- Tierschutzbeauftragte hatte zunächst 5, ab September 2025 nur noch 3 Planstellen
- Videoüberwachung in Schlachthöfen vom Kabinett beschlossen, Gesetz in Vorbereitung
- Keine externen Dienstleister, keine Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit beauftragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6982 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz ist im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat angesiedelt. Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung insgesamt schwankte in den vergangenen Jahren erheblich: von 19 in den Jahren 2000 bis 2002 auf bis zu 45 im Jahr 2024, zuletzt (Juli 2025) auf 27. Die AfD-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6630 konkrete Daten zu Personalausstattung, Kosten, Aktivitäten und Ergebnissen des Amtes angefragt.
- 5 Planstellen — standen der Tierschutzbeauftragten bis zum 31. August 2025 zur Verfügung (Besoldungsgruppen B 6, 2x EG 14, EG 11, EG 6)
- 3 Planstellen — ab dem 1. September 2025, nach Reduzierung des Personals (A 13h, EG 11, EG 6)
- 25 Treffen — mit Interessenvertretern, Verbänden und NGOs im Zeitraum April 2025 bis Juni 2026
- rund 8.000 Follower — auf Instagram, mit rund 300.000 Aufrufen und 13.000 Interaktionen (April bis Juni 2026)
- 4 Dienstreisen — ausschließlich innerhalb Deutschlands, mit dokumentierten Gesamtkosten von mindestens 249,78 Euro
Im Detail
Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz hat sich bereits erfolgreich dafür eingesetzt, dass das im Koalitionsvertrag noch als Prüfauftrag formulierte Thema Videoüberwachung auf Schlachthöfen, bereits vom Bundeskabinett beschlossen wurde und sich im Gesetzgebungsverfahren befindet.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6982, zu Frage 11
Die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung ist nach einem Jahr Amtszeit Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage: Die AfD-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6630 detaillierte Auskunft über Personal, Kosten, Aktivitäten und Ergebnisse des Amtes verlangt. Die Bundesregierung hat am 7. Juli 2026 auf insgesamt 18 Fragen geantwortet (BT-Drs. 21/6982).
Tierschutzbeauftragte: Personalausstattung und Kosten
Für das Amt der Tierschutzbeauftragten der Bundesregierung standen bis zum 31. August 2025 fünf Planstellen bereit — besetzt mit den Besoldungsgruppen B 6, zweimal EG 14, EG 11 und EG 6. Ab dem 1. September 2025 wurde das Personal auf drei Planstellen (A 13h, EG 11, EG 6) reduziert. Alle Stellen waren laut Bundesregierung durchgängig besetzt. Externe Dienstleister wurden in der gesamten Legislaturperiode nicht beauftragt. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit entstanden ebenfalls keine. Für die soziale Medienpräsenz auf Instagram verzeichnet das Amt rund 8.000 Follower, 300.000 Aufrufe und 13.000 Interaktionen im Zeitraum April bis Juni 2026.
Schwerpunkte der Tierschutzbeauftragten im ersten Jahr
Als zentrales Ergebnis nennt die Bundesregierung den Einsatz für eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen. Dieses Thema war im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zunächst nur als Prüfauftrag formuliert worden. Nach dem Engagement der Tierschutzbeauftragten hat das Bundeskabinett den Beschluss gefasst; das Gesetzgebungsverfahren läuft. Darüber hinaus hat die Beauftragte Initiativen zur tierschutzgerechten Stallumrüstung, zur Heimtierhaltung, zum Wildtierschutz sowie zur Regulierung des anonymen Online-Handels mit Tieren verfolgt. Im März und April 2026 fanden Austausche zu den Themen Defektzucht und Tierversuche statt.
An Treffen mit Landesregierungen oder internationalen Organisationen hat die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung im betrachteten Zeitraum nicht teilgenommen. Auch internationale Konferenzen besuchte sie nicht. Die Zusammenarbeit beschränkte sich laut Bundesregierung auf das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie auf Verbände, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen im Tierschutzbereich.
Dienstreisen und parlamentarische Berichterstattung
Dokumentiert sind vier Inlandsreisen: Am 8. Mai 2025 nach Ulm (Schlachthofbesuch, Kosten: 66 Euro), am 10. Mai 2025 nach Leipzig zum 40-jährigen Jubiläum der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (174,78 Euro), am 24. Juni 2025 nach Hüttenberg für ein Arbeitsgespräch zu Tierschutzfällen vor Gericht (9 Euro) sowie am 30. Oktober 2025 nach Oldenburg zum Besuch des dortigen Tierheims (keine Kostenangabe). Auslandsreisen absolvierte die Tierschutzbeauftragte nicht. Am 15. April 2026 berichtete sie dem Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat über ihre Arbeit.
Erfolgsmessung ohne konkrete Antwort
Auf die Fragen, anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien die Wirksamkeit der Tierschutzbeauftragten bewertet wird, welche Ziele nicht erreicht wurden und ob eine Evaluation geplant ist, verweist die Bundesregierung lediglich auf eine frühere Antwort aus dem Jahr 2023 (BT-Drs. 20/5251). Inhaltliche Angaben dazu macht sie nicht. Die Bundesregierung erklärt zudem, die bestehenden Informationsmöglichkeiten für ausreichend zu halten, um Transparenz gegenüber Bundestag und Öffentlichkeit sicherzustellen.
Als erstellte Dokumente nennt die Bundesregierung ein Positionspapier zur Sondierung der EU-Kommission zur europäischen Bürgerinitiative „End the Cage Age“ sowie eine Auslegungshilfe zum Fundtierbegriff. Beide Papiere sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat veröffentlicht. Thematisch verwandt ist auch die Frage nach der Überprüfung staatlicher Beauftragter und ihrer Tätigkeitsbilanzen, die parlamentarisch immer wieder gestellt wird.
Die Gesamtzahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung schwankte in den vergangenen Jahren erheblich: von 19 (2000–2002) auf bis zu 45 (2024), zuletzt auf 27 (Juli 2025). Die AfD-Fraktion hatte die Anfrage vor dem Hintergrund gestellt, dass der Mehrwert solcher Strukturen gegenüber bestehenden Ministerialzuständigkeiten zu hinterfragen sei. Die Bundesregierung geht auf diesen Aspekt in ihrer Antwort nicht direkt ein.
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Betroffen von der Arbeit der Tierschutzbeauftragten sind Halter von Heimtieren, Betreiber von Schlachthöfen und Tierheimen sowie Verbände und Unternehmen im Bereich Tierschutz. Auch Verbraucher, die sich für Tierschutzstandards bei der Lebensmittelerzeugung interessieren, sind indirekt betroffen.
Die Fragen 15 bis 17 zu Erfolgsmessung, nicht erreichten Zielen und Evaluation beantwortet die Bundesregierung nicht inhaltlich, sondern verweist pauschal auf eine Antwort aus dem Jahr 2023 (BT-Drs. 20/5251). Die Fragen zur Dienstreisekostenaufstellung wurden in eine Anlage ausgelagert.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung: Bilanz nach Jahr 1 →
- Bundesbeauftragte/r
- Von der Bundesregierung eingesetzte Person, die für ein bestimmtes Politikfeld zuständig ist und nach § 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien bei allen relevanten Vorhaben zu beteiligen ist.
- Defektzucht
- Gezielte Züchtung von Tieren mit erblich bedingten körperlichen Merkmalen, die zu Leiden, Schmerzen oder Schäden führen, z. B. bestimmte Hunderassen mit extremen Körperbaumerkmalen.
- End the Cage Age
- Europäische Bürgerinitiative, die das Ende der Käfighaltung für Nutztiere in der EU fordert. Die EU-Kommission hat eine Sondierung zur Umsetzung eingeleitet.
Wie viele Mitarbeiter hat die Tierschutzbeauftragte?
Bis August 2025 standen 5 Planstellen zur Verfügung, danach wurden diese auf 3 Planstellen reduziert. Alle Stellen waren jeweils besetzt.
Was hat die Tierschutzbeauftragte konkret erreicht?
Sie hat sich für eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen eingesetzt, die inzwischen vom Bundeskabinett beschlossen wurde und sich im Gesetzgebungsverfahren befindet.
Wurden externe Berater oder Agenturen beauftragt?
Nein, laut Bundesregierung wurden in der aktuellen Legislaturperiode keine externen Dienstleister beauftragt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6982 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































