- Reform plant Einsparungen von 30–50 Prozent bei individuellen Erziehungshilfen
- Unterhaltsvorschuss könnte für Kinder über 12 Jahre wegfallen
- Grüne bezweifeln belastbare Datengrundlage der Bundesregierung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7234 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat am 25. Juni 2026 beschlossen, durch Änderungen in den Leistungsgesetzen des Bundes — Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Eingliederungshilfe und Unterhaltsvorschussgesetz — Einsparungen zu erzielen. Das federführende Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat im März 2026 einen Referentenentwurf für das erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) vorgelegt. Kern des Entwurfs ist der Vorrang von Infrastruktur- und Regelangeboten gegenüber individuellen Hilfen zur Erziehung sowie die Einführung einer strukturellen Bildungsassistenz als Ersatz für individuelle Schulbegleitung. Laut MPK-Beschluss waren betroffene Verbände und Sozialpartner bisher nicht in den Prozess eingebunden.
- 30–50 % — Um diesen Anteil sollen laut Referentenentwurf (1. KJHSRG-RefE, S. 73) die Kosten individueller Hilfen zur Erziehung durch Infrastrukturkonzepte sinken.
- 80 % — Dieser Anteil der Kostenverteilung wurde laut MPK-Beschluss vom 25. Juni 2026 dem Bund zugewiesen.
- 10–15 % — Laut Referentenentwurf (S. 74) sollen mindestens 10 Prozent der Angebote nach § 13 Abs. 3 SGB VIII für Leistungsfälle nach § 34 SGB VIII geeignet, weitere 15 Prozent gleichermaßen geeignet sein — die Grünen fragen nach der Datengrundlage.
- Bis 12 Jahre / max. 6 Jahre Bezug — So lauten die diskutierten Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss, zu deren Auswirkungen auf Kinderarmut die Anfrage Auskunft verlangt.
Im Detail
Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, die fiskalischen Implikationen der geplanten Reformen und deren langfristigen Folgen auf Kinder und Familien besser nachvollziehen und bewerten zu können.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7234
Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe wirft grundlegende Fragen zur Versorgung von Kindern, Jugendlichen mit Behinderungen und Alleinerziehenden auf. Mit 32 Fragen an die Bundesregierung erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7234 vom 21. Juli 2026, auf welcher Datengrundlage die Kostenkalkulationen des Referentenentwurfs zum ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) beruhen und welche langfristigen Folgekosten entstehen könnten, wenn individuelle Leistungen gestrichen oder eingeschränkt werden.
Kinder- und Jugendhilfe-Reform: Was ist geplant?
Ausgangspunkt ist der MPK-Beschluss vom 25. Juni 2026, bei dem sich Bund und Länder auf „vertretbare und notwendige Einsparungen“ in mehreren Leistungsgesetzen verständigten — darunter SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), die Eingliederungshilfe und das Unterhaltsvorschussgesetz. Das zuständige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat bereits im März 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Kern des Entwurfs ist der Vorrang allgemeiner Infrastrukturangebote — etwa Kitas — gegenüber individuellen Hilfen zur Erziehung sowie die Einführung einer strukturellen Bildungsassistenz als Alternative zur bisherigen individuellen Schulbegleitung.
Laut Referentenentwurf sollen Kostendämpfungseffekte von 30 bis 50 Prozent im Segment der individuellen Hilfen zur Erziehung erreicht werden. Die Grünen bezweifeln, dass diese Zahl belastbar ist: Sie fragen, auf welche konkreten Berichte aus Kommunen sich die Kalkulation stützt und ob die zugrundeliegenden Modellvorhaben auf das gesamte Bundesgebiet übertragbar sind.
Bildungsassistenz und Schulbegleitung im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt der Kleinen Anfrage betrifft die geplante strukturelle Bildungsassistenz. Bisher erhalten Kinder mit Behinderungen individuelle Schulbegleitung über die Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII, § 112 SGB IX). Künftig soll diese Leistung stärker durch allgemeine schulische Angebote abgedeckt werden. Die Fraktion fragt, welche Bedarfe dabei nicht aufgefangen werden können, ob Schulen ihre pädagogischen Konzepte anpassen müssen, welche Kosten das verursacht und ob die Bundesregierung eine Kostenvereinbarung mit den Ländern plant. Außerdem erkundigt sich die Anfrage, wie viele Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2025/26 wegen fehlender Assistenzleistungen gar nicht beschult wurden — aufgeschlüsselt nach Bundesländern.
Careleaver und junge Volljährige
Geplante Kürzungen bei den Hilfen für junge Volljährige (§§ 41 und 41a SGB VIII) beschäftigen die Fraktion ebenfalls. Careleaver — junge Menschen, die aus der stationären Jugendhilfe in die Eigenständigkeit wechseln — sind laut Anfrage besonders vulnerabel. Die Grünen verweisen auf eine Anhörung der Kinderkommission vom 3. Dezember 2025, bei der Betroffene geschildert hatten, dass die Erwartung sofortiger Selbstständigkeit ab Volljährigkeit nicht den realen Startbedingungen gerecht werde. Gefragt wird auch, welche Folgekosten für Arbeitsverwaltung und Wohnraumbeschaffung entstehen, wenn diese Hilfen wegfallen.
Unterhaltsvorschuss und Kinderarmut
Besonders weitreichend sind die Fragen zum Unterhaltsvorschussgesetz. Diskutiert wird, den Leistungsanspruch auf Kinder bis maximal zwölf Jahre bei einer Bezugsdauer von höchstens sechs Jahren zu begrenzen. Die Fraktion fragt, wie viele Kinder dadurch aus dem Bezug herausfallen würden, wie sich die Kinderarmutsquote verändern würde und ob die Bundesregierung mit einer stärkeren Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen rechnet — und wenn ja, welche Kosten das verursacht. Alleinerziehende sind statistisch überproportional von Armut betroffen; der Umgang mit armutsgefährdeten Gruppen ist auch in anderen Bereichen politisch umstritten.
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Weitere Fragen betreffen unbegleitete minderjährige Geflüchtete, für die eine Ortsbindung gemäß § 42e SGB VIII-E geplant ist. Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung den Ausbau bedarfsgerechter Unterbringungen begleitend plant und wie mit Fällen umgegangen wird, in denen eine medizinische Alterseinschätzung die Volljährigkeit nicht eindeutig belegen kann.
Die Kleine Anfrage wurde am 6. Juli 2026 von Katharina Dröge, Britta Haßelmann und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht. Eine Antwort der Bundesregierung ist gesetzlich bis zum 11. August 2026 fällig. Über aktuelle parlamentarische Vorgänge im Überblick berichtet auch der Drucksachen-Überblick vom 25. Juli 2026. Das Thema Familienreform berührt sich mit weiteren aktuellen Initiativen, etwa dem Reformpaket der Koalition für Familien.
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- Bundestag 25.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
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Direkt betroffen sind Familien und Kinder, die Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe oder Unterhaltsvorschuss beziehen. Besonders im Fokus stehen Kinder mit Behinderungen, die Schulbegleitung erhalten, unbegleitete minderjährige Geflüchtete sowie Careleaver — also junge Menschen, die aus der stationären Jugendhilfe in die Selbstständigkeit wechseln. Alleinerziehende Elternteile wären von einer möglichen Einschränkung des Unterhaltsvorschusses betroffen.
Die Kleine Anfrage wurde am 6. Juli 2026 eingereicht (Drucksache 21/7234 vom 21. Juli 2026). Die gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung beträgt 21 Tage ab Einreichung, das entspricht dem 11. August 2026. Parallel läuft das Gesetzgebungsverfahren zum 1. KJHSRG, das den Referentenentwurf vom März 2026 weiterentwickelt.
- Hilfen zur Erziehung (HzE)
- Individuelle Unterstützungsleistungen nach SGB VIII für Familien und Kinder, z. B. sozialpädagogische Familienhilfe oder stationäre Unterbringung.
- Eingliederungshilfe
- Leistungen nach SGB IX für Menschen mit Behinderungen, die deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherstellen sollen, z. B. Schulbegleitung.
- Unterhaltsvorschuss
- Staatliche Leistung für Alleinerziehende, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
Was ist das 1. KJHSRG?
Das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz ist ein geplantes Gesetz, das Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen in die Kinder- und Jugendhilfe zusammenführen und individuelle Leistungsansprüche zugunsten struktureller Angebote reduzieren soll.
Was ist der Unterhaltsvorschuss und was könnte sich ändern?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Laut MPK-Beschluss vom 25. Juni 2026 wird diskutiert, den Anspruch auf Kinder bis maximal zwölf Jahre bei einer Bezugsdauer von höchstens sechs Jahren zu begrenzen.
Was sind Hilfen zur Erziehung (HzE)?
Hilfen zur Erziehung sind individuelle staatliche Unterstützungsleistungen für Familien und Kinder, zum Beispiel die sozialpädagogische Familienhilfe. Die Reform soll diese teilweise durch allgemeine Infrastrukturangebote wie Kitas ersetzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7234 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































