- 244 antiziganistische Straftaten im Jahr 2025 bundesweit registriert
- 80 Fälle von Volksverhetzung — größte Einzelkategorie neben sonstigen Delikten
- 192 Tatverdächtige ermittelt, davon 36 ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7043 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Antiziganistische Straftaten werden in Deutschland im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) systematisch erfasst. Das Unterthemenfeld „antiziganistisch“ ist Teil des übergeordneten Oberthemenfelds „Hasskriminalität“. Die vorliegende Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7043) beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6759) und ergänzt frühere Daten aus BT-Drs. 21/2402, die den Zeitraum Januar bis September 2024 abdeckten. Die Daten basieren auf dem Stichtag 31. Mai 2026, um möglichst aktuelle Fallzahlen abzubilden.
- 244 Straftaten — Gesamtzahl antiziganistischer Straftaten im Jahr 2025 (Stichtag 31. Mai 2026)
- 80 Fälle Volksverhetzung — größte Einzelkategorie; Schwerpunkt in NRW (18), Bayern (6) und Rheinland-Pfalz (12)
- 87 Beleidigungsdelikte — nach §§ 185–188 StGB, bundesweit verteilt
- 15 Gewaltdelikte — davon 15 Körperverletzungen; kein vollendetes Tötungsdelikt
- 192 Tatverdächtige — ermittelt, davon 36 ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Im Detail
Um möglichst aktuelle Daten zu beauskunften, werden die Fallzahlen zum Stichtag 31. Mai 2026 genutzt. Aufgrund von Nach- und Änderungsmeldungen kommt es zu Abweichungen gegenüber den bundesweit abgestimmten Jahresfallzahlen 2025 zum Stichtag 31. Januar 2026.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7043
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland insgesamt 244 antiziganistische Straftaten registriert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7043) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die das Bundesministerium des Innern am 7. Juli 2026 übermittelt hat. Die Daten basieren auf dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) und beziehen sich auf den Stichtag 31. Mai 2026.
Antiziganistische Straftaten richten sich gegen Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma und werden im KPMD-PMK als eigenes Unterthemenfeld innerhalb der Hasskriminalität erfasst. Die 244 Fälle des Jahres 2025 verteilen sich auf alle 16 Bundesländer, wobei Nordrhein-Westfalen mit 44 Fällen den höchsten Wert aufweist, gefolgt von Baden-Württemberg (33) und Berlin (22).
Antiziganistische Straftaten: Deliktstruktur 2025
Die größte Einzelkategorie bildet die Volksverhetzung nach § 130 StGB mit bundesweit 80 Fällen. Hinzu kommen 105 sonstige Straftaten, darunter vor allem Beleidigungsdelikte nach §§ 185–188 StGB (87 Fälle) sowie 14 Fälle verhetzender Beleidigung nach § 192a StGB. Körperverletzungen wurden als Gewaltdelikte 15-mal erfasst. Kein Fall betraf vollendete oder versuchte Tötungsdelikte. Nötigungen und Bedrohungen summierten sich auf 17 Fälle, Sachbeschädigungen auf 11 Fälle.
Propagandadelikte im engeren Sinne (Kategorie 1.13) wurden als Oberkategorie mit null Fällen ausgewiesen; allerdings wurden 14 Fälle des Verbreitens von Propagandamaterial (§ 86 StGB) und 14 Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) separat erfasst.
Tatverdächtige und Staatsangehörigkeit
Für die 244 Straftaten des Jahres 2025 wurden insgesamt 192 Tatverdächtige ermittelt — das entspricht einer Aufklärungsquote von rund 79 Prozent auf Personenebene. Den größten Anteil stellen Tatverdächtige bei sonstigen Straftaten (93 Personen) und Volksverhetzung (56 Personen).
Von den 192 ermittelten Tatverdächtigen hatten 36 keine deutsche Staatsangehörigkeit — das sind rund 19 Prozent. Die Bundesregierung weist dabei darauf hin, dass eine automatisierte Auswertung nach Doppel- bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten für den beauskunfteten Zeitraum technisch nicht möglich ist. Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten, darunter der deutschen, werden als deutsch gezählt.
Was gilt aktuell?
Antiziganistische Straftaten werden seit Jahren als eigenständiges Merkmal innerhalb der PMK-Statistik erfasst. Die Bundesregierung legt diese Daten regelmäßig auf parlamentarische Anfrage hin offen. Eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen, unaufgeforderten Veröffentlichung dieser spezifischen Unterkategorie besteht nicht; die Zahlen werden jedoch in den jährlichen PMK-Lageberichten des Bundeskriminalamts eingebettet.
Die vorliegende Antwort ergänzt frühere Daten aus BT-Drs. 21/2402, die den Zeitraum Januar bis September 2024 abdeckten. Damit liegt nun eine vollständige Jahresauswertung für 2025 vor. Wie beim Waffenrecht zeigt sich auch hier, dass parlamentarische Anfragen ein zentrales Instrument sind, um amtliche Statistiken öffentlich zugänglich zu machen. Ähnliche Anfragemechanismen nutzen Fraktionen auch in anderen sicherheitspolitischen Bereichen, wie etwa bei der humanitären Lage in der Ukraine.
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Unmittelbar betroffen sind Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma in Deutschland. Die Statistik erfasst Fälle aus allen 16 Bundesländern und zeigt, dass antiziganistische Straftaten ein gesamtdeutsches Phänomen sind, mit Schwerpunkten in bevölkerungsreichen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.
Die Bundesregierung hat alle drei Fragen vollständig beantwortet und detaillierte Tabellen nach Straftatbestand, Bundesland und Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen geliefert. Lediglich bei der Frage nach Mehrfachstaatsangehörigkeiten wies sie auf eine technische Einschränkung hin: Eine automatisierte Auswertung nach Doppelstaatsangehörigkeiten ist für den beauskunfteten Zeitraum nicht möglich.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Antiziganistische Straftaten 2025: Bundestag fragt nach Fallzahlen →
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität — das bundesweite Erfassungssystem für politisch motivierte Straftaten in Deutschland.
- Antiziganismus
- Strukturelle Feindseligkeit und Diskriminierung gegenüber Sinti und Roma; als eigenständiges Hasskriminalitätsmerkmal in der Polizeistatistik ausgewiesen.
- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
- Straftatbestand, der das öffentliche Aufstacheln zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder die Aufforderung zu Gewalt gegen bestimmte Gruppen unter Strafe stellt.
Was ist Antiziganismus?
Antiziganismus bezeichnet Feindseligkeit, Vorurteile und Diskriminierung gegenüber Sinti und Roma. Im Strafrecht wird er als besonderes Hasskriminalitätsmerkmal im Rahmen der politisch motivierten Kriminalität erfasst.
Wie viele antiziganistische Straftaten gab es 2025?
Laut Bundesregierung wurden 2025 bundesweit 244 Straftaten im Bereich Antiziganismus registriert (Stand: Stichtag 31. Mai 2026).
Welches Bundesland verzeichnete die meisten Fälle?
Nordrhein-Westfalen verzeichnete mit 44 Fällen die höchste Gesamtzahl, gefolgt von Baden-Württemberg (33) und Berlin (22).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7043 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































