- Bundeswehr-IDF-Großübung Herbst 2026 im März 2026 abgesagt
- GeSiG soll Anforderungen an Kliniken im Verteidigungsfall regeln
- 40-Mio.-Euro-Tiefgarage in Köln als unterirdisches Notlazarett geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6959 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesverteidigungsministerium hatte mit dem Grünbuch ‚Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall‘ (ZMZ 4.0) Szenarien für einen möglichen Verteidigungsfall skizziert, in dem deutsche Krankenhäuser als Ergänzung zu Militärkrankenhäusern fungieren sollen. Parallel dazu hatte das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) in einem Endbericht erhebliche Investitionsbedarfe für die Resilienz von Krankenhäusern als kritische Infrastruktur benannt. Ein konkretes Beispiel ist der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Gesundheitscampus Merheim in Köln, wo eine 40 Millionen Euro teure Tiefgarage nach israelischem Vorbild gebaut werden soll, die sich im Ernstfall in ein unterirdisches Krankenhaus umrüsten lässt.
- 40 Mio. Euro — Kosten der geplanten Tiefgarage in Köln-Merheim, die als unterirdisches Notlazarett nutzbar sein soll.
- ca. 1.000 Verletzte pro Tag — Szenario des ZMZ-4.0-Grünbuchs für den Verteidigungsfall; binnen 48 Stunden wären alle Militärkrankenhausbetten belegt.
- mehr als 30 Prozent — Anteil der Verwundeten, die im skizzierten Szenario intensivmedizinische Betreuung benötigen würden.
- März 2026 — Zeitpunkt der formalen Absage der Bundeswehr-IDF-Großübung, die ursprünglich für Herbst 2026 geplant war.
Im Detail
Die für Herbst 2026 geplante Großübung der Bundeswehr mit der IDF wurde im März 2026 formal abgesagt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6959, S. 5
Zivile Krankenhäuser in Deutschland stehen vor einer neuen Anforderung: Im Verteidigungsfall sollen sie nicht nur die eigene Bevölkerung versorgen, sondern auch verwundete NATO-Soldaten aufnehmen können. Wie das konkret funktionieren soll, welche Kliniken betroffen wären und wer die Kosten trägt, beantwortet die Bundesregierung in BT-Drs. 21/6959 vom 7. Juli 2026 nur in Umrissen — und verweist auf ein noch in der Entwurfsphase befindliches Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG).
Härtungsmaßnahmen für Krankenhäuser: Was plant die Bundesregierung?
Das Bundesverteidigungsministerium, das die Antwort im Namen der Bundesregierung übermittelt hat, prüft im Rahmen des GeSiG, welche Anforderungen an Gesundheitseinrichtungen für verteidigungsbezogene Krisenlagen gestellt werden sollen. Angaben dazu, wie viele Kliniken Härtungsmaßnahmen benötigen, welche priorisiert werden und welche Gesamtkosten entstehen, macht die Regierung nicht — diese Parameter würden erst im Zuge der GeSiG-Erarbeitung festgestellt. Auch die Finanzierungsfrage ist nach Regierungsangaben noch offen und Gegenstand laufender Prüfungen.
Ein bereits konkretes Beispiel für solche Härtungsmaßnahmen liefert Nordrhein-Westfalen: Am Gesundheitscampus Merheim der Kliniken der Stadt Köln ist eine 40 Millionen Euro teure Tiefgarage nach israelischem Vorbild geplant, die sich im Ernstfall in ein voll funktionsfähiges unterirdisches Krankenhaus umrüsten lässt. Das Projekt verdeutlicht, in welche Größenordnungen bauliche Schutzmaßnahmen gehen können.
Krankenhäuser im Verteidigungsfall: Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es kein spezifisches Bundesgesetz, das die Rolle ziviler Krankenhäuser im Bündnis- oder Verteidigungsfall verbindlich regelt. Die Resilienzmaßnahmen von Gesundheitseinrichtungen liegen nach Auskunft der Bundesregierung bei den Ländern. Eine generelle Priorisierung von Patientengruppen — etwa Soldaten vor Zivilpatienten — ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen; die Behandlung soll grundsätzlich nach medizinischem Bedarf erfolgen. Im GeSiG soll jedoch auch geprüft werden, ob in spezifischen Überlastungssituationen Anpassungen möglich sein müssen.
Für die Koordination im Krisenfall plant die Bundesregierung einen bindenden Mechanismus zur Patientenverlegung, angelehnt an das aus der SARS-CoV-2-Pandemie bekannte Kleeblattsystem. Details zu Kleeblattregionen oder sogenannten Single Points of Contact (SPoC) für den Verteidigungsfall werden ebenfalls dem GeSiG vorbehalten. Die Umsetzung der Resilienzmaßnahmen obliegt nach aktuellem Stand den Bundesländern.
Bundeswehr-IDF-Großübung: Absage im März 2026
Ein zentrales Ergebnis der Anfrage: Die für Herbst 2026 geplante Großübung der Bundeswehr mit den israelischen Verteidigungsstreitkräften (IDF), bei der auch zivile Gesundheitseinrichtungen einbezogen werden sollten, wurde im März 2026 formal abgesagt. Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6612) ausführlich gefragt, wie die Übung organisiert werden sollte, welche Kliniken beteiligt sein würden, welche Kosten anfallen und ob die IDF-Erfahrungen aus dem Gaza-Krieg vor dem Hintergrund des laufenden IGH-Verfahrens rechtliche und ethische Fragen aufwerfen. Die Bundesregierung beantwortet alle zehn darauf bezogenen Fragen (8 bis 17) gemeinsam mit einem einzigen Satz: Die Übung wurde abgesagt.
Bewaffnetes Personal in Krankenhäusern ist nach Angaben der Bundesregierung ausdrücklich nicht vorgesehen — eine Antwort auf die Befürchtung, Kliniken könnten dadurch zum legitimen militärischen Ziel werden.
Offene Fragen beim Gesundheitssicherstellungsgesetz
Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass die Pläne zur Militärresilienz des Gesundheitswesens noch wenig konkret sind. Weder Gesamtkosten noch eine Liste betroffener Krankenhäuser noch Zeitpläne für das GeSiG werden genannt. Für Krankenhausbetreiber, Kommunen und Bundesländer als Träger bleibt damit unklar, welche baulichen und technischen Investitionen auf sie zukommen. Der Vergleich mit bereits existierenden Planungen — etwa dem ungeklärten GKV-Einsparpotenzial bei Arzneimitteln — zeigt ein Muster: Kostenfolgen für das Gesundheitssystem werden parlamentarisch abgefragt, Antworten bleiben aber oft vage. Ähnlich verhält es sich beim Energiewende-Monitoring, wo ebenfalls Umsetzungsfragen offen bleiben.
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Betroffen sind alle zivilen Krankenhäuser in Deutschland — öffentliche, freigemeinnützige und private Träger — sowie deren Personal und Patienten. Im Verteidigungsfall könnten Kliniken verpflichtet werden, Verwundete der NATO-Streitkräfte zu versorgen. Auch die Bevölkerung als potenzielle Patienten ist betroffen, sofern Kapazitäten durch militärische Nutzung gebunden werden.
Die Bundesregierung weicht bei zentralen Fragen aus: Zu Kosten, Anzahl betroffener Krankenhäuser und konkreten Standorten verweist sie auf laufende Prüfungen im Rahmen des GeSiG. Lediglich zur abgesagten Bundeswehr-IDF-Übung liefert sie eine klare Aussage.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Krankenhäuser im Verteidigungsfall: Kosten und Risiken der Härtungsmaßnahmen →
- GeSiG
- Gesundheitssicherstellungsgesetz — geplantes Bundesgesetz, das regelt, wie Gesundheitseinrichtungen im Verteidigungs- oder Bündnisfall einsatzbereit bleiben und Patienten verlegt werden können.
- Härtungsmaßnahmen
- Bauliche, technische und personelle Maßnahmen, die zivile Krankenhäuser widerstandsfähiger gegen äußere Gefahren wie Cyberangriffe, Sabotage oder militärische Krisenlagen machen sollen.
- ZMZ 4.0
- Grünbuch 'Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall' — strategisches Planungsdokument des Bundesverteidigungsministeriums für die Einbindung ziviler Strukturen in die Landesverteidigung.
Was ist das Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG)?
Das GeSiG ist ein noch in Planung befindliches Bundesgesetz, das Anforderungen an Gesundheitseinrichtungen für verteidigungsbezogene Krisenlagen regeln soll, einschließlich eines bindenden Mechanismus zur Patientenverlegung.
Findet die Bundeswehr-IDF-Großübung Herbst 2026 statt?
Nein. Laut Bundesregierung wurde die geplante Großübung der Bundeswehr mit den israelischen Streitkräften (IDF) im März 2026 formal abgesagt.
Werden Krankenhäuser bewaffnetes Personal erhalten?
Nein. Die Bundesregierung erklärt ausdrücklich, dass die Bewaffnung von Personal in Krankenhäusern nicht vorgesehen ist.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6959 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































