- 2,2 Mio. Euro Bundesförderung für 19 NGO-Partnerschaften in Rheinland-Pfalz 2024
- Vergabe-Gremien in Bad Kreuznach und Birkenfeld sollen offengelegt werden
- Kontrollmechanismen und mögliche Interessenkonflikte bei Fördervergabe hinterfragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7297 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) administriert und fördert bundesweit lokale Strukturen zur Demokratieförderung. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2024 laut einer früheren Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1635) insgesamt 19 ‚Partnerschaften für Demokratie‘ mit über 2,2 Mio. Euro gefördert. Die Mittel fließen von kommunalen Ämtern als Erstempfänger zu lokalen NGOs als Letztempfängern weiter, wobei Koordinierungs- und Fachstellen sowie Begleitausschüsse an der Vergabeentscheidung beteiligt sind. Die Empfänger sind laut einer früheren Bundesregierungsantwort (BT-Drs. 20/4189) zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet.
- 2,2 Mio. Euro — Bundesförderung für 19 Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 (BT-Drs. 21/1635)
- 19 Partnerschaften — Anzahl der geförderten Strukturen in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024
- 2 Partnerschaften — im Bundestagswahlkreis 200 Kreuznach: Stadt Bad Kreuznach und Nationalparklandkreis Birkenfeld
- 15 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, die ab Haushaltsjahr 2020 rückwirkend Aufklärung verlangt
Im Detail
Über die organisatorische Zusammensetzung der 'Partnerschaften für die Demokratie' und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7297
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit Jahren lokale Strukturen zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz — und steht zunehmend unter Transparenzdruck. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7297 vom 23. Juli 2026 verlangt die AfD-Fraktion von der Bundesregierung detaillierte Auskunft über die NGO-Förderung im Bundestagswahlkreis 200 Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen die Stadt Bad Kreuznach und der Nationalparklandkreis Birkenfeld.
Ausgangspunkt ist ein konkreter Befund: Laut einer früheren Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1635) wurden in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 insgesamt 19 ‚Partnerschaften für Demokratie‘ mit über 2,2 Mio. Euro aus Bundesmitteln gefördert. Wer genau diese Mittel erhält, welche Organisationen an den Vergabeentscheidungen beteiligt sind und wie die Verwendung kontrolliert wird — das ist laut den Fragestellern bislang nicht vollständig transparent.
Demokratie leben! — wie die Förderstruktur funktioniert
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ ist mehrstufig aufgebaut: Ein kommunales federführendes Amt fungiert als Erstempfänger der Bundesmittel und leitet diese an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. An der Vergabeentscheidung sind mehrere Gremien beteiligt: eine Koordinierungs- und Fachstelle (selbst eine lokale NGO), ein zivilgesellschaftliches Bündnis, ein Jugendforum sowie ein Begleitausschuss. Letzterer ist laut Landesregierung Rheinland-Pfalz das zentrale Entscheidungsgremium: Er besteht mehrheitlich aus Vertretern der lokalen Zivilgesellschaft und entscheidet darüber, welche Projektideen verwirklicht werden.
Genau hier setzt die Anfrage an: Wenn NGOs sowohl im Begleitausschuss vertreten sind als auch selbst Fördergelder beantragen, entsteht ein potenzieller Interessenkonflikt. Die Fragesteller wollen wissen, welche Regeln zur Vermeidung solcher Konstellationen gelten — und ob sie eingehalten werden.
15 Fragen zu Empfängern, Kontrolle und Rückforderungen
Die Anfrage umfasst 15 Einzelfragen, die sich auf den Zeitraum ab 2020 beziehen. Gefragt wird unter anderem: Welche Organisationen haben Fördergelder erhalten? Wer sitzt in den Vergabegremien? Wie oft wurden Verwendungsnachweise beanstandet? Wurden Fördermittel zurückgefordert, und wenn ja, in welcher Höhe? Auch gemeinsame Veranstaltungen und Publikationen der Bundesregierung mit geförderten NGOs sind Gegenstand der Anfrage. Für sämtliche Antworten verlangen die Fragesteller maschinenlesbare Daten — ein Hinweis auf den Anspruch systematischer Auswertbarkeit.
Für das Förderprogramm ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zuständig. Empfänger von Mitteln aus den ‚Partnerschaften für Demokratie‘ sind laut einer früheren Bundesregierungsantwort (BT-Drs. 20/4189) zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Ob und wie diese Verpflichtung kontrolliert wird, ist ebenfalls Teil der Anfrage.
NGO-Förderung: Breitere Debatte im Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7297 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage steht im Kontext einer breiteren politischen Diskussion über staatliche NGO-Finanzierung. Laut Vorbemerkung der Fragesteller gerät die Förderpraxis des Bundes zunehmend in die Kritik — ein Jurist habe sie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sogar als verfassungswidrig bezeichnet. Diese Einschätzung ist eine Position der Fragesteller und kein rechtskräftiges Urteil. Ähnliche Anfragen zur NGO-Transparenz hat die AfD bereits früher gestellt, etwa zur Insolvenzstatistik oder zur Volksverhetzungsstatistik.
Fragen zur staatlichen Förderung von Organisationen berühren grundlegende Prinzipien der Haushaltskontrolle: Öffentliche Mittel unterliegen dem Gebot der sparsamen Verwendung und müssen nachvollziehbar vergeben werden. Das Programm ‚Demokratie leben!‘ fördert bundesweit zahlreiche Projekte — allein in Rheinland-Pfalz mit mehr als zwei Millionen Euro jährlich. Wie bei anderen Förderprogrammen stellt sich damit die Frage nach Wirksamkeit, Transparenz und Kontrolle. Aktuelle Reformdebatten im Bereich der EU-Medienförderung oder der Informationstransparenz zeigen, dass der Umgang mit öffentlichen Mitteln und Zugang zu Informationen ein parteiübergreifendes Dauerthe ma bleibt.
Weiterlesen:
- Insolvenzstatistik: AfD fordert Erfassung nach Staatsangehörigkeit
- Volksverhetzung §130 StGB: AfD fordert Statistik und Transparenz
- AgoraEU-Medienförderung: 8,6 Mrd. Euro und Fragen zur Pressefreiheit
Betroffen sind lokale NGOs und zivilgesellschaftliche Organisationen im Bundestagswahlkreis 200 Kreuznach, insbesondere in der Stadt Bad Kreuznach und im Nationalparklandkreis Birkenfeld, die Fördermittel aus ‚Demokratie leben!‘ erhalten oder beantragt haben. Mittelbar betrifft das Thema alle Steuerzahler, da es um die Kontrolle öffentlicher Fördermittel geht.
Berlin, 9. Juli 2026. Riskante Fehlinvestitionen beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) haben gezeigt, dass Handlungsbedarf bei der Aufsicht besteht. Es drohen Verluste von bis zu 1,2 Milliarden Euro, welche die Altersabsicherung von rund 11.000 Zahnärzten und deren Familien gefährden. Der Fall offenbart ein eklatantes Versagen der gesamten Kontrollkette aus… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7297) ist am 23. Juli 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort — die Antwortfrist läuft bis zum 13. August 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion die Informationen parlamentarisch weiterverarbeiten.
- Partnerschaften für Demokratie
- Lokale Förderstrukturen im Rahmen des Bundesprogramms 'Demokratie leben!', die von kommunalen Ämtern geleitet werden und Mittel an lokale NGOs für Demokratieprojekte weitergeben.
- BAFzA
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist die Behörde, die das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' administriert und die Mittelverwendung überwacht.
- Letztempfänger
- Bezeichnung für lokale NGOs, die Fördermittel nicht direkt vom Bund, sondern über das kommunale federführende Amt erhalten und damit konkrete Projekte umsetzen.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundes, das lokale Projekte zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz finanziert — unter anderem über sogenannte 'Partnerschaften für Demokratie' auf kommunaler Ebene.
Welche Gebiete betrifft diese Anfrage konkret?
Die Anfrage bezieht sich auf die Stadt Bad Kreuznach und den Nationalparklandkreis Birkenfeld im Bundestagswahlkreis 200 Kreuznach in Rheinland-Pfalz.
Was ist ein Begleitausschuss im Rahmen von 'Demokratie leben!'?
Der Begleitausschuss ist laut Landesregierung Rheinland-Pfalz das zentrale Entscheidungsgremium darüber, welche Projekte gefördert werden. Er besteht mehrheitlich aus Vertretern der lokalen Zivilgesellschaft.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7297 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































