EU-Offenlegungsverordnung auch auf Altersvorsorgeverträge und die darin enthaltenen Investmentfonds anwendbar ist — zusätzliche nationale Maßnahmen erübrigen sich damit aus ihrer Sicht. Ebenso plant die Bundesregierung nicht, selbst Produktvergleichstools bereitzustellen; stattdessen sollen Anbieter dem Bundeszentralamt für Steuern standardisierte Muster-Produktinformationen elektronisch übermitteln, damit Dritte Vergleiche anbieten können.
Bei konkreten Fragen zum Greenwashing-Risiko in staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (Fragen 8 und 9 der Anfrage) weist die Bundesregierung darauf hin, dass Verbrauchererwartungen an Nachhaltigkeit sehr individuell seien und eine allgemeingültige Bewertung nicht möglich sei. Damit lässt sie eine direkte Einschätzung der Risikohöhe offen.
BaFin verschärft Greenwashing-Kontrollen 2026
Die BaFin — als zuständige Aufsichtsbehörde für die Anwendung der EU-Offenlegungsverordnung — intensiviert laut Bundesregierung im Jahr 2026 die Prävention von Greenwashing bei auffälligen Produkten. In Stichproben prüft sie, ob Publikumsfonds die von ihnen zugesagte Investition in ESG-konforme Anlagen tatsächlich einhalten. Dabei fließen auch die ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen ein. BaFin-Präsident Mark Branson hatte zuvor auf Lücken in der geplanten Kategorie „ESG-Grundlagen“ hingewiesen; die Bundesregierung erklärt dazu, dass im EU-Rat zwischenzeitlich Konkretisierungen dieser Kategorie erarbeitet wurden, denen Deutschland zugestimmt hat.
Für Anleger, die bereits einen Riester-Vertrag besitzen oder ab 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließen möchten, gilt: Beschwerdemöglichkeiten gegen irreführende Nachhaltigkeitsversprechen bestehen über die bereits vorhandenen Wege für Finanzprodukte — spezifische neue Rechtsmittel plant die Regierung nicht. Zum Thema staatlich regulierter Finanzprodukte und ihrer Kosten lohnt auch ein Blick auf die aktuelle GKV-Reformdebatte.
Evaluierung erst 2031 — offene EU-Fragen
Eine umfassende Evaluierung der gesamten Altersvorsorge-Reform plant das Bundesministerium der Finanzen für das Jahr 2031 — fünf Jahre nach dem Start des neuen Produkts. Dabei soll geprüft werden, ob die Verbreitung privater Altersvorsorge gestiegen ist und ob das Standarddepot angenommen wurde. Ob und wie Nachhaltigkeitsaspekte in diese Evaluierung einfließen, bleibt offen. Ob künftige europäische Transparenzpflichten in die Muster-Produktinformationen integriert werden können, ist laut Bundesregierung nicht abschätzbar — da die EU-Verhandlungen zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung noch andauern und ein Inkrafttretensdatum nicht feststeht.
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Betroffen sind alle Sparerinnen und Sparer, die ab 2027 einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen und dabei nachhaltige Anlageoptionen wählen möchten. Bestehende Riester-Vertragsinhaber sind ebenfalls relevant, da die Regierung Vergleichstools über das Bundeszentralamt für Steuern plant, statt eigene Beratungsangebote bereitzustellen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, weicht aber bei konkreten Greenwashing-Risiken (Fragen 8 und 9) mit dem Hinweis aus, Verbrauchererwartungen seien individuell und eine allgemeingültige Bewertung sei nicht möglich. Bei Fragen zum Zeitplan der EU-Offenlegungsverordnung verweist sie auf laufende europäische Verhandlungen, ohne eigene Fristen zu nennen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 25.06.2026) Greenwashing-Risiken: Grüne stellen 25 Fragen zu Riester-Nachfolger →
- Greenwashing
- Irreführende Werbung für Finanzprodukte als nachhaltig oder klimafreundlich, ohne dass die tatsächlichen Investitionen diesen Anspruch erfüllen.
- SFDR (Offenlegungsverordnung)
- EU-Verordnung, die Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken und -wirkungen ihrer Produkte verpflichtet; wird derzeit überarbeitet.
- AltZertG
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz — regelt, welche Produkte als staatlich geförderte Altersvorsorge zugelassen werden; tritt in neuer Fassung am 1. Januar 2027 in Kraft.
Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
Ab 1. Januar 2027 ersetzt das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot die Riester-Rente. Es ermöglicht erstmals Investitionen in Fonds ohne Beitragsgarantie und kann auch nachhaltigkeitsbezogene Produkte umfassen.
Welche EU-Regeln schützen vor Greenwashing bei Fonds?
Die ESMA-Fondsnamensleitlinien (seit Mai 2025) schreiben vor, dass Fonds mit Begriffen wie 'nachhaltig' oder 'grün' im Namen fossile Unternehmen aus dem Portfolio ausschließen müssen. Zusätzlich gilt die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR).
Plant die Regierung eigene deutsche Greenwashing-Regeln für Altersvorsorge?
Nein. Die Bundesregierung verweist auf die bestehende EU-Regulierung und plant keine zusätzlichen nationalen Vorgaben auf Verordnungsebene.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6729 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































