- 2,2 Mio. Euro flossen 2024 an 19 NGO-Partnerschaften in Rheinland-Pfalz
- Stadtremagen ist einzige geförderte Partnerschaft im Wahlkreis Ahrweiler
- 15 Fragen zu Empfängern, Gremien und Kontrolle der Mittelverwendung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7287 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) verwaltet und finanziert lokale Projekte zur Demokratieförderung. In Rheinland-Pfalz liefen 2024 laut einer früheren Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/1635 insgesamt 19 solcher ‚Partnerschaften für Demokratie‘ mit einem Fördervolumen von über 2,2 Millionen Euro. Im Bundestagswahlkreis 197 Ahrweiler ist ausschließlich die Stadt Remagen als federführende Partnergemeinde ausgewiesen. Die Anfrage reiht sich in eine Serie parlamentarischer Anfragen der AfD zur Transparenz bei der NGO-Förderung ein.
- 2,2 Mio. Euro — Fördervolumen für 19 Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024
- 19 Partnerschaften — Anzahl der geförderten Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz 2024
- 1 Partnerschaft — Im Bundestagswahlkreis 197 Ahrweiler ist ausschließlich die Stadt Remagen als Partnerin geführt
- 15 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, davon 7 Unterfragen zu Frage 11 über Verwendungsnachweise und Rückforderungen
Im Detail
Über die organisatorische Zusammensetzung der 'Partnerschaften für die Demokratie' und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz.
— Vorbemerkung der Antragsteller, BT-Drs. 21/7287
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit Jahren lokale Projekte zur Stärkung von Demokratie und Toleranz — und steht zunehmend im Fokus parlamentarischer Kontrollfragen. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7287 vom 23. Juli 2026 richtet die AfD-Fraktion 15 detaillierte Fragen an die Bundesregierung über die NGO-Förderung im Bundestagswahlkreis 197 Ahrweiler, konkret über die ‚Partnerschaft für Demokratie‘ der Stadt Remagen in Rheinland-Pfalz.
Das Fördervolumen des Programms ist beachtlich: In Rheinland-Pfalz wurden 2024 insgesamt 19 ‚Partnerschaften für Demokratie‘ mit über 2,2 Millionen Euro aus Bundesmitteln unterstützt. Im Wahlkreis Ahrweiler ist die Stadt Remagen die einzige geförderte Partnerkommune. Die Bundesmittel werden über Kapitel 1702 Titel 684 04 des Bundeshaushalts (Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie) bereitgestellt.
Demokratie leben! — Struktur der NGO-Förderung
Das Programm funktioniert über eine mehrstufige Weiterleitungsstruktur: Ein kommunales ‚federführendes Amt‘ empfängt die Bundesmittel als Erstempfänger und leitet sie an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. Bei der Vergabeentscheidung wirken eine ‚Koordinierungs- und Fachstelle‘ (selbst eine lokale NGO), ein zivilgesellschaftliches ‚Bündnis‘, ein ‚Jugendforum‘ sowie ein ‚Begleitausschuss‘ mit. Laut der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist der Begleitausschuss dabei das zentrale Entscheidungsgremium — er setzt sich mehrheitlich aus Vertretern der lokalen Zivilgesellschaft zusammen, nicht aus staatlichen Stellen.
Was gilt aktuell?
Geförderte Organisationen sind laut früheren Antworten der Bundesregierung zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Eine vollständige öffentlich zugängliche Übersicht darüber, welche Organisationen als Letztempfänger Mittel erhalten und in welcher Höhe, existiert nach Darstellung der Fragesteller bislang nicht. Die Anfrage fragt deshalb erstmals detailliert nach den konkreten Empfängern ab dem Haushaltsjahr 2020, nach der Zusammensetzung aller beteiligten Gremien und nach Verwendungsnachweisen sowie möglichen Rückforderungen.
15 Fragen zu Transparenz und Kontrolle
Die Anfrage gliedert sich in mehrere Themenbereiche: Zunächst wird nach den konkreten Förderempfängern und Förderbeträgen seit 2020 gefragt (Frage 1), aufgeschlüsselt nach Erst-, Zwischen- und Letztempfängern sowie den jeweils geförderten Projekten — in maschinenlesbarer Form. Fragen 2 bis 6 erkundigen sich nach der Zusammensetzung des federführenden Amts, der Koordinierungs- und Fachstelle, des Bündnisses, des Jugendforums und des Begleitausschusses sowie nach deren jeweiliger Rolle bei der Mittelvergabe. Frage 6 thematisiert ausdrücklich auch mögliche Interessenkonflikte, wenn Vertreter von Organisationen im Begleitausschuss sitzen, die gleichzeitig Fördermittel beantragen.
Fragen 7 und 11 richten sich an das BAFzA und fragen nach Art, Häufigkeit und Ergebnis der Kontrollen von Verwendungsnachweisen. Die sieben Unterfragen zu Frage 11 sind besonders detailliert: Sie wollen wissen, in wie vielen Fällen Nachweise verspätet oder gar nicht eingingen, wie viele beanstandet wurden, ob Rückforderungen eingeleitet wurden, wie viele Mahnbescheide ausgestellt wurden und welche Beträge tatsächlich zurückgeflossen sind — jeweils nach Jahresscheiben ab 2020. Fragen 12 bis 15 betreffen schließlich gemeinsame Veranstaltungen und Publikationen der Bundesregierung mit geförderten Organisationen sowie damit verbundene Kostentragungen.
Die Diskussion über die Förderpraxis des Bundes bei NGOs ist politisch nicht neu. Zuletzt hatte die SPD angesichts einer geplanten Neuausrichtung des Programms durch Bundesbildungsministerin Karin Prien vor einer Schwächung der Zivilgesellschaft gewarnt. Mehr dazu hier. Die AfD verfolgt mit dieser und ähnlichen Anfragen eine andere Stoßrichtung: Sie sieht in der Förderstruktur ein Transparenz- und Neutralitätsproblem. Bereits mit BT-Drs. 21/1635 hatte die Fraktion die Förderpartnerschaft in Rheinland-Pfalz grundsätzlich beleuchtet; BT-Drs. 21/7287 schärft den Fokus nun auf den Wahlkreis Ahrweiler.
Vergleichbare Transparenzfragen zu staatlichen Ausgaben und Kontrollstrukturen beschäftigen den Bundestag auch an anderer Stelle: Das Zukunftszentrum Halle etwa zeigt, wie Bundesprojekte im Verlauf erhebliche Kostensteigerungen erfahren können — auch dort steht die Frage der Haushaltskontrolle im Vordergrund.
Weiterlesen:
- Zivilgesellschaft stärken — SPD zur Neuausrichtung von Demokratie leben!
- Grenzurückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik
- Zukunftszentrum Halle: Kosten steigen auf 277 Mio. Euro
Betroffen sind lokale Nichtregierungsorganisationen und Vereine im Raum Remagen und dem Wahlkreis Ahrweiler, die Projektmittel aus dem Bundesprogramm erhalten oder beantragt haben, sowie die kommunale Verwaltung der Stadt Remagen als federführende Stelle. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahler, da es sich um Bundesmittel aus Kapitel 1702 Titel 684 04 des Bundeshaushalts handelt.
SPD: Die SPD-Sprecherin für Familie warnte vor einer inhaltlichen Neuausrichtung des Programms ‚Demokratie leben!‘ und erklärte, eine Umleitung von Fördergeldern von der engagierten Zivilgesellschaft auf die vermeintlich ’stille Mitte‘ riskiere eine Schwächung demokratischer Strukturen. Pressemitteilung lesen →
Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern ein Ende der Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und setzen uns stattdessen für die Einrichtung eines „Heimatfonds“ ein, der Traditionshandwerk und duale Ausbildung in Hochtechnologieberufen gezielt stärkt. Das BMAS verteilt derzeit Steuergelder an einen linksorientierten NGO-Komplex, der… …
Die Kleine Anfrage ist am 23. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zu antworten — die gesetzliche Antwortfrist läuft bis zum 13. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokale Förderstruktur im Rahmen des Bundesprogramms 'Demokratie leben!', geleitet von einem federführenden kommunalen Amt, das Bundesmittel an lokale NGOs weiterleitet.
- BAFzA
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist die zuständige Bundesbehörde, die das Programm 'Demokratie leben!' administriert und die Mittelverwendung überwacht.
- Letztempfänger
- Die lokalen NGOs oder Vereine, die Projektfördermittel über die kommunale Verwaltung (Erstempfänger) vom Bund erhalten und konkrete Projekte umsetzen.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Bundesprogramm, das lokale Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie fördert. In Rheinland-Pfalz wurden 2024 insgesamt 19 'Partnerschaften für Demokratie' mit über 2,2 Millionen Euro unterstützt.
Wer erhält die Fördergelder konkret?
Die Bundesmittel fließen zunächst an ein 'federführendes Amt' der Kommunalverwaltung als Erstempfänger, das sie dann an lokale NGOs als Letztempfänger weiterleitet, die konkrete Projekte umsetzen.
Was ist der Begleitausschuss?
Der Begleitausschuss ist laut rheinland-pfälzischer Landesregierung das zentrale Gremium bei der Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie. Er entscheidet darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, und setzt sich mehrheitlich aus Vertretern der lokalen Zivilgesellschaft zusammen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7287 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































