- Rentenniveau könnte durch Kapitalrente bis 2031 unter 48 Prozent fallen
- Linke bezweifelt Transparenz der Alterssicherungskommission
- 18 Fragen zu Berechnungsannahmen und Armutsrisiken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7225 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat eine Alterssicherungskommission eingesetzt, die am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht vorlegte. Das Reformpaket empfiehlt unter anderem die Einführung einer kapitalgedeckten Komponente — der sogenannten Kapitalrente — innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Wiedereinführung von Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel nach 2031. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas haben das Paket öffentlich positiv bewertet und eine zügige Umsetzung angekündigt. Die Fraktion Die Linke sieht in dieser Bewertung einen Hinweis darauf, dass der Bundesregierung über den veröffentlichten Bericht hinausgehende Informationen vorliegen, die öffentlich bislang nicht zugänglich sind.
Im Detail
„Die Rente bleibt sicher und die Lasten werden gerecht verteilt – über alle gesellschaftlichen Gruppen, über alle Generationen hinweg.“
— Bundeskanzler Friedrich Merz, Pressekonferenz zur Übergabe des Berichts der Alterssicherungskommission (zitiert in BT-Drs. 21/7225)
Das Rentensystem in Deutschland steht vor der größten Reform seit Jahrzehnten. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht vorgelegt und empfiehlt unter anderem die Einführung einer kapitalgedeckten Komponente — der sogenannten Kapitalrente — in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte bei der Übergabe des Berichts: „Die Rente bleibt sicher und die Lasten werden gerecht verteilt – über alle gesellschaftlichen Gruppen, über alle Generationen hinweg.“ Doch wie belastbar sind diese Zusagen?
Die Fraktion Die Linke hat am 21. Juli 2026 mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7225 insgesamt 18 Fragen an die Bundesregierung gerichtet, die zentrale Lücken im veröffentlichten Kommissionsbericht adressieren. Aus Sicht der Fragesteller rund um Sarah Vollath und Janine Wissler fehlen im Bericht detaillierte Verteilungsanalysen, transparente Berechnungsannahmen und eine vollständige Beschreibung der Funktionsweise einzelner Empfehlungen.
Rentenniveau und Kapitalrente: Was gilt aktuell?
Derzeit schreibt das Gesetz (§ 154a SGB VI) vor, dass das Sicherungsniveau vor Steuern bis 2031 nicht unter 48 Prozent fallen darf. Die Alterssicherungskommission empfiehlt nun eine Reformarchitektur, bei der dieses Niveau durch eine Kombination aus gesetzlicher Umlagerente und neuer Kapitalrente gehalten werden soll. Die Linke bezweifelt, dass dieser Mechanismus rechnerisch aufgeht — insbesondere dann, wenn die Kapitalrente nach dem Renteneintritt nicht dynamisiert wird, also nicht mit der Lohnentwicklung Schritt hält.
Konkret fragt die Fraktion, ob die Vorausberechnungen der Kommission in den Abbildungen 2 bis 7 ihres Berichts den vorgeschlagenen Beitragssatz zur Kapitalrente bei der Ermittlung des verfügbaren Durchschnittsentgelts und damit des Sicherungsniveaus berücksichtigt haben. Falls nicht, wären bis 2031 geringere jährliche Rentenanpassungen als im Status quo möglich — ein Szenario, das der Bundeskanzler öffentlich ausgeschlossen hat, ohne die dahinterliegenden Berechnungen offenzulegen.
Armutsrisiko für Frauen und Erwerbsgeminderte
Besonderes Augenmerk legt die Anfrage auf die Verteilungswirkungen der Reform. Die Fragesteller wollen wissen, mit welchen Auswirkungen auf die Armutsgefährdung — insbesondere von Frauen im höheren Alter — die Bundesregierung rechnet, wenn das Rentenniveau des Umlagesystems unter das heutige Niveau fällt und die Kapitalrente zugleich nicht dynamisiert wird. Ein ähnliches Problem stellt sich für Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene: Die Kapitalrente greift für diese Gruppen nicht oder nur eingeschränkt, da das angesparte Kapital im Erwerbsminderungsfall möglicherweise nicht vollständig für die Altersrente zur Verfügung steht.
Eng damit verknüpft ist Frage 9 zur Empfehlung 28 der Kommission: Dort wird ein Prüfauftrag formuliert, ob das gesammelte Kapital vollständig oder nur teilweise für die Altersrente verwendet werden soll — eine Grundsatzentscheidung, von der das gesamte Rentenniveau abhängt.
Rentenanpassungsformel: Alpha-Faktor und Dämpfungsmechanismus
Die Anfrage thematisiert auch die technische Umsetzung von Empfehlung 14 des Kommissionsberichts. Diese sieht vor, den Parameter „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor der Rentenanpassungsformel von derzeit 0,25 auf 0,33 anzuheben und Dämpfungsfaktoren nach 2031 wieder einzuführen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass das Gesamtrentenniveau — also Umlagerente plus Kapitalrente — für keine Generation unter das nach geltendem Recht geltende Niveau fällt. Die Linke fragt, wie diese Garantie angesichts von Rentenzugang zu Rentenzugang schwankender Kapitalrenditen rechnerisch umgesetzt werden soll.
Relevant ist in diesem Zusammenhang auch Frage 12: Die Fraktion will wissen, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Durchschnittsverdiener nach 45 Beitragsjahren laut Berechnungen der Kommission einen Realwertverlust seiner für die Kapitalrente eingezahlten Beiträge hinnehmen müsste. Eine Antwort darauf würde das tatsächliche Risikoprofil der Kapitalrente deutlich machen — und könnte die öffentliche Debatte erheblich verändern.
Renteneintritt und Regelaltersgrenze
Abgerundet wird die Anfrage durch Fragen zur geplanten Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung (Frage 18) sowie zur möglichen Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte (Frage 17). Die Fragesteller wollen wissen, welche Verhaltensreaktionen die Kommission für ihre Berechnungen angenommen hat — also beispielsweise ob und in welchem Umfang Versicherte früher oder später in Rente gehen, wenn die Regelaltersgrenze steigt.
Alle 18 Fragen zielen darauf ab, Transparenz über jene Informationen herzustellen, die laut Fraktion zwar der Bundesregierung vorliegen, dem Parlament und der Öffentlichkeit aber bislang vorenthalten werden. Eine vergleichbare Problematik mangelnder Transparenz bei staatlich geförderten Programmen haben wir zuletzt beim Thema „Demokratie leben!“ beobachtet.
Die geplante Rentenreform berührt direkt die Lebensgrundlage von Millionen Menschen in Deutschland. Ob das von Bundeskanzler Merz versprochene Reformpaket tatsächlich „gerecht“ ist, lässt sich erst dann verlässlich beurteilen, wenn die Berechnungsannahmen der Alterssicherungskommission vollständig offengelegt sind — ein Anliegen, das über parteipolitische Grenzen hinaus von Bedeutung ist. Zu den größeren politischen Entwicklungen dieser Woche gehört auch der Umbau des Regierungsteams durch Bundeskanzler Merz, der das politische Umfeld der Rentenreform mitbestimmt.
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Betroffen sind alle gesetzlich Versicherten in Deutschland, insbesondere künftige Rentnerinnen und Rentner, Erwerbsgeminderte sowie Hinterbliebene. Die Anfrage legt besonderen Fokus auf die Auswirkungen für Frauen im höheren Alter, die einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sein könnten, falls das Umlagerentenniveau sinkt und die Kapitalrente keinen ausreichenden Ausgleich bietet.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7225) wurde am 21. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die bis zum 11. August 2026 läuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Sicherungsniveau vor Steuern
- Gesetzlich definierte Kennzahl gemäß § 154a SGB VI, die das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittsentgelt der Versicherten beschreibt. Der Gesetzgeber hat eine Untergrenze von 48 Prozent bis 2031 festgelegt.
- Nachhaltigkeitsfaktor
- Ein Dämpfungselement in der Rentenanpassungsformel, das die Rentenanpassung bremst, wenn das Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern ungünstiger wird. Der Parameter 'alpha' bestimmt die Stärke dieses Bremseffekts.
- Interne Rendite
- Maß dafür, wie viel ein Versicherter im Verhältnis zu seinen eingezahlten Beiträgen an Rentenleistungen zurückerhält, berücksichtigt über die gesamte Beitrags- und Rentenphase.
Was ist die Alterssicherungskommission?
Die Alterssicherungskommission ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Expertengremium, das am 23. Juni 2026 einen Bericht mit Reformempfehlungen für die gesetzliche Rentenversicherung vorgelegt hat.
Was ist eine Kapitalrente?
Die Kapitalrente ist eine vom Kommission empfohlene kapitalgedeckte Zusatzkomponente in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden, statt direkt an aktuelle Rentner weitergegeben zu werden.
Was kritisiert Die Linke an dem Kommissionsbericht?
Die Linke bemängelt, dass der veröffentlichte Bericht keine detaillierten Verteilungsanalysen enthält, die Berechnungsannahmen nicht transparent macht und Armutsrisiken für vulnerable Gruppen wie Frauen, Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene nicht ausreichend berücksichtigt.
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