- V-Mann des BfV beschaffte 300 Patronen für mutmaßliche Hamas-Anschlagsplaner
- Mossad warnte deutschen Verfassungsschutz vor geplantem Anschlag in Berlin
- 16 Fragen zur Kontrolle von V-Personen beim Bundesamt für Verfassungsschutz
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7222 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Oktober 2025 nahmen das Bundeskriminalamt (BKA) und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mehrere Verdächtige fest, die einen schweren Anschlag auf jüdische und israelische Einrichtungen in Berlin geplant haben sollen. Die Verdächtigen befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Ein Bericht der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 25. April 2026 legte nahe, dass ein V-Mann des Bundesamts für Verfassungsschutz bei der Beschaffung von Munition für die Gruppe eine zentrale Rolle gespielt haben soll. Das BfV bestätigte gegenüber dem Generalbundesanwalt die V-Mann-Eigenschaft von Mohammad S. und gab an, die Quellführung sei bis Dezember 2025 aktiv gewesen. Das BfV bestreitet laut ZEIT-Bericht, Mohammad S. bezüglich des Anschlags gesteuert zu haben.
- Oktober 2025 — Festnahme mehrerer Verdächtiger durch BKA und Generalbundesanwalt wegen mutmaßlicher Anschlagsplanung.
- 300 Patronen / 1.050 Euro — Munitionsmenge und Kaufpreis, die der V-Mann laut ZEIT-Bericht im August 2025 beschafft haben soll.
- Dezember 2025 — Nach Angaben des BfV endete die Quellführung von Mohammad S. zu diesem Zeitpunkt.
- Januar 2026 — Mohammad S. befindet sich seitdem wegen des Tatverdachts der Hamas-Mitgliedschaft in Untersuchungshaft.
- 16 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung.
Im Detail
Das BfV hat gegenüber dem Generalbundesanwalt eingeräumt, dass Mohammad S. tatsächlich als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig gewesen sei.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7222, unter Verweis auf DIE ZEIT vom 25. April 2026
Ein V-Mann des deutschen Inlandsgeheimdienstes soll bei der Beschaffung von Munition für eine mutmaßliche Hamas-Anschlagsplanung auf jüdische und israelische Einrichtungen in Berlin mitgewirkt haben. Gleichzeitig hatte der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor genau dieser Bedrohung gewarnt. Dieser Sachverhalt bildet den Kern der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7222, die die AfD-Fraktion am 21. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.
Mossad-Warnung und V-Mann-Einsatz: Der Zeitablauf
Nach einem Bericht der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 25. April 2026 plante eine Gruppe von Palästinensern einen schweren Anschlag in Berlin. Der israelische Geheimdienst Mossad soll das BfV rechtzeitig gewarnt haben. In der Folge observierten BKA und BfV mehrere mutmaßliche Hamas-Mitglieder. Im Oktober 2025 wurden mehrere Verdächtige festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Bei einer Hausdurchsuchung bei Mohammad S. fanden die Ermittler zudem einen bulgarischen Pass auf einen anderen Namen, den er nach eigenen Angaben im Zusammenhang mit seiner Geheimdienstarbeit besaß.
Das BfV hat gegenüber dem Generalbundesanwalt eingeräumt, dass Mohammad S. tatsächlich als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig gewesen sei — nach BfV-Angaben bis Dezember 2025. Laut abgehörten Telefonaten soll Mohammad S. nicht nur Munition, sondern auch Waffen beschafft haben. Seit Januar 2026 befindet er sich wegen des dringenden Tatverdachts, Mitglied der Hamas gewesen zu sein, selbst in Untersuchungshaft. Das BfV betont laut ZEIT-Bericht, Mohammad S. bezüglich des geplanten Anschlags nicht gesteuert zu haben.
16 Fragen zu Kontrolle und Versagen beim Verfassungsschutz-V-Mann
Die Anfrage richtet 16 konkrete Fragen an die Bundesregierung. Im Kern geht es darum, wann der Mossad seine Warnung übermittelte, ob Mohammad S. darin namentlich genannt wurde und wann das BfV ihn erstmals als möglichen Beteiligten an der Anschlagsplanung identifizierte. Gefragt wird auch, seit wann Mohammad S. als Quelle für das BfV tätig war und ab wann intern geprüft wurde, die Zusammenarbeit zu beenden.
Weitere Fragen betreffen die Vergütung des V-Manns: Wurde Mohammad S. für seine Tätigkeit entlohnt, in welcher Höhe und in welcher Form? Das BfV soll außerdem darlegen, ob es vom Besitz des auf einen anderen Namen ausgestellten Passes wusste und ob es diesen Besitz geduldet hat. Konkret fragt die Anfrage zudem, ob das BfV Mohammad S. technische Geräte wie ein Mobiltelefon oder einen Laptop zur Verfügung stellte und ob diese bei der Hausdurchsuchung im Oktober 2025 beschlagnahmt wurden — und ob Polizei oder Staatsanwaltschaft auf deren Inhalte zugegriffen haben.
Systemfragen: Kontrollmechanismen beim V-Mann-Einsatz
Über den Einzelfall hinaus fragt die Anfrage nach strukturellen Kontrollmechanismen beim Einsatz von V-Personen durch das BfV. Die Abgeordneten wollen wissen, wie sichergestellt wird, dass V-Personen keine steuernde oder stabilisierende Rolle in extremistischen Strukturen übernehmen. Gefragt wird auch, in wie vielen Fällen in den vergangenen zehn Jahren Straftaten von BfV-V-Personen während ihrer Tätigkeit festgestellt wurden — aufgeschlüsselt nach Jahr, Anzahl und Art des strafrechtlichen Vorwurfs. Abschließend fragt die Anfrage, ob die Bundesregierung angesichts möglicher Kontrolldefizite Reformbedarf bei der gesetzlichen Ausgestaltung des V-Personen-Einsatzes sieht.
Der Fall berührt grundlegende Fragen zur Steuerung und Kontrolle staatlicher Geheimdienstquellen. Die Debatte über Transparenz und Kontrolle im Geheimdienstbereich ist im Bundestag seit längerem präsent. Auch die Frage nach parlamentarischer Kontrolle sensibler Sicherheitsthemen stellt sich regelmäßig. Wie mit Verschlusssachen im parlamentarischen Verfahren umgegangen wird, ist dabei ein zentrales Verfahrensproblem — denn viele Antworten zu V-Mann-Einsätzen werden aus nachvollziehbaren Gründen nicht öffentlich beantwortet.
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Unmittelbar betroffen sind die jüdischen und israelischen Einrichtungen in Berlin, die das mutmaßliche Anschlagsziel darstellten. Mittelbar berührt der Fall alle Bürgerinnen und Bürger, da er grundlegende Fragen zur Verlässlichkeit und Kontrolle staatlicher Geheimdienstquellen aufwirft. Auch die in Untersuchungshaft befindlichen Verdächtigen sowie Mohammad S. selbst sind Betroffene des laufenden Strafverfahrens.
Berlin, 20. Juli 2026. Am 13. August will sich das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, sagt dazu: „Die Pläne, das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem Akteur zu machen, der in das Leben der Bürger, ohne Wissen derselben, gezielt manipulatorisch eingreift, sind vollumfänglich… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7222) wurde am 21. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 16 Fragen schriftlich zu beantworten; die gesetzliche Antwortfrist läuft bis zum 11. August 2026. Eine Antwort der Bundesregierung liegt bislang nicht vor.
- V-Mann (Vertrauensperson)
- Eine Privatperson, die verdeckt für einen Nachrichtendienst oder die Polizei Informationen aus extremistischen oder kriminellen Milieus beschafft und hierfür meist vergütet wird.
- BfV
- Bundesamt für Verfassungsschutz — der zivile Inlandsgeheimdienst Deutschlands, zuständig für die Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen.
- Generalbundesanwalt
- Oberste Anklagebehörde des Bundes, zuständig für die Strafverfolgung bei schwerwiegenden Delikten wie Terrorismus und Hochverrat.
Was hat der V-Mann Mohammad S. konkret getan?
Laut ZEIT-Bericht soll Mohammad S. den Beschuldigten im August 2025 insgesamt 300 Patronen zum Preis von 1.050 Euro beschafft haben. Seit Januar 2026 befindet er sich wegen des dringenden Tatverdachts der Hamas-Mitgliedschaft in Untersuchungshaft.
Wann warnte der Mossad den deutschen Verfassungsschutz?
Das genaue Datum ist Gegenstand der Anfrage. Die AfD fragt die Bundesregierung, wann der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad dem BfV den Hinweis auf die geplante Anschlagsplanung übermittelte.
Wer ist für die Kontrolle von V-Personen verantwortlich?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist für die Führung und Kontrolle seiner V-Personen zuständig. Die fachaufsichtliche Kontrolle liegt beim Bundesministerium des Innern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7222 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































