- Rund 679.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit im ersten Amtsjahr
- Über 60 Gesetzentwürfe auf Barrierefreiheit geprüft
- Personalkosten und Reisekosten nicht offengelegt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6755 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist in den §§ 17 und 18 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verankert. Seine Aufgabe ist es, darauf hinzuwirken, dass der Bund für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen sorgt. Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung schwankte laut Vorbemerkung der Fragesteller zwischen 19 (2000–2002) und 45 (2024); aktuell sind es nach Angaben des BMI Stand Juli 2025 noch 27. Die AfD-Fraktion hinterfragte in der zugrundeliegenden Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6444) den konkreten Mehrwert des Amtes gegenüber bestehenden Ministerialzuständigkeiten.
- 77.000 Euro — Ausgaben für die Pflege der Webseite des Beauftragten im ersten Amtsjahr
- 61.000 Euro — Kosten für Social-Media-Support auf Instagram und Facebook
- 517.000 Euro — Ausgaben für Veranstaltungen, Regionalkonferenzen und den Jahresempfang
- 82 Posts — Veröffentlichungen auf Facebook und Instagram; Facebook erzielte 1,8 Millionen Aufrufe
- über 60 Gesetze — Gesetzesvorhaben, bei denen der Beauftragte im ersten Jahr beteiligt wurde
Im Detail
Die Bundesregierung bewertet weder die Wirksamkeit der Tätigkeit, noch die Erreichung von Zielen, noch messbare Ergebnisse gesondert. Auch eine Evaluation durch Dritte ist nicht geplant.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6755, S. 12
Rund 679.000 Euro hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode allein für Öffentlichkeitsarbeit aufgewendet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor (BT-Drs. 21/6755, beantwortet am 25. Juni 2026). Der Beauftragte prüfte in dieser Zeit mehr als 60 Gesetzesvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit den Belangen von Menschen mit Behinderungen — und reiste zu rund 24 dokumentierten Dienstreisen durch Deutschland und ins Ausland.
Was der Behindertenbeauftragte kostet
Die größten Einzelposten bei der Öffentlichkeitsarbeit entfielen auf Veranstaltungen: Für die Planung und Durchführung barrierefreier Veranstaltungen wie Regionalkonferenzen, Gedenkveranstaltungen und den Jahresempfang des Beauftragten wurden 517.000 Euro aufgewendet. Für die Webseite flossen rund 77.000 Euro, für Social-Media-Support auf Instagram und Facebook rund 61.000 Euro, für Publikationen 18.000 Euro und für barrierefreie Videobotschaften 6.000 Euro. Auf Instagram zählte der Kanal Ende 2025 rund 17.400 Follower, auf Facebook rund 13.800 Follower. In dem ausgewerteten Teilzeitraum erzielte der Facebook-Kanal 1,8 Millionen Aufrufe.
Keine Auskunft gab die Bundesregierung zu den Kosten der einzelnen Dienstreisen. Sie begründete dies damit, die entsprechenden Daten lägen nicht zentral vor und könnten nur mit unverhältnismäßigem manuellen Aufwand zusammengetragen werden. Auch über Personalstellen, Besoldungsgruppen und die konkrete Aufgabenverteilung im Arbeitsstab des Beauftragten machte die Regierung keine Angaben — sie verwies auf verfassungsrechtliche Grenzen der parlamentarischen Kontrolle und den öffentlich zugänglichen Bundeshaushaltsplan (Einzelplan 11).
Was gilt aktuell?
Das Amt des Beauftragten ist in den §§ 17 und 18 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geregelt. Der Beauftragte ist gesetzlich dazu berufen, darauf hinzuwirken, dass alle Bundesministerien bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Eine formelle Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag besteht nicht — und der Beauftragte hat im angefragten Zeitraum nach eigener Darstellung tatsächlich weder dem Bundestag noch einem seiner Ausschüsse Bericht erstattet. Kriterien zur Wirksamkeitsmessung sind nicht festgelegt; eine externe Evaluation ist laut Bundesregierung nicht geplant.
Behindertenbeauftragter: Gesetzliche Vorhaben und internationale Auftritte
Bei mehr als 60 Gesetzesvorhaben wurde der Beauftragte im ersten Amtsjahr beteiligt. Darunter finden sich thematisch sehr unterschiedliche Gesetze: von der Apothekenversorgung über das KI-Durchführungsgesetz bis hin zum Haushaltgesetz 2026 und dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus. Besonders relevant für die Kernaufgabe des Beauftragten sind das Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes und das 13. Gesetz zur Änderung des SGB II. Beide befanden sich laut Bundesregierung zum Zeitpunkt der Antwort teilweise noch im parlamentarischen Verfahren.
International war der Beauftragte beim Global Disability Summit, der UN-Staatenkonferenz zur Behindertenrechtskonvention in New York, dem EACD/IAACD-Weltkongress und der Europäischen Konferenz der Inklusionsfirmen (CEFEC) präsent. Zu den 24 dokumentierten Dienstreisen zählt auch eine Reise zu den Winterparalympics in Mailand und Cortina im März 2026. Gemeinsam mit den Landesbehindertenbeauftragten veröffentlichte der Beauftragte zwei Positionspapiere: im Mai 2025 zur Stärkung der Partizipation und im November 2025 zur digitalen Teilhabe.
Für Menschen mit Behinderungen in Deutschland ist das Amt des Behindertenbeauftragten ein zentrales Instrument der politischen Interessenvertretung — vergleichbar mit dem Sozialen Wohnungsbau als strukturpolitischem Instrument für Mieter (siehe auch: Sozialer Wohnungsbau: 1,4 Mio. Wohnungen fehlen in Deutschland). Die Frage, ob das Amt gegenüber bestehenden Ministerialzuständigkeiten einen messbaren Mehrwert erzeugt, bleibt nach der vorliegenden Regierungsantwort offen: Wirksamkeitskriterien fehlen, eine Evaluation ist nicht geplant. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch bei anderen Bundesbeauftragten — ein Themenfeld, das die AfD-Fraktion wiederholt aufgreift, wie etwa bei der Überprüfung von Bundesausgaben für die Kirchenfinanzierung.
Weiterlesen:
- GKV-Reform teuer für Krankenkassen
- Sozialer Wohnungsbau: 1,4 Mio. Wohnungen fehlen in Deutschland
- Kirchenfinanzierung: Bundesausgaben 2020–2025 unter Prüfung
Betroffen von der Arbeit des Beauftragten sind rund 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland sowie deren Angehörige. Der Beauftragte koordiniert Inklusionspolitik ressortübergreifend und wirkt auf Barrierefreiheit in Gesetzgebung und Verwaltung hin.
Zu den Fragen über Planstellen, Besoldungsgruppen und Reisekosten hat die Bundesregierung die Auskunft verweigert. Bei Personalfragen verwies sie auf verfassungsrechtliche Grenzen parlamentarischer Kontrolle; bei Reisekosten begründete sie die Nichtbeantwortung mit unverhältnismäßigem Aufwand. Konkrete Zahlen nannte sie nur bei den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 26.06.2026) Behindertenbeauftragte: AfD fragt Kosten und Nutzen ab →
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Bundesgesetz, das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Bereich regelt und die Rechtsgrundlage für das Amt des Beauftragten bildet.
- Bundesinitiative Barrierefreiheit
- Ressortübergreifende Initiative der Bundesregierung mit dem Ziel, öffentliche Einrichtungen, digitale Angebote und Infrastruktur schrittweise barrierefrei zu gestalten.
- BTHG
- Bundesteilhabegesetz — reformiert seit 2017 schrittweise die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und stärkt deren Selbstbestimmung.
Wie viel Geld gibt der Behindertenbeauftragte für Öffentlichkeitsarbeit aus?
Im ersten Jahr der Legislaturperiode wurden rund 77.000 Euro für die Webseite, 18.000 Euro für Publikationen, 61.000 Euro für Social-Media-Support, 517.000 Euro für Veranstaltungen und 6.000 Euro für Videobotschaften aufgewendet — insgesamt rund 679.000 Euro.
Welche Gesetze hat der Beauftragte im ersten Jahr begleitet?
Der Beauftragte wurde laut Bundesregierung bei mehr als 60 Gesetzesvorhaben beteiligt, darunter das Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes, das Haushaltsgesetz 2026 sowie das KI-Durchführungsgesetz.
Warum legte die Regierung keine Personalzahlen vor?
Die Bundesregierung verwies auf verfassungsrechtliche Grenzen der parlamentarischen Kontrolle und erklärte, Angaben zu Stellen und Budget seien dem Bundeshaushaltsplan (Einzelplan 11) zu entnehmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6755 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































