- EUDI-Wallet startet am 2. Januar 2027 mit digitalem Ausweis und Führerschein
- Gesamtkosten 2023 bis 2028: rund 214 Millionen Euro netto
- Über 80 Prozent der Smartphones in Deutschland werden kompatibel sein
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7319 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten durch die novellierte eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1183), ihren Bürgerinnen und Bürgern bis Januar 2027 eine digitale Identitätslösung bereitzustellen. Deutschland entwickelt dafür seit Sommer 2024 unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) eine staatliche App. Vorläuferprojekte wie die „ID Wallet“ für den digitalen Führerschein waren 2021 nach wenigen Tagen wegen Sicherheitsproblemen eingestellt worden. Medienberichte über mögliche Verzögerungen und Fragen zur Projektsteuerung veranlassten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine umfangreiche Kleine Anfrage einzureichen, die das BMDS am 20. Juli 2026 beantwortete.
- 79,3 Mio. Euro — Haushaltsmittel für das EUDI-Wallet-Projekt in den Jahren 2023 bis 2026 (netto, zzgl. USt.)
- 135,0 Mio. Euro — Geplante Kosten für Entwicklung und Betrieb in den Jahren 2027 und 2028 (netto, zzgl. USt.)
- 24,15 VZÄ — Anzahl der bei SPRIND in Entwicklung und Technik beschäftigten Vollzeitäquivalente im zweiten Quartal 2026
- 2. Januar 2027 — Geplanter Go-Live-Termin der staatlichen EUDI-Wallet für iOS und Android
- 1. Dezember 2028 — Geplantes Datum, ab dem die EUDI-Wallet laut GeDIG-Referentenentwurf als GKV-Versicherungsnachweis dienen soll
Im Detail
Die Bundesregierung hält unverändert an dem 2. Januar 2027 als Zieltermin zur Bereitstellung der staatlichen EUDI-Wallet für Bürgerinnen und Bürger fest.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7319, Antwort zu Frage 1
Deutschland plant, seinen Bürgerinnen und Bürgern ab dem 2. Januar 2027 eine staatliche digitale Brieftasche bereitzustellen: die EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet). Mit der App können Personalausweis, Führerschein und weitere amtliche Nachweise sicher auf dem Smartphone gespeichert und europaweit genutzt werden. Die Bundesregierung hat in BT-Drs. 21/7319 vom 21. Juli 2026 auf 34 Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet und dabei erstmals detaillierte Kostenzahlen sowie technische Details veröffentlicht.
EUDI-Wallet: Gesamtkosten von rund 214 Millionen Euro
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich laut Bundesregierung auf 79,3 Millionen Euro netto für die Jahre 2023 bis 2026 sowie 135,0 Millionen Euro netto für 2027 und 2028. Damit summieren sich die Aufwendungen auf rund 214 Millionen Euro (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer). Nicht enthalten sind die Kosten für den Betrieb durch Akzeptanzstellen oder die Ausstellung einzelner Nachweise. Allein im Jahr 2025 flossen über 8 Millionen Euro in externe Dienstleistungen und Beratung, während die technische Entwicklung 2024 mit rund 3,4 Millionen Euro zu Buche schlug. Bundesminister Wildberger hatte Digitalisierung als Schwerpunkt seines Hauses beschrieben — die EUDI-Wallet ist das bisher aufwändigste Einzelprojekt des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).
Was gilt aktuell und was ändert sich?
Derzeit ist eine digitale Identifizierung über Ländergrenzen hinweg in der EU nicht einheitlich möglich. Wer sich gegenüber ausländischen Behörden oder Online-Diensten ausweisen möchte, ist auf nationale Lösungen oder physische Dokumente angewiesen. Die EUDI-Wallet soll das ändern: Die novellierte eIDAS-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1183) verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur Bereitstellung einer solchen Lösung. Deutschland reagiert mit der staatlichen App, die zunächst für Android ab Version 13 und iOS ab Version 18 erscheint. Laut Bundesregierung werden damit voraussichtlich mehr als 80 Prozent der in Deutschland genutzten Smartphones abgedeckt. Der Hintergrund für die parlamentarische Anfrage: Medienberichte hatten mögliche Verzögerungen und Fragen zur Projektsteuerung thematisiert. Die Fragesteller erinnerten an das Scheitern der App „ID Wallet“ für den digitalen Führerschein im Jahr 2021, die nach Sicherheitsproblemen binnen weniger Tage vom Markt genommen worden war.
EUDI-Wallet: Funktionsumfang zum Start und Ausblick
Zum Start am 2. Januar 2027 stehen laut Bundesregierung der digitale Personalausweis (auf Basis der Personenidentifizierungsdaten, kurz PID) und digitale Nachweise (EAAs) wie der digitale Führerschein bereit. Zusätzlich wird der sogenannte EUDI Hub freigeschaltet, ein Portal für Akzeptanzstellen und Nachweisaussteller. Mehrere von den Grünen gefragte Funktionen sind jedoch erst für spätere Stufen geplant: Qualifizierte elektronische Signaturen, Pseudonyme und Zero-Knowledge-Proofs hängen von noch ausstehenden europäischen Durchführungsrechtsakten ab; konkrete Termine nennt die Bundesregierung nicht. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll die EUDI-Wallet ab Januar 2027 als zusätzliches Identifizierungsmittel für die Gesundheits-ID nutzbar sein. Als vollwertiger Versicherungsnachweis ist sie laut GeDIG-Referentenentwurf erst ab dem 1. Dezember 2028 vorgesehen.
Datenschutz und digitale Souveränität
Die EUDI-Wallet ist so konzipiert, dass keine Transaktions- oder Nutzungsdaten zentral gespeichert werden. Alle Nachweise liegen auf dem Gerät der Nutzenden. Dritte erhalten nur die Daten, denen die Nutzenden ausdrücklich zugestimmt haben. Die Bundesregierung betont, dass die Abhängigkeit von Apple und Google bewusst auf den initialen App-Download beschränkt wurde: Im laufenden Betrieb bestehen laut Antwort keine weiteren Abhängigkeiten von außereuropäischen Plattformanbietern. Die Play Integrity API von Google wird nicht eingesetzt. Sicherheitskritische Infrastruktur, darunter die kryptografische Schlüsselverwaltung, wird in deutschen Rechenzentren betrieben. Vor dem Go-Live soll eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO vorliegen; die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) ist seit Projektbeginn eingebunden. Der verfassungsrechtliche Rahmen staatlicher digitaler Maßnahmen ist dabei ein ständig mitdiskutiertes Thema.
Projektsteuerung und Kritik
Das Projekt wird seit Sommer 2024 federführend durch das BMDS koordiniert. Ein Lenkungsausschuss unter Leitung des Bundesministers tagt seit Mitte 2026 wöchentlich. Die Entwicklung verantwortet die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) im Auftrag des BMDS; im zweiten Quartal 2026 waren allein in Entwicklung und Technik 24,15 Vollzeitäquivalente tätig. Kritik des Chaos Computer Club (CCC) an der technischen Architektur ist der Bundesregierung bekannt; der CCC hatte eine Teilnahme am öffentlichen Konsultationsprozess abgelehnt. Die Bundesregierung begrüßt laut Antwort die fachliche Auseinandersetzung und verweist auf den offenen Quellcode und ein geplantes Bug-Bounty-Programm. Eine Mini-Wallet zur Altersverifikation ist ausdrücklich nicht geplant. Wer die EUDI-Wallet nicht nutzen will oder kann, behält Zugang zu alternativen analogen und digitalen Zugangswegen — dies schreibt Artikel 5a Absatz 15 der novellierten eIDAS-Verordnung verbindlich vor. Mehr zur staatlichen Digitalisierungsstrategie ist im Beitrag über Bundesminister Wildbergers Digitalagenda nachzulesen.
Weiterlesen:
- Karsten Wildberger: Deutschland wird digital
- Verfassungsrechtlicher Rahmen staatlicher Cyberabwehr in Deutschland
- Der Überwachungsstaat kommt durch die Hintertür
Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind potenzielle Nutzer der EUDI-Wallet. Besondere Relevanz hat das Projekt für Personen, die grenzüberschreitend Dienstleistungen nutzen, sowie für Unternehmen als Akzeptanzstellen. Spezifische Konsultationen fanden mit vulnerablen Gruppen statt: älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Obdachlosen und staatenlos lebenden Personen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist jedoch bei mehreren Teilfragen zu Funktionen und Zeitplänen pauschal auf die eigene Vorbemerkung oder auf fehlende europäische Durchführungsrechtsakte. Konkrete Termine für Funktionen wie qualifizierte elektronische Signatur, Pseudonyme oder Zero-Knowledge-Proofs werden nicht genannt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. EUDI-Wallet 2027: Zeitplan, Datenschutz und Projektsteuerung auf dem Prüfstand →
- EUDI-Wallet
- EU Digital Identity Wallet — eine staatlich bereitgestellte App, mit der Bürgerinnen und Bürger digitale Ausweisdokumente und Nachweise sicher speichern und europaweit verwenden können.
- eIDAS-Verordnung
- EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (Nr. 910/2014, novelliert durch 2024/1183). Sie verpflichtet EU-Mitgliedstaaten zur Bereitstellung einer digitalen Identitätslösung.
- Zero-Knowledge-Proof (ZKP)
- Kryptografisches Verfahren, das es ermöglicht, eine Aussage zu beweisen (z. B. Volljährigkeit), ohne die zugrundeliegenden Daten preiszugeben. Für die EUDI-Wallet noch nicht zeitgerecht umsetzbar.
Was kann die EUDI-Wallet ab Januar 2027?
Zum Start stehen der digitale Personalausweis (PID) und digitale Nachweise wie der Führerschein bereit. Funktionen wie qualifizierte elektronische Signaturen oder Pseudonyme folgen später.
Was kostet das EUDI-Wallet-Projekt insgesamt?
Laut Bundesregierung belaufen sich die Gesamtkosten für Entwicklung und Betrieb auf 79,3 Mio. Euro (2023–2026) und 135,0 Mio. Euro (2027–2028), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Ist die Nutzung der EUDI-Wallet verpflichtend?
Nein. Weder die eIDAS-Verordnung noch das nationale Digitale-Identitätengesetz machen die Nutzung verpflichtend. Alternative Zugangswege bleiben erhalten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7319 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































